Schulpflicht bei Ausbildungswechsel?

3 Antworten

Ja, er ist auch in diesem Ferien Monat Schulpflichtig.

Die Anmeldung eines Auszubildenden an der Berufsschule ist die Pflicht des Ausbildungsbetriebs. Da der alte Vertrag zum Unterrichtende aufgehoben wird und das neue Ausbildungsverhältnis zum 1.8. startet, ist hier weder ein weiterer Schulbesuch möglich, noch nötig.

Ergänzung: wichtig wäre die unmittelbare Info der jetzigen Berufsschule, damit ein Abgangszeugnis und kein Jahreszeugnis ausgestellt wird.

Hookepack 
Fragesteller
 25.05.2021, 19:32

Vielen Dank für die Antwort. Klingt für mich auch sehr plausible. Trotz daß es auch 2 Antworten gibt, die eine Schulpflicht während der Ferienzeit bestätigen, glaube ich dieser hier zu vertrauen.

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kragenweiter  26.05.2021, 16:48
@Hookepack

Naja - prinzipiell unterscheidet das Schulgesetz auch nicht zwischen Unterrichtszeit und Ferienzeit. Aber...wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn kein Unterricht stattfindet, kann man auch keine Einhaltung der Schulpflicht kontrollieren. Und da der Betrieb die Anmeldung übernehmen wird... ich sehe da keine Verantwortung bei euch privat.

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Um dem Gesetz Genüge zu tun, ja.