Nebenkostenabrechnung - Grundkosten Heizung

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt Einschränkungen bei der Wahlfreiheit des Verteilerschlüssels für Heizkosten. Die Verteilung von Grundkosten und Verbrauchskosten zu 50:50 ist unzulässig wenn: 1. das Gebäude nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 erfüllt (ist das Haus älter??) 2. mit Öl oder Gas geheizt wird - und 3. freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden, kann der Vermieter weiterhin wählen, ob nach (höchstens) 50% Grundkosten abgerechnet wird oder nach 30% Gr.kosten zu 70% Verbr.kosten. Es ist überprüfenswert, ob der Verteilerschlüssel von 50:50 zulässig ist, vor allem wenn man selbst versucht, Heizkosten zu sparen. Wenn der Vermieter die Abrechnung für den vollen Abrechnungszeitraum für 12 Monate erstellt hat, ist das richtig und der Vorschrift entsprechend. Für den Zeitraum, den Ihr seither Mieter seid, muss der betreffenden Anteil heraus gerechnet sein. Also Taschenrechner zu Hand und einfach nachrechnen. Die Grundkosten werden gemeinhin bei Mieterwechsel auf Grund der Quadratmeter Wohn/ Heizfläche und der Gradtagtabelle errechnet. Lasst Euch vom Mieterverein helfen, wenn nötig.

Eine Verteilung nach 50:50 (Verbrauch:Grundkosten) ist seit 2009 nicht mehr legitim - siehe Heizkostenverordnung. Als Mieter musst Du eine solche Abrechnung nicht akzeptieren. Wenn es eine WEG ist, dann hat der Vermieter ein Problem, wenn bislang die Verteilung nicht auf 70:30 (Verbrauch:Grundkosten), entweder von der Hausverwaltung selber, oder durch einen Beschluss, umgestellt wurde.

Ist auf der Abrechnung neben dem Abrechnungszeitraum auch euer Nutzungszeitraum aufgeführt? Dazu ist euer Vermieter verpflichtet.

Wohnt ein Mieter nicht in der gesamten Abrechnungsperiode in der Wohnung, wird der Grundkostenanteil zeitanteilig oder nach sog. Gradtagzahlen entsprechend der Wohndauer aufgeteilt.

Der 1.6.12 - 31.5.13 ist der Abrechnungszeitraum. Dafür müssen auch die Kosten in der Abrechnung angegeben sein.

Dein Nutzungszeitraum ist der 1.11.12 - 31.5.13. Und für für diesen Zeitraum anteilig werden Dir die NK berechnet.

Da hast Du den VM sicher falsch verstanden oder er hat sich falsch ausgedrückt.

50 € monatliche Vorauszahlung, wie klein ist denn die Wohnung?

Du musst nicht Grundkosten für das ganze Jahr zahlen, sie werden aber auf das ganze Jahr berechnet uns danach erst auf die gewohnten Monate runtergerechnet, das ist korrekt und völlig normal...