Unterhalt bei Bürgergeld?
Knappe Frage: wenn ich Bürgergeld (aufstockend) erhalte aber wegen Heirat kein unterhaltsvorschuss mehr erhalte, Unterhalt auch nicht mehr da Vater arbeitslos zur Zeit…. Rechnen die den Unterhalt als Bedarf dazu? Erhalte ich dann mehr. Ich weiß nur noch dass er damals vor Jahren abgerechnet wurde und vom Geld abgezogen wurde
3 Antworten
Ja. Der Unterhalt wird dazugerechnet.
Und nein, du bekommst dann nicht mehr
Ah so. Nee. Nur bekommst das was dir zusteht. Wenn ihr zusammen wohnt natürlich für beide
Ja logisch… ich meine die rechnen dann einfach ohne Unterhalt, weil es den eben nicht gibt?
Wenn du Heiratest, dann sind nicht mehr deine Eltern für dich verantwortlich, sondern dein dir angetrauter Lebenspartner, Seine Einkünfte sind also wichtig.
Ich bin verheiratet. Ich bekomme ja dann Bürgergeld weil es für uns alle sonst nicht reicht. Frage ist halt ob wegen fehlenden Unterhalt dann was dazu kommt oder e es einfach ohne diesen verrechnet wird.
Wenn es keinen Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt gibt, kann auch außer Kindergeld nichts auf den Bedarf des Kindes angerechnet werden, es sei denn es würde noch anderes Einkommen haben.
Dann wird nur das Einkommen zur Berechnung herangezogen, was auch tatsächlich vorhanden ist und der Bedarf bzw.mögliche Anspruch nach dem SGB - ll unter derzeit noch Bürgergeld berechnet.
Nein ich meine weil ich keinen bekomme, dann wäre der Bedarf meiner Tochter ja nicht gedeckt