Kaution Jobcenter?
Wenn das Jobcenter die Miete übernimmt strecken die ja die Kaution vor welches ich zb monatlich in raten zurück zahle. Sagen wir ich zieh aus der Wohnung aus und alle Raten sind beglichen wer bekommt die Kaution zurück ich oder das Jobcenter
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Geld, Arbeitslosengeld, ALG II
Wenn das Jobcenter das zinslose Darlehen für die Kaution von deinem Regelbedarf vollständig erhalten hat, ist die Kaution natürlich deine und die zählt dann als Vermögen und ist kein anrechenbares Einkommen.
Sagen wir ich zieh aus der Wohnung aus und alle Raten sind beglichen wer bekommt die Kaution zurück ich oder das Jobcenter
Sie gehört dann Dir und Du kannst sie z.B. für die neue Wohnung/Kaution nutzen.
Eigentlich logisch - du. Weil wenn das Jobcenter die Kaution stellt und du zahlst das an das Jobcenter ab, dann ist das wie wenn du die Kaution in Raten bei deinem Vermieter abgestottert hättest.