Küche unentgeltlich vermietet - defekte Geräte austauschen?
In einer Mietwohnung hat der Mieter eine unentgeltlich vermietete Küche. Im Mietvertrag steht, der Vermieter ist für Instandhaltung etc. der Küchengeräte verantwortlich.
Genauer Wortlaut: Unentgeltlich wird eine Einbauküche mitvermietet. Diese ist vom Mieter pfleglich zu behandlen und im gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten. Defekte Küchenmöbel und E-Geräte fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Vermieters, anfallende Repraturen oder der Austausch von E-Geräten hat der Mieter auf seine Kosten zu veranlassen.
Meine Schlussfolgerung: Der Mieter verwendet die Küche so lange bis sie defekt ist, sei es Kühlschrank, Herd oder Spüle. Ich werfe die defekten Geräte, die das Eigentum des Vermieters waren(?), weg und kaufe neue Geräte, die nun Eigentum des Mieters sind (neu gekaufte Geräte können ja nicht Eigentum des Vermieters werden, oder?).
LG, wopperdoppler