Wie lange dauert es bis das Jobcenter per Email antwortet?

5 Antworten

Guten Morgen. Jedes Jobcenter kann man auch telefonisch kontaktieren. Ich würde es mal telefonisch probieren und nachfragen, wie lange es dauert, bis du mit einer Antwort rechnen kannst. Vielleicht kann man dir dann auch gleich die passende Mailadresse für die richtige Anlaufstelle im Haus geben.


Anonym1234450 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 10:56

Also ich war erst beim Jobcenter selbst, sie meinte vor Ort können sie nix tun weil ich kein Kunde bin. Sie meinte ich solle den Antrag online stellen. Online kann man aber nur Bürgergeld beantragen.

Habe dann eine Nummer angerufen welche mir mitgegeben wurde, und meinte mir wurde gesagt ich solle es online stellen aber ich finde keine passende Website dazu. Dann sagte sie , dass damit wahrscheinlich per Email gemeint war.

Also habe ich eine Email geschrieben an die Adresse, welche ebenfalls auf dem Zettel mit der Telefonnnummer drauf war welche ich dort beim Jobcenter bekommen hatte ….

Anonym1234450 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 10:59
@Kabeltante1266

Mir wurde aber gesagt das ich nix angeben muss was ich brauche weil es sich um eine Pauschale handelt

mastermindet  13.06.2025, 11:01
@Anonym1234450

es gibt keine pauschalen. du musst exakt angeben was du brauchst und angeben, was du schon hast oder wo du sonst noch hilfen beziehst. geld das du nicht verbrauchst musst du zurückzahlen als auch quittungen vorlegen was du gekauft hast.

Anonym1234450 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 11:02
@mastermindet

Von der Stiftung habe ich aber sehr wohl einen Zettel gekriegt wo Pauschalen standen. Es wären ca. 498€ für die Baby Erstausstattung und irgendwie so 247€ für Umstandskleidung. Auch die Frau im Jobcenter sagte, nachdem ich nachgefragt hatte wo ich denn angeben soll was ich brauche, dass das nicht nötig ist weil es sich um eine Pauschale handelt. Vielleicht ist es ja in jedem Kreis anders

mastermindet  13.06.2025, 11:05
@Anonym1234450

trotzdem musst du alles nachweisen. ich würde dir raten die sache schriftlich per brief einzureichen und das persönlich. lass dir abstempeln, dass du es abgeben hast. schwangerenbekleidung gabs ab der 30. woche, babyerstausstattung ca. 3-4 wochen vor der geburt gezahlt

verweise darauf, dass du einen abweisenden schriftlichen bescheid wünschst. wenn nichts bewegt wird, anwalt für sozialrecht einschalten. alternativ: arbeiten gehen und vater auffordern seiner zahlpflicht nachzukommen

Anonym1234450 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 11:07
@mastermindet

Auf meinem Zettel stand Kleidung wird ab dem 4 Monat gewährleistet und Ausstattung ab dem 6 Monat.

Auserdem gehe ich arbeiten neben meiner Schule.

mastermindet  13.06.2025, 11:08
@Anonym1234450

nun wenn du arbeiten gehst, hast du ja rücklagen und kannst dir das selbst kaufen. wo wirst du denn mit dem kind zukünftig leben? eigene wohnung, mutter kind heim? wie wirst du zukünftig neben schule, vollzeitarbeit für das kind sorgen?

Anonym1234450 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 11:14
@mastermindet

Ja da liegt ja das ,,Problem“. Das Geld was ich und er am sparen sind, wird für einen Umzug in eine Wohnung benötigt. Daher werde ich auch die Unterstützung annehmen, um die Baby Erstausstattung nicht vollständig selber zahlen zu müssen. Weil Wohnung und Erstausstattung einfach finanziell zu viel wird. Und bei den Eltern wohnen auch nicht möglich ist wegen der Distanz und bei mir familiären Problemen und bei ihm wegen Platzknappheit.

Du kannst immer und alles beantragen. Ob es genehmigt wird steht auf einem anderen Blatt.

Einfach den Antrag stellen.

Auf Emails antworten Jobcenter grundsätzlich gar nicht.

Einen Antrag auf Erstausstattung stelle papierschriftlich.

Anfragen hierzu auch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Anonym1234450 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 10:54

Habe aber extra dort angerufen sogar und sie meinte ich soll eine Email schreiben….

mastermindet  13.06.2025, 10:54

selbstveständlich werden mails beantwortet

DasOrakel  13.06.2025, 10:56
@mastermindet

Im Einzelfall vielleicht Ja.

Gängig bzw. rechtssicher sind Emails nicht.

Was die Jobcenter sehr genau wissen.

E-Mails werden regelmäßig nicht beantwortet, vielleicht erfolgt eine Antwort auf dem Postweg. Das kann aber schon ein paar Wochen dauern.


Anonym1234450 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 11:01

Ja super und wenn ich persönlich hingehe werde ich auch nachhause geschickt weil ich ja kein Kunde bin

mastermindet  13.06.2025, 11:02
@Jurafuchs

doch bei bedarf kann auch ohne bürgegeldbezug hilfsleistungen wie babyerstausstattung gegeben werden

Anonym1234450 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 11:03
@mastermindet

Ich hatte eine Termin Anfrage online gemacht, hatte einen Brief gekriegt wo stand man soll zwischen 8-12 Uhr einfach vorbei kommen. Hat aber nix gebracht wurde trotzdem weggeschickt

Anonym1234450 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 11:06
@Jurafuchs

Doch natürlich, wurde mir doch sogar von der Stiftung gesagt, und ich war ja sogar schon persönlich beim Jobcenter und da wurde nix gesagt das ich darauf keinen Anspruch hätte. Auserdem wollte ich auch Hilfe beziehen, aber da konnte mir auch keiner helfen, weil ich zwar noch da angemeldet bin und sie zuständig sind, aber ich in eine andere Stadt ziehen will. Man wird nur hin und her geschickt ohne Erfolg

wo ist denn der vater des kindes? der hat hier die erstausstattung zu zahlen.


Anonym1234450 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 10:57

Sehr unnötige und nicht hilfreiche Antwort.

Wir sind beide 18 und er ist in der Ausbildung also werde ich anderweitig Hilfe annehmen wenn es mir angeboten wird.

mastermindet  13.06.2025, 10:58
@Anonym1234450

vorrangig ist der vater des kindes für deinen unterhalt, den des kindes und für die erstausstattung zuständig. alternativ kann man beide seiten der großeltern dazu in haftung nehmen.

für alles andere lass dir von der stiftung mutter und kind den bescheid deines dortigen antrags austellen und geh zum jobcenter persönlich hin.

Anonym1234450 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 11:00
@mastermindet

Ich war beim Jobcenter persönlich und wurde abgewiesen mit dem Satz ich sei ja kein Kunde bei denen und sie seien nicht für mich zuständig. Von der Stiftung wurde mir ein Zettel mitgegeben wo die Infos standen und ich sollte ja mal nachfragen beim Jobcenter, aber da tut ja keiner was für mich .

mastermindet  13.06.2025, 11:07
@Anonym1234450

schriftlichen antrag persönlich einreichen, empfang abstempeln lassen auf einer kopie, alternativ noch faxen, dann einige wochen warten immer wieder vorstellig werden und nach sachstand fragen. wenn nix passiert anwalt einschalten und nebenbei dem vater des kindes beine machen das er zahlt

Anonym1234450 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 11:26
@HiBOM

Nein aber genau deswegen wollte ich ja gerne einen Beratunggespräch führen um zu erfahren was mir denn zusteht🥰 Da ich eine schwangere 18 Jährige Schülerin bin ohne Ausbildung die durchaus Anspruch auf Hilfe hätte 🥰🥰🥰 Habe langsam keine Lust mehr auf diese dummen Aussagen hier auf Gutefrage das nervt echt dermaßen

Anonym1234450 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 11:49
@HiBOM

Was soll mein Arbeitgeber wozu sagen? Ich führe nur neben meiner Schule einen Minijob im Einzelhandel durch mit 6.5-12 Wochenstunden?