Mindeste Arbeitszeit - Regelung?
Guten Tag,
ich habe mit meinem AG eine 20 Stunden Woche vereinbart. Diese 20 Stunden arbeite ich von Dienstag - Freitag jeweils 5 Std. ab. Nun verlangt mein AG, dass ich für eine Stunde Arbeit am Montag in den Betrieb komme. Diese Stunde Arbeit wird mir zwar gutgeschrieben, ist für mich aber natürlich mit viel mehr Zeitaufwand verbunden. Daher die Frage, ob es eine Regelung bezüglich mindeste Arbeitszeit gibt, für die ein AG einen AN in den Betrieb bestellen kann, oder ob diese eine Stunde rechtens ist.
Danke im Vorhinein.
3 Antworten
Du kannst es natürlich ablehnen, da das nicht vereinbart war, und du am Montag keine Zeit dafür hast.
Da gibt es verschiedene Möglichkeiten :
- Ist die Montagsarbeit nicht dauerhaft sondern nur eine gewisse Zeit, dann mach es einfach.
- Rede mit dem Chef ob du auch mehr Stunden arbeiten kannst damit sich die Fahrt auch lohnt
- Frag ihn ob du am Montag 5 Stunden arbeiten und dafür an einem anderen Tag daheim bleiben kannst
- Weigere dich zu kommen, ein mündlicher Vertrag ist auch ein Vertrag, auch wenn es schwer zu beweisen ist.
Normalerweise lohnt es sich immer mit den Verantwortlichen vernünftig zu reden um eine Lösung zu finden mit der alle leben können. Mit Arbeitsgesetzen kann man zwar kommen, aber das verhärtet nur die Fronten. Und falls du mit einem Wunsch zum Chef kommst wird er genau so ablehnend reagieren.
Letztendlich kommt es auf die gesamte Situation von dir und deinem Arbeitsplatz an welche Reaktion am sinnvollsten ist.
arbeitsanweisungen, die über die vertraglich festgelegten parameter hinausgehen, müssen immer einvernehmlich vereinbart werden, z.b. mit einer besonderen vergütung oder fahrtkosten-erstattung.
ansonsten darfst du das ablehnen und kannst dich gegen "strafmaßnahmen" des arbeitgebers wehren.
ein guter chef mit fingerspitzengefühl wird so etwas niemals ohne rücksprache anordnen, sondern im vorfeld seinen mitarbeiter um "hilfe" bitten.
Es ist leider nicht vertraglich vereinbart, dass ich nur von Dienstag - Freitag arbeite. Dies ist eine mündliche Absprache. Daher geht es auch nicht über vertraglich festgelegte Parameter raus, da weder dies, noch eine tägliche Arbeitszeit festgelegt wurde.
Es ist leider nicht vertraglich vereinbart, dass ich nur von Dienstag - Freitag arbeite. Dies ist eine mündliche Absprache. Daher geht es auch nicht über vertraglich festgelegte Parameter raus, da weder dies, noch eine tägliche Arbeitszeit festgelegt wurde.