Kaution Jobcenter?

3 Antworten

Wenn das Jobcenter das zinslose Darlehen für die Kaution von deinem Regelbedarf vollständig erhalten hat, ist die Kaution natürlich deine und die zählt dann als Vermögen und ist kein anrechenbares Einkommen.

 Sagen wir ich zieh aus der Wohnung aus und alle Raten sind beglichen wer bekommt die Kaution zurück ich oder das Jobcenter

Sie gehört dann Dir und Du kannst sie z.B. für die neue Wohnung/Kaution nutzen.

Eigentlich logisch - du. Weil wenn das Jobcenter die Kaution stellt und du zahlst das an das Jobcenter ab, dann ist das wie wenn du die Kaution in Raten bei deinem Vermieter abgestottert hättest.