Wegzeit auch bei Streik angerechnet?

3 Antworten

Die Wegezeit wird grundsätzlich nicht angerechnet. Das Gesetz kennt nur die in Paragraph 15 BBiG bzw. Paragraph 9 JArbSchG genannten Möglichkeiten der Anrechnung. Da steht aber nirgends der Weg von oder zur Berufsschule.

Ob dein Ausbildender dort etwas anderes vereinbart hat, bleibt natürlich davon unberührt.

Kann ich mir nicht vorstellen, denn das Wegerisiko auf dem Weg zur Arbeit liegt i.d.R. beim Arbeitnehmer, also bei Dir. Eigentlich ist es in Deiner Verantwortung, dafür zu sorgen, daß Du rechtzeitig an Deinen Arbeitsplatz kommst. Zumal der Streik ja auch angekündigt war, so daß Betroffene auch die Chance hatten, sich darauf einzustellen.

Es könnte Dir also passieren, daß Dein Chef Dir die Zeit, die Du länger gebraucht hast, um zur Arbeit zu kommen, als Minusstunden anrechnet.

Aber so genau weiß ich das auch nicht, da ich selbst nie in solch einer Situation war. Ich lasse mich also hier gerne eines Besseren belehren.

verreisterNutzer  11.03.2024, 07:15

Wegzeit von der Berufsschule zum Betrieb ist laut BBiG Arbeitszeit. Wenn ich Zeit habe suche ich dir den Paragraphen heraus.

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verreisterNutzer  11.03.2024, 07:28

Oh sorry. Steht da doch nicht. Aber das Gericht hat das in einem Urteil geurteilt und wir haben diese Regelung. Wenn es von jemandem nicht angerechnet wird, kann man klagen und wird gewinnen. Bei uns ist das zumindest so mit der Wegzeit also brauche ich nicht zu klagen.

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Es gibt keine Garantie über das Notfahrangebot da es kurzfristig ist...

Bei uns fahren auch Linien nicht die zum Grundangebot gehörten

verreisterNutzer  11.03.2024, 07:13

Irgendwas wird bei uns fahren. Eine Linie, die ich nehmen kann, streikt bei GDL Streiks nicht mit, da sie da nicht dazugehört. Ich muss ein Mal umsteigen aber auch da fährt was, wenn auch vielleicht im 2-Stunden-Takt. Ich wohne im Rhein-Main-Gebiet.

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