Bürgergeld. Wohnungkosten?

3 Antworten

Dazu habe ich noch nirgendwo etwas gelesen, was für mich heißt, dass sich da nichts ändert.

Die Frage mußt Du an das zuständige Jobcenter richten.

Allerdings wird man Dir auch dort vermutlich nicht sagen können, welche Angemessenheitsgrenzen in 2 Jahren gelten, da diese regelmäßig neu ermittelt werden und von Ort zu Ort unterschiedlich sind.

Zumindest war es bislang so, und mir ist bislang nicht bekannt, daß sich dies ändert.

Die, die auch vom Jobcenter als angemessen angesehen wird. Das wird sich nicht ändern, nur weil ALG II dann Bürgergeld heißt.