Kaution bei Jobcenter angeben? Einkommen oder Vermögen? Was passiert?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hast Du dein Darlehen abgezahlt und bist weiterhin im Leistungsbezug, dann ist die Auszahlung der Kaution kein anrechenbares Einkommen, denn Du hast dieses Darlehen ja mit deinen laufenden Leistungen bereits abgezahlt, hast also weniger Leistungen bekommen.

Die Kaution darf dann nicht nochmals angerechnet werden.

isomatte  13.12.2021, 23:37

Danke dir für deinen Stern !

1

Wenn du das Darlehen komplett abbezahlt hast, dann musst du es nicht zurückzahlen.

Danke vielmals

Muss ich den Jobcenter trotzdem melden, dass ich die Kaution zurückbekommen habe?

sprich Kontoauszüge vorweisen und ihnen bescheidgeben?