Neue Wohnung übers Jobcenter?
ich bin arbeitssuchend seit 1jahr. meine wg wird wahrscheinlich im april aufgelöst und ich würde dann auf der straße sitzen. ich hab jetzt über wg-gesucht geschaut, und da meldet sich einfach niemand zurück für wgs. wohnungen sind in münchen teuer und nun stellt sich für mich die frage, was ich nun machen soll oder kann... zahlt die agentur für arbeit/jobcenter, wenn ich eine wohnung nehme? wie viel darf die denn maximal kosten? ich hab zwei mal angerufen und es hieß, es melde sich ein mitarbeiter, aber das ist bislang nicht passiert...
4 Antworten
Stell papierschriftlich einen Umzugsantrag beim zuständigen Jobcenter und erfrage darin auch die maximal zulässigen Kosten für die neue Wohnung.
Wenn Dir die Umzugserlaubnis vorliegt, mußt Du eine Wohnung suchen wie jede/r andere auch.
Um Obdachlosigkeit zu vermeiden, werden ggf. auch temporär Hotel- oder Pensionskosten übernommen.
ja, das ist echt blöd, denn ich hab der zuständigen abteilung nun 3mal ne mail geschickt. ich machs nun paierschriftlich...
Wäre es nicht einfacher und zudem korrekter
Was ist daran korrekter? Und einfacher ist es auch nicht :)
gerade noch so
Wie definierst Du das? :D
Zu A): Einen "Umzugsantrag" gibt es nicht. Und auch keine "Umzugserlaubnis". Viele lesen solche Schlagworte und denken und schreiben hier dann: "Huch! Darf ich überhaupt umziehen mit ALG II?" Solche Fragen stellen sich aber nur Asylbewerbern.
Zu B): "Angemessenheit" heißt "gerade noch so". Ich schreibe das gerne dazu, weil es eine Obergrenze ist, die man aber nicht beliebig ausschöpfen kann - jedenfalls nicht bei einem Umzug in der eigenen Stadt ohne wichtigen Grund, so nach dem Motto: "Wir zahlen 300,- warm, angemessen sind aber 400,- hier, also nehmen wir die größere Wohnung nebenan für 400,-, die ist ja auch noch angemessen!"
WAS ist bitte so schwer daran, sich übers Interent zu informieren?
das Jobcenter pampert euch nicht. Und im Moment haben die wegen Corona alle Hände voll zu tun!
- Deine WG löst sich auf? Ist die Wohnung durch den Hauptmieter schon gekündigt? Wenn ja zu wann? Rede mal mit dem Vermieter, dass DU dann als Hauptmieter eintreten möchtest in den Vertrag und neue WG-Mitbewohner aufnehmen wirst! Dann suche neue WG-Mitbewohner! Das sollte im Raum München kein Hexenwerk sein, die Bude ratzfatz wieder voll zu haben!
- Das JC zahlt die angemessene KdU (Kosten der Unterkunft). Wie hoch die für 1 Person sein darf, findet sich im Internet! Keine 2 sec gebraucht für DAS hier
nein, die wohnung wird der vermieter wohl sanieren und besser bezahlende mieter vermieten, anstatt an studenten und frische arbeitslose nachdem studium. im übrigen habe ich die letzten 3 wochen keine wohnung unter 800€ gefunden. selbst zimmer in wgs sind über 700€.
Dann such halt auch mal im Umland! Ja, dann hat man einiges an Pendelzeit, findet aber eher was bezahlbares!
Das JobCenter hat keine Wohnungen zu vermieten. Melde dich beim Sozialamt. Es ist eine der vornehmlichsten Aufgaben, Obdachlosigkeit zu verhindern. Gerade bezahlbare Kleinwohnungen sind so gut wie nicht zu finden.
DerHans schreibt: "Melde dich beim Sozialamt. Es ist eine der vornehmlichsten Aufgaben, Obdachlosigkeit zu verhindern."
In den meisten Gemeinden ist dies die vornehmliche Aufgabe des Ordnungsamtes. Aber das Sozialamt kennt sicher die Adresse des Ordnungsamtes ;-)-
Google mal „Kosten der Unterkunft“ und deinen Ort, dann müsste das Ergebnis kommen
Wäre es nicht einfacher und zudem korrekter, anzufragen, welche Wohn- und Heizkosten in der Gemeinde, in der man wohnt. beim Bezug von ALG II im Allgemeinen gerade noch so angemessen sind?
Und dazu zu beantragen, dass das Jobcenter zusichert, dass die Kosten für diese Wohnung, die man eben gefunden hat, angemessen sind und voll übernommen werden im Sinne von SGB II § 22 Absatz 4?