Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") Bedarfsgemeinschaft?
Hallo,
ich lerne gerade für meine Abschlussprüfung im Fach Sozialrecht. Hier wurde hauptsächlich SGB II behandelt. Wo ich allerdings noch Schwierigkeiten habe ist die Zuordnung zur Bedarfsgemeinschaft zu den einzelnen Nummern nach § 7 Absatz 3. Nrn. 1, 2 und 4 sind für mich eindeutig. Allerdings ist mir bei Nr. 3 noch nicht klar, wann ich von einem Lebenspartner spreche und wann ich vom wechselseitigen Willen in Verbindung mit 3a ausgehe. Wie verhält es sich bei unverheirateten Partnern ("Herr B". und "Frau S".; verlobt)?