Gilt die Schulzeit während der Ausbildung als Arbeitszeit, auch wenn die Schulzeit vor dem eigentlichen Beginn der Arbeitszeit stattfindet?

7 Antworten

dass die Schulzeit die vor dem eigentlichen Beginn der Arbeitszeit stattfindet nicht berechnet wird

Das ist (leider) richtig!

In diesem Fall wird die Unterrichtszeit (also die Gesamtzeit inklusive Pausen und Fahrwege), die vor dem Beginn der regulären Arbeitszeit liegt, nicht auf die Arbeitszeit angerechnet.

Das folgt aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts BAG vom 26.03.2001, Az.: 5 AZR 413/99.

Bei volljährigen Auszubildenden kann das dann dazu führen, dass die Gesamtausbildungszeit - also die Zeit des Berufsschulbesuchs und die Zeit im Ausbildungsbetrieb - über der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit liegt und nur durch die Arbeitszeitgrenzen nach dem Arbeitszeitgesetz ArbZG § 3 "Arbeitszeit der Arbeitnehmer" begrenzt wird.

Die Argumentation kurzgefasst: Der Betrieb muss den Auszubildenden für die Zeit der Berufsschule (inklusive Fahr- und Pausenzeiten) von der Arbeit freistellen und diese Zeit auf die Arbeitszeit anrechnen. Für Berufsschulzeiten, die außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit liegen, kann es eben deswegen keine Freistellung von der Arbeitspflicht geben, weil dann noch gar keine Arbeitspflicht im Betrieb bestehen würde.

Die bisherigen Antworten dazu sind leider alle falsch!

Der Berufsschultag wird selbstverständlich als voller Arbeitstag angerechnet.

Wenn du mehr als 6 Zeitstunden in der Berufsschule bist, musst du auch anschließend NICHT mehr in den Betrieb.

Familiengerd  12.08.2020, 17:52

Die Antwort ist falsch, was die fraglichen 1,5 Stunden betrifft - siehe zur Erklärung meine eigene Antwort.

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Nein das stimmt nicht die wollen die einfach nur linken!

Bei mindestens 5 Schulstunde gilt heute das als ganzer Arbeitstag früher war das nur bei 6 Schulstunden so!

Das was die da machen wollen ist betrug den nicht jeder fängt erst um 9 an es gibt berufe wo auch Azubis Schichtdienst haben und um 5 anfangen oder 6 Uhr morgens oder nachts arbeiten!

Entweder ist das die normale erste verarsche am Arbeitsplatz oder wen die das machen Dan ist das betrug! Den Diese Reglung mit der schule gilt schon seit Jahrzehnten als Arbeitstag!

So wie Die agumenteiern kann man ja Dan auch davon ausgehen das eine übl Lehrgang auch nicht täglich voll angerechnet wird da der auch eher um 7 oder 7:30 Anfängt!

Familiengerd  12.08.2020, 17:55
Nein das stimmt nicht die wollen die einfach nur linken!

Das ist falsch, was die fraglichen 1,5 Stunden betrifft - siehe zur Erklärung meine eigene Antwort.

Das was die da machen wollen ist betrug [] wen die das machen Dan ist das betrug!

Du solltest Dich einfach einmal wegen solcher ständigen völlig unsinnigen Behauptungen etwas zurückhalten

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Familiengerd  12.08.2020, 18:01
@Familiengerd

Nachtrag: Außerdem trifft Deine Aussage "Bei mindestens 5 Schulstunde gilt heute das als ganzer Arbeitstag" nicht auf volljährige Auszubildende zu.

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Hi,

nein, das ist nicht richtig so.

An einem Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden ist der Auszubildende für den gesamten Tag freizustellen. Dieser Berufsschultag ist mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit anzurechnen.

https://www.frankfurt-main.ihk.de/berufsbildung/ausbildung/beratung/ausbilderinfos/berufsschule/anrechnung_ausbildungszeit/

Woher ich das weiß:Recherche
Familiengerd  12.08.2020, 17:50

Die Antwort ist falsch - siehe zur Erklärung meine eigene Antwort.

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Die Berufsschule zählt als volle Arbeitszeit. Außer du hast nur 4 Stunden. Ab 5 Stunden zählt deine Schulzeit als voller Arbeitstag.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Familiengerd  12.08.2020, 17:59

Es geht hier aber um diese fraglichen 1,5 Stunden - und die werden eben nicht auf die Arbeitszeit angerechnet, wenn sie außerhalb der üblichen betrieblichen Arbeitszeit liegen (siehe zur Erklärung meine eigene Antwort).

Außerdem trifft Deine Antwort nicht auf volljährige Auszubildende zu.

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