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Sollte ich gegen das Jobcenter Klage einreichen?

Hallo, ich bräuchte mal einen Rat von euch...

Ich bin arbeitslos seit 1 Jahr und 7 Monate. Hat auch Gründe, also nicht einfach nur aus kein Bock-Einstellung.

Jetzt ist es so, dass ich seit Oktober 2024 versuche das Bürgergeld genehmigt zu bekommen, aber das Jobcenter versucht mich zu verarschen, was ich auch schwarz auf weiß beweisen kann. Ich hatte am Anfang der Arbeitslosigkeit ein Vermögen von ca. 35000 Euro. Ich habe alles eingereicht, was die verlangt haben, Ausweis, Kontoauszüge, Meldebescheinigung, etc...dann wurde behauptet ich hätte das und das nicht eingereicht obwohl ich belegen kann dass ich es eingereicht habe. Mittlerweile habe ich noch ca 20000 auf dem Konto. Nun wurde mein Antrag abgewiesen mit Begründung das Vermögen dürfte 15000 Euro nicht überschreiten. Es ist gesetzlich aber so dass im 1. Jahr des Bezugs man maximal 40000 Euro haben darf. Es steht sogar auf der Homepage des Jobcenters. Bedeutet, die versuchen zum wiederholten Mal mich zu betrügen. Ich werde jetzt einen Antrag auf Vorschuss stellen, der muss innerhalb 4 Wochen beantwortet werden.

Jetzt meine eigentliche Frage: Macht es Sinn anschließend eine Eil-Klage beim Sozialgericht einzureichen? Immerhin spielen die dieses Spielchen seit 7 Monaten und wie gesagt, laut Gesetz bin ich mit 20000 Euro deutlich unter der erlaubten 40000 im 1. Jahr des Bezugs.

Danke im voraus für eure Antworten.😊

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Kindergeld kein Nachweis?

Hallo, ich bin das Kind für welches mein Vater Kindergeld erhält.

Ich bin 20 und studiere an der Uni Köln im 2. Semester. Ich habe einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse gestellt, da mir gesagt wurde, dass Briefe dann direkt an mich statt an meinen Vater gesendet werden. Er ist nämlich oft mal eine oder zwei Wochen nicht zu Hause.

Die Familienkasse hat ihm ein Schreiben gesendet, wo gefragt wird, wie viel Unterhalt er leistet und um Nachweise gebeten wird.

Er leistet außer des Kindergeldes keinen Unterhalt, meine Mutter übrigens auch nicht. Das haben wir in der schriftlichen Stellungnahme so reingeschrieben.

Nur möchten sie beweise von ihm haben für die letzten Kindergeldzahlungen an ihn. Die gibt es aber nicht. Ich habe in den letzten Monaten (bzw ab Oktober, da ich seitdem im eigenen Haushalt wohne) immer das Kindergeld bar in voller Höhe bei ihm abgeholt. Ich hatte dahin nicht mal ein Konto. Seitdem bekam ich es bis heute bar, immer wenn ich zu Besuch war.

Wie kann man das nachweisen? Kann ich selbst einfach ein Schreiben verfassen, wo ich das schildere und unterschreibe? Kann es für ihn Konsequenzen haben?

Der Grund ist wie gesagt, dass die Briefe an mich gehen. Wenn das aber einem von uns Probleme bereiten wird, ziehe ich den Antrag gern zurück

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