Minijob & BFD? (Bürgergeld)?

1 Antwort

Ja, grundsätzlich ist es möglich, neben dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) einen Minijob auszuüben. Das Taschengeld aus dem BFD wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Minijob und Bürgergeld: Beim Bürgergeld bleiben die ersten 100 Euro des Einkommens aus einem Minijob anrechnungsfrei. Von dem Einkommen, das über 100 Euro hinausgeht, dürfen 20% behalten werden. Das bedeutet, dass ein Teil des Einkommens aus dem Minijob auf das Bürgergeld angerechnet wird.

Arbeitszeit: Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt 48 Stunden, wenn man mehrere Tätigkeiten kombiniert. Das bedeutet, dass die Arbeitszeit aus dem BFD und dem Minijob zusammengerechnet werden muss.

Genehmigung: Eine Nebentätigkeit muss von der Einsatzstelle des BFD genehmigt werden, sofern sie die Haupttätigkeit nicht behindert

https://www.bfd-kultur-bildung-hh.de/wp-content/uploads/2024/03/MB_Nebentaetig_Finanz.pdf

https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld/buergergeld-und-minijob-2025-so-funktioniert-die-anrechnung-praxistipps-zu-freibetraegen-meldepflichten/


Sophie8108 
Beitragsersteller
 26.03.2025, 16:38

Gelte ich selber als minderjährige auch direkt als Bürgergeld Empfänger wenn meine Mutter BG bekommt?