Kann ich meine Krankenversicherung verklagen?

5 Antworten

Zunächst verklagen würdest du die PFLEGE- und nicht die Krankenkasse.Dann gab es einen ablehnenden Bescheid für den Antrag auf Pflegegrad.Gegen diesen hätte man Widerspruch einlegen können.

Wenn man da die Frist versäumt hat, nun einen neuen Antrag stellt, dann zahlt die PFLEGEkasse, sollte er dieses Mal positiv beschieden werden, ab dem neuen Antragsdatum. Da es sich ja um einen NEUEN Antrag gehandelt hat.

Und zwingen läßt sich keiner.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 35 Jahre Berufserfahrung, Führungsposition

So einer Ablehnung kann man widersprechen, da ist es dann egal, wann der nächste Termin stattfindet. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, wird es rückwirkend ab dem Antragsdatum geleistet.

Kan. Ich meine Krankenversicherung verklagen?

ja.

(Erst Antrag ist leider blöd gelaufen, da es Kommunikationsprobleme entstanden war)

das heißt der Fehler liegt bei dir, aber die KK soll verklagt werden. Nun ja …

Jedem Bescheid liegt eine Rechtsbehelfbelehrung bei, die kannst du befolgen.

Alex

Das kann aufgrund deiner spärlichen und einseitigen Informationen hier niemand rechtssicher beantworten.

Verklagen kannst du theoretisch Alle und Jede/n.

Es ist nur die Frage, ob es sinnvoll ist - das sollte vielleicht im Vorfeld geprüft werden.