Unterhalt bei Bürgergeld?

3 Antworten

Ja. Der Unterhalt wird dazugerechnet.

Und nein, du bekommst dann nicht mehr


Jill03 
Beitragsersteller
 20.05.2025, 12:25

Nein ich meine weil ich keinen bekomme, dann wäre der Bedarf meiner Tochter ja nicht gedeckt

ThaliaNaMi  20.05.2025, 12:26
@Jill03

Ah so. Nee. Nur bekommst das was dir zusteht. Wenn ihr zusammen wohnt natürlich für beide

Jill03 
Beitragsersteller
 20.05.2025, 12:27
@ThaliaNaMi

Ja logisch… ich meine die rechnen dann einfach ohne Unterhalt, weil es den eben nicht gibt?

Wenn du Heiratest, dann sind nicht mehr deine Eltern für dich verantwortlich, sondern dein dir angetrauter Lebenspartner, Seine Einkünfte sind also wichtig.


Jill03 
Beitragsersteller
 20.05.2025, 12:27

Ich bin verheiratet. Ich bekomme ja dann Bürgergeld weil es für uns alle sonst nicht reicht. Frage ist halt ob wegen fehlenden Unterhalt dann was dazu kommt oder e es einfach ohne diesen verrechnet wird.

berlina76  20.05.2025, 12:28
@Jill03

Ups, ich hab die Frage falsch verstanden, ich hab gedacht, du bist u25 und deine Eltern für dich Unterhaltspflichtig und Heiratest jetzt.

Von Experte Kessie1 bestätigt

Wenn es keinen Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt gibt, kann auch außer Kindergeld nichts auf den Bedarf des Kindes angerechnet werden, es sei denn es würde noch anderes Einkommen haben.

Dann wird nur das Einkommen zur Berechnung herangezogen, was auch tatsächlich vorhanden ist und der Bedarf bzw.mögliche Anspruch nach dem SGB - ll unter derzeit noch Bürgergeld berechnet.