Fahrzeit = arbeitszeit?

4 Antworten

Die Strecke zwischen Heim und Arbeit wird nicht als Arbeitszeit angerechnet. Nur wenn du dienstlich unterwegs bist, wird es angerechnet

Francisca222 
Fragesteller
 19.09.2023, 08:07

Es geht um von Schule nach Arbeit

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Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2001 ist der Weg von der Berufsschule zurück in den Betrieb Arbeitszeit, wenn der Azubi nach der Berufsschule noch in den Ausbildungsbetrieb zurückkehren soll.

Es muss die tatsächlich benötigte Zeit angerechnet werden. DU bist gehalten, so zügig wie möglich den Weg zurück zu legen.

Lege dem Betrieb zB die Fahrpläne des ÖPNV vor, um nachzuweisen, warum DU länger als 15 Minuten brauchst.

Francisca222 
Fragesteller
 18.09.2023, 12:04

Danke für die Hilfe, weist du zufällig wo festgehalten ist das die tatsächlich benötigte Zeit angerechnet werden muss, der Arbeitgeber möchte für alles ein Gesetzestext haben.

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Dea2019  18.09.2023, 12:06
@Francisca222

Den link hast du schon bekommen: https://lexetius.com/2001,1606

Punkt 2 führt das aus, dass auch die Wegezeiten mit zu rechnen sind. Und DU kannst dann die Fahrpläne vom ÖPNV dazu fügen, dass du gar nicht in 15 Minuten im Betrieb sein KANNST.

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Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2001 ist der Weg von der Berufsschule zurück in den Betrieb Arbeitszeit, wenn der Azubi nach der Berufsschule noch in den Ausbildungsbetrieb zurückkehren soll.

https://lexetius.com/2001,1606

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Selber in der Ausbildung zur Kaufmann/-frau - Büromanagement

Ich würde die Schule durchaus als Arbeitsort sehen.

Damit ist die Fahrzeit zwischen zwei Arbeitsorten definitiv Arbeitszeit.