Dürfen zwischen Berufsschule und der Arbeit im Betrieb so viele Stunden liegen?

peterobm  18.11.2021, 09:13

17 Uhr Schichtbeginn, wann ist Feierabend?

Azubishii 
Fragesteller
 18.11.2021, 09:43

Laut Plan 20 Uhr, wird aber immer mind. 20:30/21 Uhr

7 Antworten

In der Ausbildung ist die Dauer der Pausen- und Arbeitszeiten gesetzlich vorgeschrieben. Volljährige Auszubildende dürfen maximal 48 Stunden an sechs Tagen in der Woche arbeiten. Außerdem darf deine Arbeitszeit nicht mehr als acht Stunden am Tag betragen.

Deine wöchentliche Arbeitszeit sollte bestenfalls im Ausbildungsvertrag vermerkt sein. Bevor du ihn unterschreibst, solltest du ihn dir also nochmal aufmerksam durchlesen

Für die Berufsschule wirst du vom Arbeitgeber freigestellt und die Zeit wird als Arbeitszeit angerechnet. Außerdem zählt die Strecke von der Schule zum Betrieb auch als Arbeitszeit, wenn du nach dem Unterricht noch arbeiten gehen solltest.

Bist du noch unter 18, dann werden deine Arbeitszeiten durch das Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Du darfst dann eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden nicht überschreiten – erlaubt sind acht Stunden pro Tag an maximal fünf Tagen. Darüber hinaus darfst du nicht zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten, in einigen Bereichen gibt es hier jedoch Sonderregelungen.

Azubishii 
Fragesteller
 18.11.2021, 09:43

Danke, aber das beantwortet meine Frage nicht.

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gordiorbi  18.11.2021, 09:46
@Azubishii

Doch klar, mit Berufsschule und Arbeit kommst du gerade Mal auf 8 Stunden und da du nicht direkt von der Schule zum Betrieb fährst wird die Zeit nicht als Arbeitszeit gerechnet.

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Azubishii 
Fragesteller
 18.11.2021, 09:48
@gordiorbi

Meine Frage war: Darf so eine lange Zeitspanne zwischen Berufsschulende und Arbeitsbeginn sein?

Das andere weiß ich bereits. Aber trotzdem vielen Dank für deine Mühe

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Ja, das ist in Ordnung.

Bei meiner Frau machst du zb geteilte Dienste.

Hat auch keiner Bock drauf, aber ist halt so.

4h Arbeiten, 4h frei, 4h Arbeiten

Sind tolle Tage.

Azubishii 
Fragesteller
 18.11.2021, 09:24

Handelt es sich hierbei um eine Ausbildung oder um normale Arbeit?

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Ja, das darf so.
Warum nutzt du die Zeit nicht sinnvoll? fahr von der Schule zum betrieb, setzt dich in den Pausenraum und mach deine Schulaufgaben oder lerne etwas.
Unsere Azubis jammern rum das sie abends keine Zeit für ihr Schulzeug haben, obwohl sie um 17 Uhr Feierabend haben. Dir wird hier quasi die Zeit dafür geschenkt, du musst sie nur optimal nutzen.

Azubishii 
Fragesteller
 18.11.2021, 09:38

Ich bin morgens bzw. auch abends aufnahmefähiger. Zudem ist das Lernen für mich kein Problem (bin ziemlich helle). Es geht um die verschieden Aspekte. Ps: In unserem Pausenraum kann man lernen. Man wird immer gestört, Kopfhörer benutzen aus Respekt kennt man in meiner Filiale auch nicht. Zeit geschenkt wird mir gewiss nicht. Überstunden werden teilweise nicht gezählt. Mindestens 45 Minuten werden mir täglich nicht zugeschrieben.

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sumpfbub  18.11.2021, 09:53
@Azubishii

Dass geleistete Arbeitszeit nicht zuerkannt wird, muss geprüft werden. Schreib mal Deine Stempelzeiten mit und vergleiche Deine Notizen mit den Nachweisen, die Dir monatlich gegeben werden.

Was steht denn in Deinem Vertrag? Ist da etwas enthalten, das Überstunden ausschließt?

Für unterschlagene Arbeitszeiten interessiert sich der Zoll. Sammle zunächst mal Fakten, damit Du nötigenfalls etwas belastbares in der Hand hast. Wie werden denn andere Azubis und Angestellte dahingehend behandelt?

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Azubishii 
Fragesteller
 18.11.2021, 10:08
@sumpfbub

Wir haben keinen Einstempler. Es wird alles aufgeschrieben. Ich schreibe mir zuhause meine geleistete Arbeitszeit immer auf (viertelstundengenau). Mir wurde gesagt, dass man erst ab 20:50 Uhr eine halbe Stunde aufgeschrieben kriegt, obwohl es sich fast um eine ganze Stunde handelt. Das ich immer 20 Minuten vor Schichtbeginn da sein muss(!) wird auch vergessen. Letzteres gilt allerdings für alle, die zur Spätschicht antreten müssen(es hält sich nicht jeder dran). Da ich nur Spätschichten reingedrückt bekomme, weil das in unserer Firma die A*lochschichten sind, summiert sich das ganze. Die meisten Kollegen von mir sind alte Hasen, neue kommen und gehen. Wir sind unterbestetzt und das wird sich außer durch Verbesserungen bzgl. Behandlung von Arbeitnehmern und Azubis auch nicht ändern..

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sumpfbub  18.11.2021, 10:35
@Azubishii

Habe ich Dich recht verstanden und Deine notierten Zeiten werden immer zu Deinen Ungunsten gerundet? Also wird aus Kommen um 08:01 die Zeit auf 08:15 aufgerundet und beim Gehen wird 17:14 auf 17:00 abgerundet?

Gibt es dazu eine Betriebsvereinbarung oder einen entsprechenden Abschnitt in Deinem Arbeitsvertrag?

Wird das 20-minütige Früherscheinen vor Schichtbeginn bezahlt?

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Azubishii 
Fragesteller
 18.11.2021, 12:16
@sumpfbub

Ich schreibe mir meine tatsächlichen Arbeitszeiten privat immer auf. In meinem Betrieb wird nur mit halben oder ganzen Stunden gerechnet, was in so einem Arbeitsbereich völliger Quatsch ist. Diese werden allerdings immer abgerundet und gelten erst bei der Überschreitung von min. 15 Minuten(Bsp. : 20:50 Uhr = 20:30 Uhr, 20:45 = 20:30, 20:35 = 20:00 usw.). Bei uns wird nichts extra bezahlt.

Aber Ausgelernte sollen dort sehr gut verdienen und die Aufstiegschancen hoch sein. Werde dort trotzdem nach meiner Lehre verschwinden

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sumpfbub  18.11.2021, 14:42
@Azubishii

Es macht einen Unterschied, ob IMMER ABgerundet wird oder ob beim Kommen AUFgerundet und beim Gehen ABgerundet wird.

Würdest Du beispielsweise um 08:00 beginnen müssen, um 08:12 stempeln und das dann auf 08:00 gerundet wird, dann werden Dir beim Kommen 12 Minuten geschenkt. Wenn dann beim Gehen auch abgerundet wird, wäre möglich, dass sich das dann in etwa aufhebt. Du solltest um 17:00 gehen, schreibst 17:14 und das wird dann auf 17:00 korrigiert: Da verlierst Du im Endeffekt an dem Tag 2 Minuten.

Wenn hingegen beim Kommen AUFgerundet und beim Gehen ABgerundet wird, meine ich, dass das Arbeitszeitbetrug darstellt. Das kannst Du beim Zoll vorbringen.

Wenn der Schichtbeginn um 19:00 Uhr ist und jede Zeit der Anwesenheit davor nicht bezahlt wird, dann hast Du auch keine Pflicht, früher da zu sein. Wenn Du entsprechende schriftliche Anweisungen hast, dann hebe die gut auf. Auch hier riecht das nach Arbeitszeitbetrug. Du stolperst in dieser Zeit, brichst Dir etwas - wie schaut es denn mit Versicherungsschutz aus? Da hat der Arbeitgeber ein echtes Problem.

Bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht werden eigene Notizen durchaus oft anerkannt. Du solltest da unbedingt den BR einschalten; lass Dich nicht hinhalten. Es ist deren Pflicht, Deine Interessen zu vertreten. Alternativ kannst Du auch die Abgeltung der unterschlagenen Zeit mit gerichtlicher Unterstützung einfordern. Ein entsprechender Fachanwalt für Arbeitsrecht ist sinnvoll. Falls Du so einen in Anspruch nehmen willst, kannst Du nach einem suchen, der ausschließlich Arbeitnehmer vertritt.

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Für mich liest sich das nach Doppelschichten. Die sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Innerhalb der Ausbildung.

Azubishii 
Fragesteller
 18.11.2021, 09:45

Hätten Sie da ein Verzeichnis bzw. Eintrag, in dem ich das nachlesen könnte?

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Ich weiß es nicht. Gibt es bei Euch einen Betriebsrat? Das wäre der richtige Ansprechpartner.

Azubishii 
Fragesteller
 18.11.2021, 09:40

An den kommt man nicht ran. Da ich auch im BBiG nicht fündig geworden bin, wollte ich hier mal nachfragen. Ich habe demnächst ein Gespräch mit meinem Bereichsleiter, da wollte ich das Problem mal ansprechen

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sumpfbub  18.11.2021, 09:48
@Azubishii

? Was ist das denn für eine Firma? Der BR ist doch genau für die Belange der Mitarbeiter gedacht und muss für Mitarbeiter erreichbar sein.

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Azubishii 
Fragesteller
 18.11.2021, 09:55
@sumpfbub

Eine Firma in der man sich fast alles durch 'spionieren' selbst beibringen muss, weil man nicht wirklich eingelernt wird, man Leuten ewig hinterher rennen muss, damit man endlich etwas kriegt, das man braucht (wie zum Beispiel ein Berichtsheft) und man dumm angemacht wird, wenn man sich krank meldet, wenn es einem nicht gut geht

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sumpfbub  18.11.2021, 10:37
@Azubishii

Klingt nach einem Platz, den man gerne nach bestandener Prüfung verlässt.

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