Zeitarbeitsfirma betrügt mich um Geld? Was tun?

Hallo,

ich arbeite seit mittlerweile paar Wochen bei einer Zeitarbeits/Leiharbeitsfirma und was sich dort abspielt ist Horror. Aber was mich zurzeit am meisten aufregt ist folgendes:

Mein Chef meinte für meinen eingesetzten Betrieb wo ich "stationiert" bin wäre ein Staplerführerschein nicht schlecht und dass er mich für so einen Schein einträgt. Dieser würde Samstags ( in meiner Freizeit) gemacht werden und die Firma ( also die Leiharbeitsfirma, mein Chef) übernehmen die kosten. Da ich im Schichtdienst arbeite und meine Nachtschicht erst Samstagsmorgens um war hatte ich natürlich keine sonderliche Lust auf diesen Schein und ihm dies auch gesagt. Er meinte ich müsste dortin... Bin dahin und hab den Schein bestanden. Jetzt hab ich gemerkt dass mir 100 Euro zuwenig überwiesen wurden. Als ich nachfragte meinte er dass dies die Kosten für meinen Staplerschein waren.... Ich meinte dann dass es so nicht abgemacht war und ich sicherlich nicht für einen Staplerschein bezahlen würden denn ich garnicht wollte bzw in meiner Zukunft brauchen werde da ich wieder in meinen alten Beruf zurück will. hat ihn nicht sonderlich interessiert und er meinte zu mir er hätte nie gesagt dass er ihn bezahlt und es freiwillig gewesen wäre.... Hab mitterweile von den anderen 5 Kollegen erfahren die dabei waren bei diesem Staplerschein dass er diese Aktion auch mit ihnen abgezogen hat.

Klar manche mögen sich denken "Was regt der sich über 100 Euro auf" Aber ich bekomme nur 8,19 die Stunde...da sind 100 Euro viel Geld für mich. Gibt es irgendwie ne Chance an mein Geld zukommen?

Betrug, Arbeitsrecht, Leiharbeit, Zeitarbeit
Zeitarbeit - Krankschreibung, krank - Abmeldung von Kundenseite - Lohnfortzahlung?

Hallo Leute,

Ich bin seit dem 13.09.17 über die Zeitarbeitsfirma "Persona Service" für ein wirklich extrem gutes Gehalt eingestellt worden (weit über Tarif mit "Einsatzbezogener-Zulage").

Das Probelm ist... nach 2 Wochen Tätigkeit hatte ich "Magen-Darm" Virus und war 11 Tage krank mit insgesamt 3 Besuchen beim Arzt.

Danach hab ich fleißig weiter gearbeitet auch über die Feiertage... bis ich höllische Schmerzen im linken Fuß wg. eines eingewachsenen Zehenagels bekam. Diagnose war wenig erfrischend... entweder aufschneiden oder Nagel ziehen... so bin ich nach Operation heute am 07.11.17 (13.09.17 war Eintritt) zum 2ten Mal krank geschrieben. Vorläufig bis Ende der Woche (10.11.17). Ich darf den Fuß nicht Belasten und bin jeden Tag bei der Kontrolle bzw. beim Verbandswechsel beim Hausarzt....

Der Anruf kam... die Einsatzfirma hat mich abbestellt... noch am selben Tag wie ich mich zum 2ten Male krank gemeldet habe... die Kündigung des Arbeitgebers (Zeitarbeit Persona Service ist noch heute raus).

Das Kommentar der Einsatzfirma war irgendwas wie "der teuerste Mitarbeiter ist mehr Abwensend als Anwesend".... 

Auch wenn ich den Brief noch nicht vorliegen habe, so hoffe ich doch auf humane Kündigungsfrist von 2 Wochen, bin mir aber unsicher... wie soll ich mich verhalten?

Der Kunde kann ja immer ab-bestellen... eben dafür bucht er ja Zeitarbeiter... aber welche Verpflichtung hat die Leiharbeitsfirma mir gegenüber, wenn ich seit dem 13.09 "unbefristet" eingestellt war und die Kündigung heute am 07.11 "verschickt" wurde (ich rechne mit Eintreffen zum 09.11).

Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung für 1ne Woche oder 2 Wochen? Einen Ersatz mit diesem Lohnniveau schloss die Personal-Leiterin von Persona-Service telefonisch heute aus! Auch ein Einsenden von echten und makaberen Bildern meines blutigen Zehs und dem geschnittenen "wilden-Fleisch" änderten daran nichts. Sie haben einfach nur Jobs - die (ich sag sas mal frei-frühlich) niemand wirklich machen mag für um die 9 Euro Brutto... davon kann ich nicht mal die Miete zahlen.... ... sight

Ich habe noch ca. 10 Überstunden und 4 Tage Urlaub... soll ich mich weiter krank schreiben lassen oder macht das keinen Sinn???

Wann muß ich mich beim Arbeitrsamt melden? Entstehen mir Nachteile durch die Operaton-bzw.-Krankschreibung?

Ich bin auf jeden Euro angewiesen weil ich der alleinige Familien-Ernährer bin... ALG1 ist 300 Euro unter der fürstlichen Bezahlung von Persona-Service im Monat... aber ich bin mir für nichts zu Schade und ich will arbeiten...

was ist die Klügste Art- und Weise zu handeln momentan? Ich bitte um Hilfe!

Herzlichen Dank an alle die Antworten!!!

krank, Krankschreibung, Kündigungsfrist, Leiharbeit, Lohnfortzahlung, Zeitarbeit, igz
Ist ein Wechsel der Zeitarbeitsfirma, aber bei dem selben Kunden möglich?

Hallo zusammen.

Bei einem Bekannten ergibt sich folgende Problematik bzw. Folgendes ist die aktuelle Lage.

Mein Bekannter arbeitet derzeit über eine Zeitarbeitsfirma in einem Werk in der Produktion. Wie üblich haben sich diese Firmen durch die Tarifverträge um den gleichwertigen Lohn der Stammbelegschaft gedrückt, so dass er derzeit für 9 Euro die Stunde arbeitet. Der Betrieb in dem er beschäftigt ist, beschäftigt einige Leiharbeiter aus verschiedenen Firmen. Ein Kollege, der jedoch über eine andere Zeitarbeitsfirma beschäftigt ist, verdient für die gleiche Arbeit jedoch Knall 12 Euro die Stunde, da diese Firma übertarifliche Zulagen bezahlt, wodurch es zumindest fast an den Lohn der Stammbelegschaft heran kommt. Der Betrieb in dem er beschäftigt ist, stellt derzeit selbst keine Festeingestellten ein, jedoch überlegt er, in die andere Zeitarbeitsfirma mit den Zulagen zu wechseln und sich dann dort wieder beschäftigen zu lassen. Er hat von seinem Schichtführer die Bestätigung bekommen, dass er mit dem zuständigen von der Personalabteilung reden würde, so dass er wieder angenommen werden würde, da sie mit seiner Arbeit sehr zufrieden sind.

Nun haben wir in seinem derzeitigen Arbeitsvertrag jedoch gefunden, dass er der Zeitarbeitsfirma Bescheid geben muss, sollte er bei einem Kunden beschäftigt werden, wo er in den letzten 6 Monaten bereits einmal gearbeitet hat. Dadurch stellt sich uns die Frage, ob es einen gesetzlichen Hinderungsgrund oder ähnliches gibt, der es der neuen Firma untersagen würde, ihn wieder in den gleichen Betrieb zu schicken.

Arbeitsrecht, Leiharbeit, Zeitarbeit, Leiharbeiter
Arbeitsvertrag unterschrieben aber noch keine Stelle bekommen wie bekomme ich meinen Lohn?

Guten Tag zusammen, folgendes habe einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma unterschrieben am 23.09.15 mit dem Zusatz Arbeitsaufnahme am 05.10.15 ... jetzt war ich Freitag da und der gute Mann sagte mir er hätte noch keine stelle für einen längeren Einsatz! Er hatte mir dann gesagt wir machen einen neuen Vertrag der erst ab dem 19.10.15 die Arbeitsaufnahme enthält! Ich muss dazu sagen es ist quasi nur die erste seite wo eigentlich nur das Datum drauf steht und der Beruf. Mir kam es dann Spanisch vor als er sagte ich möchte bitte den Alten Vertrag (nur die erste seite) bitte im Vertrauen vernichten! Habe zwar gesagt mache ich habe ich aber nicht ;) mich würde interessieren kann ich irgendwelche Ansprüche geltend machen wenn er zb am Montag wirklich keine stelle hat? Ich musste auf dieser ersten seite nichts unterschreiben, unterschrieben hab ich nur den ersten Arbeitsvertrag vom 23.09.15 mit arbeitsaufnahme am 05.10.15.

ich führe weiter da ich diese Frage schon mal gestellt habe bisher hat die Leihfirma immer noch keine Stelle, ich würde gerne zum 05.11.15 Kündigen da ich mich lieber in einer anderen Firma unterbringen lasse. Wie kann ich meinen Lohn einfordern der mir zusteht? Selber die Leihfirma bitten oder doch den Rechtsanwalt? da ich ALG 2 Bezieher bin würde ich gern wissen wie das mit den Kosten funktioniert da ich nicht Rechtsschutzversichert bin. Ich möchte mich von dieser Leiharbeitsfirma nicht weiter verarschen lassen erst suchen sie jemanden und dann haben sie keine Stelle! Bitte nicht falsch verstehen möchte nur das haben was mir zusteht da auch im Vertrag steht das sie zahlen müssten.

Arbeit, Anwalt, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Leiharbeit, Lohn, Zeitarbeit
Bereitschaft bei ''Leiharbeit''?

Folgende Situation, ziemlich schwer zu erklären, aber ich hoffe dennoch auf hilfreiche Antworten. Bin im Internet nicht fündig geworden. Vorab: Firma A und Firma B haben denselben Geschäftsführer, sind aber voneinander unabhängige, eigenständige Betriebe)

Ich bin Elektriker und eingestellt in einer Elektrofirma(möchte keine Namen sagen, deswegen Firma A). Habe dementsprechend einen Arbeitsvertrag dort(Keinen Tarifvertrag). Ich bin dennoch seit einigen Monaten sozusagen bei einer Partnerfirma(Firma B) beschäftigt. Ich bin in Firma B also ein Leiharbeiter und dadurch, dass mein Arbeitsvertrag mit A noch immer besteht(unbefristet) hab ich anrecht bzw hat mein AG die Pflicht meinen Lohn und Urlaubstage etc. weiterhin so zu halten wie im Vertrag mit A.

Aber:

  1. Schließt das meine Bereitschaftsvergütung ein(24h Rufbereitschaft Mo-So)?
  2. Mein AG lässt mich die Bereitschaft für Firma B machen, für A mach ich dementsprechend keine.
  3. In Firma B beinhaltet die Bereitschaftsvergütung(achtung, KEIN SCHERZ) für die komplette Woche, einen 20Euro-Tankgutschein(nicht mehr und nicht weniger, unabhängig davon, ob, wielange oder wie oft ich draussen war) und die Zeit, die ich ggf. draussen war, bekomme ich als Überstunden angerechnet

meine Frage lautet: DARF ich die Bereitschaft für FIrma B verweigern, sofern ich noch keinen Arbeitsvertrag mit der Firma habe? Oder muss mein AG meine Bereitschaft so vergüten wie es im Vertrag mit Firma A steht, unabhängig für welche Firma die Bereitschaft ist?

PS: falls ihr Links oder stichhaltige Quellen zu euren Antworten mit vermerken könnt, wäre das sehr freundlich. Würde mich gern weiterhin diesbezüglich belesen.

Arbeit, Arbeitsrecht, Leiharbeit, Rufbereitschaft