Fällt das Krankengeld niedriger aus als Bürgergeld?
Ich werde demnächst Krankengeld bekommen und habe vorher Bürgergeld bekommen - werden meine Einkünfte dann demnächst schrumpfen?
Beim ALG I war das so ... Danke!
5 Antworten
Krankengeld wird nach deinem Erwerbseinkommen gezahlt !
Kannst Du mit deinem anrechenbaren Krankengeld deinen Grundbedarf nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter nicht decken, ist eine Aufstockung durch Bürgergeld möglich.
Ein evtl.vorrangiger Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde müsste unter Umständen geprüft werden.
Vom Krankengeld kannst Du als sonstiges Einkommen wie z.B.auch beim ALG - 1 min. 30 Euro Versicherungspauschale absetzen, wenn nicht schon Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll berücksichtigt werden.
Also vom Krankengeld kannst Du min. 30 Euro Versicherungspauschale abziehen, der Differenzbetrag bis auf Höhe deines vorherigen Bürgergeldes ohne Einkommen stünde dir dann als Aufstockung vom Jobcenter zu, wenn dein anrechenbares Krankengeld geringer als dein Bedarf.
Kostenlose Rechner für Wohngeld von der Wohngeldbehörde und Bürgergeld findest Du im Internet.
"Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Arbeitseinkommens, für das Sie zuletzt Beiträge entrichtet haben. Es ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 128,63 Euro pro Tag (Wert 2025) begrenzt. War Ihr tatsächliches Einkommen niedriger, wird Ihr Krankengeld entsprechend angepasst."
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=krankengeld+höhe
Wenn statt Arbeitsentgelt dann Krankengeld mit Bürgergeld aufgestockt wird, fallen die Erwerbstätigenfreibeträge weg und bestenfalls wird die Versicherungspauschale von 30€ abgesetzt. Regelmäßig sinkt das Gesamteinkommen damit deutlich.
Falls das die Frage war …
D.h. ich hab als Aufstockerin am Ende jetziges Bürgergeld minus 30 Euro?
Erstmal: Ja.
Aber: Du wirst dann aufgestockt, so dass Du nicht weniger hast, als ein vergleichbarer Bürgergeldempfänger.
Allerdings solltest Du zeitig die entsprechenden Anträge stellen.
Das weiß ich konkret nicht.
Ich weiß nur, dass in Deutschland nichts 'von selbst läuft.
Frag da bitte beim Jobcenter nach.
Das geht normalerweise auch telefonisch.
Krankengeld wird prozentual ähnlich vom vorherigen Verdienst wie ALG I ausfallen.
Welchen Antrag muss ich stellen?