Leiharbeits Firma Lohn Erhöhung zeitkonto?

2 Antworten

Leihfirmen arbeiten in der Regel mit ( Pseudo- ) Tarifverträgen , und auch dort kommt es nun darauf an , was in diesem Manteltarif exakt zur Abgeltungshöhe pro Stunde bei Zeitentnahme aus dem Stundenkonto geregelt wurde .

Leihfirmen sind da relativ tricky mit ihren Formulierungen selbst in Tarifverträgen auch gegenüber zwischenzeitlichen Lohnerhöhungen ; zumindest was die Basislohnvereinbarung abseits von etwaigen ( zwischenzeitlich aufstockenden ) Sonderzulagen betrifft .

Wenn sich seit Eintritt in Dein Arbeitsverhältnis an der Grundvergütung von 13,13 Euro an sich bis heute nichts verändert hat , sondern nur die Zulagen stiegen , und im MTV klar auf die Grundvergütung Bezug genommen wird , könntest Du damit echt in die Röhre schauen wenn die GV ( ohne Zulagen ) an sich bis heute nicht allgemeinverbindlich erhöht wurde , sondern nur die Zulagen .

Die 13,13€ sind der Grundtarif, zu diesem können noch Zulagen hinzukommen.
Diese Zulagen gibt es für bestimmte Tätigkeiten, solange diese ausgeführt werden. Wird man wieder in einem anderen Betrieb eingesetzt, in dem die Voraussetzungen für Zulagen nicht erfüllt werden, gilt wieder der Regellohn von 13,13€.

Was das AZK angeht, kann es sein, dass diese Stunden grundsätzlich nur mit dem Regellohn laut IGZ bzw. BZA Tarif abgerechnet werden. Grundsätzlich dient das AZK aber dazu, einsatzfreie Zeiten auszugleichen. Da man in diesen Zeiträumen keinen Anspruch auf Zulagen hat, wird nur der Regellohn angesetzt. Eine Auszahlung erfolgt normalerweise erst, wenn das AZK voll ist. Dann werden alle Stunden über dem Maximum ausgezahlt.

Wenn Sie in einer Firma Stunden auf dem AZK ansammeln, die laut Bedingungen zulagenfähig sind, sollten Sie das mit Ihrer Zeitbude besprechen. Es wäre nur fair, diese Stunden dann auch so abzurechnen, wie sie bezahlt wurden.