Minijob & BFD? (Bürgergeld)?
Ich würde gerne wissen ob ich zusätzlich zu meinem BFD auch noch einen Minijob machen kann, ich wohne bei meiner Mutter diese ist alleinerziehend und bezieht Bürgergeld.
Das Taschengeld vom BFD wird ja nicht angerechnet…
Ich möchte gerne nächstes Jahr ausziehen und dieses Jahreventuell noch meinen Führerschein Anfangen, und mein BFD Taschengeld genügt mir aktuell einfach nicht.
Mein BFD ist aber auch Ende Juni beendet. Kann ich bis dahin das Geld aus beidem (BFD&Minijob) behalten ohne etwas abgeben zu müssen?
1 Antwort
Ja, grundsätzlich ist es möglich, neben dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) einen Minijob auszuüben. Das Taschengeld aus dem BFD wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Minijob und Bürgergeld: Beim Bürgergeld bleiben die ersten 100 Euro des Einkommens aus einem Minijob anrechnungsfrei. Von dem Einkommen, das über 100 Euro hinausgeht, dürfen 20% behalten werden. Das bedeutet, dass ein Teil des Einkommens aus dem Minijob auf das Bürgergeld angerechnet wird.
Arbeitszeit: Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt 48 Stunden, wenn man mehrere Tätigkeiten kombiniert. Das bedeutet, dass die Arbeitszeit aus dem BFD und dem Minijob zusammengerechnet werden muss.
Genehmigung: Eine Nebentätigkeit muss von der Einsatzstelle des BFD genehmigt werden, sofern sie die Haupttätigkeit nicht behindert
https://www.bfd-kultur-bildung-hh.de/wp-content/uploads/2024/03/MB_Nebentaetig_Finanz.pdf
Alles klar, Danke jedenfalls für die Antwort
Gelte ich selber als minderjährige auch direkt als Bürgergeld Empfänger wenn meine Mutter BG bekommt?