Minijob mit bürgergeld?

4 Antworten

100€ werden nicht angerechnet & hinzu kommen 20% vom Rest, die du ebenfalls behalten darfst.Der Rest wird abgezogen.

Bei 400€ dürftest du demnach 160€ behalten & 240€ werden angerechnet.

Bei Minijobs zwischen 520,01 und 556 Euro bleiben 30 % anrechnungsfrei.

Als Schüler, Azubi oder Student unter 25 hast Du aktuell noch einen erhöhten Freibetrag auf Erwerbseinkommen, und während einer Ausbildung kann man Anspruch auf BAB oder auf BAföG haben, was je auf Bürgergeld angerechnet wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Natürlich darfst Du es behalten, dein Erwerbseinkommen wird aber unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll auf deine Leistungen angerechnet und entsprechend weniger gezahlt.

Angenommen Du würdest genau 556 Euro Brutto verdienen, was die derzeitige Grenze beim Minijob ist.

Dann hättest Du erst einmal einen Grundfreibetrag von 100 Euro, bis 520 Euro kommen derzeit 20 % = 84 Euro dazu und bis 556 Euro Brutto = 36 Euro x 30 % = 10,80 Euro Freibetrag dazu.

Also gesamt dann derzeit max. 194,80 Euro an Freibetrag und wenn Du diese 556 Euro auch Netto aufs Konto bekommst, läge das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen bei 361,20 Euro pro Monat und das würdest Du dann vom Jobcenter weniger erhalten.

Diese 30 % Freibetrag gehen natürlich bis 1000 Euro und nicht nur 556 Euro Brutto und ab 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto kämen weitere 10 % an Freibetrag dazu, der dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen würde und das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen ergeben würde.

Derzeit können Kinder unter 25 Jahren die Schüler, Azubi oder Stundent sind bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.

Das würde dann ab September bei dir gelten, aber dann würde unter Umständen dein Bafög - voll auf Bürgergeld angerechnet, sollte dann überhaupt noch Anspruch bestehen, aber das wird dir das Jobcenter ggf.ja schon schriftlich mitgeteilt haben oder es noch machen.

Hättest Du deine Ausbildung z.B.nach Abschluss der Schule innerhalb von 3 Monaten Wartezeit begonnen, dann hätte der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze auch in dieser Übergangszeit gegolten.

Wäre das Bruttoeinkommen oder Azubivergütung höher als die Minijobgrenze, kommen zusätzlich zum erhöhten Grundfreibetrag weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Es wird teilweise aufgerechnet, aber so, dass Du auf jeden Fall spürbar mehr hast.

100,- € sind schon mal frei. Dann ist es gestaffelt, von jeden weiteren 100 € werden 20 oder 25 % abgezogen, hab ich grad nicht im Kopf.

Jedenfalls bei Nicht-Azubis, aber bei Auszubildenden war das noch mal anders.

So oder so gehst Du da jedenfalls nicht umsonst hin.