Berufsschule - wie wird diese Zeit auf die Arbeitszeit angerechnet?
Hallo ihr.
Meine tägliche Arbeitszeit beträgt von Mo-Do 8.15h und Fr 6h.
Mo habe ich von (mein Fahrtweg nicht mitgerechnet!) 07.30-13.15 Schule - danach muss ich noch bis 16.30 arbeiten. Ich habe gelesen, dass die Schule als volle Arbeitszeit angerechnet wird. Also 5.45h - d.h ich müsste doch nur noch 2.45h arbeiten, oder ?
Könnte demnach um 16.00h schon Feierabend machen. Oder sehe ich das falsch? Meine Firma berechnet aber auch meinen Fahrtweg nicht mit - auch wenn ich um 07.10h losfahre zur Schule, zählt die “Arbeitszeit” trotzdem erst ab 07.30h.
Ist das alles so rechtens wie mein Betrieb das handhabt?
Mich verwirrt das alles irgendwie, jeder sagt etwas anderes .. und ja, bin über 18😅
3 Antworten
Das ist gesetzlich geregelt.
Aber der Reihe nach:
Grundsätzlich wirst Du für
- die Teilnahme am Berufsschulunterricht
- Prüfungen
- Schulveranstaltungen
vom Ausbildungsbetrieb freigestellt (§ 15 Berufsbildungsgesetz), die Ausbildungsvergütung wird auch für diese Zeit gezahlt.
Bei Unterrichtsbeginn vor 09.00 Uhr musst Du nicht noch vor der Schule in die Firma gehen, wann auch immer dort Arbeitszeitbeginn ist.
Für unter 18jährige gilt:
Dauert der Berufsschulunterricht länger als 5h, muss der Azubi anschließend nicht noch ins Unternehmen.
Azubi ab dem 18. Lebensjahr
hingegen kann abverlangt werden, dass sie generell bei einer unter 8 liegenden Stundenzahl anschließend noch im Ausbildungsbetrieb die dann noch verbleibenden Arbeitsstunden abarbeiten.
==> Die Zeit in der Berufsschule einschließlich der Pausen sowie die Wegstrecke zum Betrieb wird dann allerdings auf die Arbeitszeit angerechnet. Dabei darf die zulässige tägliche Ausbildungszeit selbstverständlich nicht überschritten werden.
Beachte:
Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen - weniger als 30 Minuten -, kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen.
(Quelle: https://www.ausbildung-me.de/blog/muss-ich-nach-der-berufsschule-noch-in-den-betrieb )
Das Bundesarbeitsgericht hat zudem mit Beschluss vom 26. Januar 2001 ( AZ: 5 AZR 413/99) entschieden, dass jugendliche und volljährige Azubis nicht nur die Zeiten im Unterricht, sondern auch die Pausen in der Berufsschule und den Schulweg auf ihre Arbeitszeit anrechnen können.
Anrechnungszeiten für die Fahrt zwischen Berufsschule und AusbildungsbetriebDas Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 26. März 2001 (Az: 5 AZR 413/99) festgelegt, wie die Berufsschulzeiten auf die Arbeitszeit angerechnet werden müssen:
Die Freistellung umfasst demnach nicht nur die reine Unterrichtszeit, sondern auch die Zeiten des notwendigen Verbleibs in der Berufsschule, zum Beispiel unterrichtsfreie Zeiten, Pausen und die Wegzeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb.
Die Berufsschulzeit ist also auf die vertragliche Arbeitszeit anzurechnen, allerdings gibt es einen Haken: Eine Freistellung ist nur dann möglich, wenn sich Unterrichtszeit und Ausbildungszeit überschneiden.
Wenn du nach der Berufsschule noch in den Betrieb musst, dann gilt:
ZUSAMMENFASSEND:
Von der täglichen Arbeitszeit wird die gesamte Zeit in der Berufsschule abgezogen, falls die Berufsschule während der üblichen Arbeitszeit stattfindet.
Außerdem wird der Weg von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitszeit angerechnet.
Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen - weniger als 30 Minuten -, kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen.
==> Das gilt auch für über 18-jährige!
Genaueres dazu kannst Du auch hier http://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi/?fp.l=t&fp.d=81464 nachlesen.
.Alles Gute und viel Erfolg!
Sorry, aber wenn ich einen Lehrling wie dich habe, dann würde ich den echt rauswerfen, wegen Faulheit! Mit 18 sollte man soweit wissen, dass der Fahrtweg NICHT als Arbeitszeit gilt! Wenn der Fahrtweg ein Problem ist, dann musst du in die Nähe deiner Arbeit/Schule ziehen!
Ja die Zeit in der Schule wird schon mit angerechnet! aber Pausen hast du ja in der Schule auch und somit gleicht sich das wieder aus!
Allein die Frage und auch die Frage von vorhin ist meiner Meinung nach reine Faulheit...
Ja kann sein, aber das davor und danach nicht! Soll er mal seine PAusen abziehen, dann hat er seine Stundenzahl richtig!
Mal abgesehen davon, soll er halt mit seinem Chef mal des Streiten und diskutieren anfangen, dann kann er sich schneller was neues Suchen als er Pause sagen kann! Weil dann mag ihn dort keiner mehr und dann jammert er weil er dort nicht gemocht wird.. ich kenn das.. wir haben so einen Lehrling.. Faul wie sonst was. müsste nach der Schule hier eigentlich auch noch her. macht er aber nicht^^ weil er absolut Faul ist!
und das lässt der Betrieb durchgehen? Oder ist das nur deine Vermutung das er müsste?!
Die Fahrtzeit zur Schule ist allerdings sein Bier, das ist korrekt.
Ebenso wie der Heimweg.
Diesbezüglich gebe ich Dir recht.
Es ist keine Vermutung. Er hat damals eine Ausrede gefunden und eigentlich wurde ausgemacht dass er Samstags diese Stunden reinarbeitet und sich somit alle 2 Wochen mit mir abwechselt.. naja ich bin jetzt seit mehreren Wochen am Stück da und er nicht^^ Genauso sind wir einmal die Woche länger da. Interessiert ihn nicht, da könnte er stunden reinholen! Er fährt dann sooo langsam heim, dass er vielleicht noch ne halbe stunde her müsste! Er reizt es aus... und irgendwie ist mein Betrieb da nicht so auf zack^^ mich persönlich ärgert es sehr, vor allem die doppelte Arbeit.
Anstatt gleich beleidigend zu werden sollte man vielleicht die Hintergründe kennen ;) nicht besonders hilfreich aber danke. Wer fast jede Woche vorsätzlich Überstunden macht und sie kaum zurück bekommt ist nicht faul, denke ich :D
Das sollte eigentlich alles in deinem Ausbildungsvertrag geregelt sein. Fahrtzeit zählt natürlich nicht zur Arbeitszeit,ausser du bist Berufskraftfahrer ;)
Muss nicht unbedingt, da das bereits der Gesetzgeber allgemeingültig geregelt hat.
LG
Sorry,
aber bei den Fahrtzeiten zwischen Berufsschule und Arbeitsstelle an Tagen, an denen die Azubi wegen zu geringer Berufsschulstundenzahl anschließend noch in den Ausbildungsbetrieb müssen, gilt die Zeit der Anfahrt mit als Arbeitszeit.
Das ist klar gesetzlich geregelt.
LG.