Werksstuden Jobcenter nicht berücksichtigt?

2 Antworten

Das Einkommen deines Kindes wird nur auf seinen eigenen Bedarf angerechnet !

Kinder unter 25 Jahren die Schüler, Azubi oder Stundent sind haben derzeit noch einen erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze.

Bis dahin wird nichts auf den Bedarf des Kindes angerechnet, bei höherem Bruttoeinkommen oder Azubivergütung kommen zusätzlich Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Bekommt er Bafög - wird dieses im Regelfall dann voll auf seinen Bedarf angerechnet.

Hätte er kein Erwerbseinkommen, könnte er vom Bafög - pauschal 100 Euro Freibetrag absetzen.

Nur wenn er mit seinem anrechenbaren Einkommen seinen Bedarf in deinem Haushalt decken kann, also derzeit min. 451 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch seinen Kopfanteil der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom und dann noch ein Überschuss vorhanden wäre, würde dieser dem Kindergeld zugerechnet.

Was dein Sohn dann vom Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde, wäre dann wieder dein Einkommen und würde entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf deinen eigenen Bedarf angerechnet.

Wenn bei dir nicht schon Freibeträge auf Erwerbseinkommen oder auf sonstiges Einkommen 30 Euro Versicherungspauschale berücksichtigt werden, könntest Du dann vom Kindergeld min.diese 30 Euro Versicherungspauschale absetzen.

Der Rest würde dann mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.

von mein Bürgergeld angerechnet?

Nein, aber von sein Bürgergeld :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.