Darf einen die Zeitarbeitsfirma von Kunden zu Kunden schicken?
Wenn vor Einstellung ein fester Kunde vereinbart wurde.
Und was ist wenn dies verweigert und deswegen gekündigt wird ( weil sonst keine Arbeit vorhanden ist ) bekommt man dann eine Sperre von Arbeitsamt ?
3 Antworten
So lange der Arbeitgeber ( die Zaffe ) nicht auf entsprechende Teile ihres Direktionsrechtes verzichtet , was sie innerhalb tariflicher Vereinbarungen nach IGZ oder BAP , bzw. AnÜG garnicht könnte , so muß sie Dir Ersatzarbeit anbieten wenn der festgelegte Kunde mal keine Arbeit für Dich hätte .
Ansonsten müßte die ZAF Dich grundlegend auch in einsatzfreien Zeiten weiterhin nach Basistarif so bezahlen , als hättest Du gearbeitet .
Ohne wirklich wichtigen Grund kannst Du dann nicht einfach Zwischenaufträge in anderen Kundenbetrieben verweigern , da das sonst für die ZAF ein Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung wäre .
Ich hatte da vor Monaten rein aus Interresse auch mal ausgiebig recharchiert bezüglich Beschäftigungsmöglichkeit bei ZAF ausschließlich für einen bestimmten Kunden mit dahingehender Sachgrundbefristung . In diesem Bezug fand ich halt keine Antwort darauf , was in einsatzfreien Zeiten dann passieren würde bei vorübergehend fehlendem Bedarf und der Entgeltfortzahlung in einsatzfreien Zeiten . Gewisse Kündigungsfristen wären da dann ja auch einzuhalten .
Zeitarbeitsfirmen sind Moderne Sklavenhändler was ich aus eigener Erfahrung sagen kann. Bezahlen schlecht, stecken das meiste selbst ein und wenn du mal was ablehnst suchen sie einen anderen. Nimm nur Jobs an für die du dich auch beworben hast und in deinem Fähigkeitsgebiet liegt. Hab es nie erlebt das jemand eine "Kündigung" bekommt wenn man mal nein sagt zu einem Jobangebot. Aber such dir am besten alleine ohne Sklaverei einen Job.
Die wollen mich als Bauhelfer für 10€ die Stunde einsetzen obwohl ich Gelehrter Zimmerer bin...
Wie gesagt....Moderne Sklaverei. 10€ und sie bekommen dann bestimmt 15€ fürs nix tun. Sag einfach Nein sie sollen wenn schon was anbieten was du gelernt hast oder besser bezahlt wird
Was steht denn im Arbeitsvertrag?
Das ist bei einer Zaffe nicht so einfach , wenn sie das Opfer schon vertraglich in ihren Fängen hat . Dann muß der Leiharbeitnehmer zumindest entsprechend seiner Allgemeinbefähigungen auch in einsatzfreien Zeiten zeitweise mal "niedere" Tätigkeiten annehmen .
Lediglich bei der Entlohhnung in diesen Zeiten müßte man dann schauen , was dazu konkret im Arbeitsvertrag , Betriebsvereinbarungen oder (Mantel- ) Tarifen vorgegeben ist für das vertragliche Basisentgelt zzgl. etwaiger Sonderzahlungen je nach Einsatztätigkeit .