Wann wird die 450€ Grenze angehoben?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dann musst du mit deinem Arbeitgeber reden, dass ihr aus dem Mini- einen sogenannten Midijob macht.

Die Besonderheit des Minijobs ist es ja, dass dafür keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen (maximal Rentenversicherung, wenn du möchtest) sowie in der Regel auch keine Einkommensteuer. Das ist so ein Entgegenkommen, um kleine Nebenjobs zu ermöglichen, mit denen man sich ein wenig "Taschengeld" dazu verdient. Deshalb auch die recht niedrige Grenze.

Der Midijob ist hingegen durchaus steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Grenze hierfür liegt aber bei 1300 Euro Bruttoeinkommen pro Monat. Zwischen mehr als 450 Euro und den 1300 Euro zahlt man etwas geringere Sozialversicherungsbeiträge. Auch die Einkommensteuer fällt dabei gar nicht oder nur mit sehr geringen Summen an, weil ja erst einmal der Grundfreibetrag in Höhe von aktuell 9744 Euro pro Jahr "greift" und nur das Jahreseinkommen, was darüber liegt, versteuert werden muss.

Für dich persönlich kann das übrigens deutliche Vorteile haben, wenn du von einem Mini- in einen Midijob kommst. Wie gesagt, letzterer ist sozialversicherungspflichtig. Und wer in die Sozialversicherung einzahlt, hat in einigen Fällen dadurch auch ganz andere (bessere) Ansprüche auf Leistungen daraus!

Gute Frage... ;-)

Ja genau - hoffentlich vergißt die "Ampel" diese Anhebung der 450-Euro-Basis nicht in Verbindung mit der Einführung des 12 €-Mindestlohns!? :-((

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ist doch toll: Du musst immer weniger arbeiten für das gleiche Geld.

Wenn Du eine Gehaltserhöhung nicht möchtest, dann lehne sie ab.