§130 StGB - Volksverhetzung?

6 Antworten

Nein, aber die Ampel schnitzt gerade an §130 herum, um weitere ihr unliebsame Meinungen zu unterdrücken. Kann schon sein, dass das noch weiter ausgedehnt wird, bis auch die letzte Kritik strafrechtlich verhindert und durch ein staatliches Meinungsmonopol ersetzt wurde.

Bananaphone0 
Fragesteller
 25.10.2022, 08:59

Es ist bereits jetzt eindeutig Volksverhetzung!

Mit Teilen der Bevölkerung sind in diesem Zusammenhang inländische Gruppen gemeint, die aufgrund ihrer weltanschaulichen oder politischen Überzeugung bzw. durch wirtschaftliche oder soziale Verhältnisse besonders erkennbar sind. Opfer der Volksverhetzung können z. B. in Deutschland lebende Ausländer, Juden, Christen, Muslime, Deutsche, Soldaten, Arbeitslose oder Arbeiter sein.

https://www.anwalt.org/volksverhetzung/

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Zicke52  25.10.2022, 09:19
@Bananaphone0

"Deutsche"

Deutsche in Deutschland sind eine "besonders erkennbare Gruppe"?

"Arbeitslose oder Arbeiter"

Also alle, ausser Kinder und Rentner.

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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsbeugung ...

Was also steht im § 130 StGB? "... eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe ..."

Rentner, Hartzer oder Schwerbehinderte sind schon einmal eindeutig weder eine religiöse Gruppe noch durch ihre ethnische oder rassische Herkunft bestimmt - und angesichts des fehlenden sachlich-inhaltlichen Zusammenhangs und der Vielfalt der Angehörigen der Gruppe besteht auch keine nationale Bestimmung.

Fazit: Eindeutig keine Volksverhetzung.

Bananaphone0 
Fragesteller
 25.10.2022, 08:58

Eindeutig Volksverhetzung!

Mit Teilen der Bevölkerung sind in diesem Zusammenhang inländische Gruppen gemeint, die aufgrund ihrer weltanschaulichen oder politischen Überzeugung bzw. durch wirtschaftliche oder soziale Verhältnisse besonders erkennbar sind. Opfer der Volksverhetzung können z. B. in Deutschland lebende Ausländer, Juden, Christen, Muslime, Deutsche, Soldaten, Arbeitslose oder Arbeiter sein.

https://www.anwalt.org/volksverhetzung/

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HugoHustensaft  25.10.2022, 09:28
@Bananaphone0

Und das ist und bleibt im Kontext Deiner Frage falsch - es fehlt regelmäßig am Umstand "erkennbar", das wären allenfalls Rentner.

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Nope,

ich gründe jetzt die Gruppe der Mittwochsdemonstranten und wenn du etwas gegen mich sagst ist es Volksverhetzung?

Bananaphone0 
Fragesteller
 25.10.2022, 08:37

seichte Polemik?

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Agamemnon712  25.10.2022, 08:41
@Bananaphone0

@Ursusmaritimus will Dir anhand dieses Beispiels deutlich machen, daß es sich um Personengruppen und nicht um Volksgruppen handelt.

Mit Polemik hat das nichts zu tun.

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Bananaphone0 
Fragesteller
 25.10.2022, 08:59
@Agamemnon712

Eindeutig Volksverhetzung!

Mit Teilen der Bevölkerung sind in diesem Zusammenhang inländische Gruppen gemeint, die aufgrund ihrer weltanschaulichen oder politischen Überzeugung bzw. durch wirtschaftliche oder soziale Verhältnisse besonders erkennbar sind. Opfer der Volksverhetzung können z. B. in Deutschland lebende Ausländer, Juden, Christen, Muslime, Deutsche, Soldaten, Arbeitslose oder Arbeiter sein.

https://www.anwalt.org/volksverhetzung/

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Ursusmaritimus  25.10.2022, 10:21
@Bananaphone0

Voraussetzung einer Strafbarkeit wegen Volksverhetzung ist dabei, dass die Tat geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Wenn du schon kopieren willst dann kopiere richtig und nicht nur dir genehme Ausschnitte!

Vor der Volksverhetzung kommt immer noch Beleidigung und Verleumdung etc.

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Agamemnon712  25.10.2022, 10:21
@Bananaphone0

Ich gönne Dir Deine Meinung bzw. die Meinungen anderer. Der mehr als Meinungen sind es nicht :)

Ciao

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Meiner Meinung nach Nein, da es sich um keine Volksgruppen im gesetzlichen Sinne handelt.

Bananaphone0 
Fragesteller
 25.10.2022, 08:41

du hast den Paragraphen überhaupt nicht gelesen, stimmt's? § 130, Abs. (1) 2. Weiter geht es in dem Gesetz generell um die Menschenwürde.

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Agamemnon712  25.10.2022, 08:43
@Bananaphone0

Ich habe ihn überflogen. Und Personengruppen sind nunmal keine Volksgruppen. Da muß ich mich fragen, ob Du das Gesetz genau gelesen hast :)

Die Menschenwürde ist vom Grundgesetz geschützt und steht im wahrsten Sinne des Wortes auf einem anderen Blatt.

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Bananaphone0 
Fragesteller
 25.10.2022, 08:59
@Agamemnon712

Eindeutig Volksverhetzung!

Mit Teilen der Bevölkerung sind in diesem Zusammenhang inländische Gruppen gemeint, die aufgrund ihrer weltanschaulichen oder politischen Überzeugung bzw. durch wirtschaftliche oder soziale Verhältnisse besonders erkennbar sind. Opfer der Volksverhetzung können z. B. in Deutschland lebende Ausländer, Juden, Christen, Muslime, Deutsche, Soldaten, Arbeitslose oder Arbeiter sein.

https://www.anwalt.org/volksverhetzung/

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HugoHustensaft  25.10.2022, 09:32
@Bananaphone0

Die von Dir genannten Personengruppen sind aber regelmäßig nicht als solche erkennbar, damit fehlt ein wesentliches und entscheidendes Merkmal.

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Das fällt wohl eher unter Diskriminierung oder auch gegebenenfalls unter Rassismus.

Selkiade  25.10.2022, 08:54

Rassismus ist eine Form der Diskriminierung, genauso wie Ableismus & Sexismus.

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