Unter dem Reiter Diagramm-"Entwurf" findest du das Symbol "Zeile/Spalte tauschen". Das müsste reichen.
Ohh...endlich kann ich alter Mann das mal benutzen... cringe.
Überlege dir, was der Kunde wohl macht, wenn er an der Ware interessiert ist. Dann wirst du sicherlich auch Ideen haben, wenn es ihn nicht interessiert.
Ein ausformulierter Lebenslauf enthält die gleichen Inhalte wie ein tabellarischer Lebenslauf. Er wird aber in vollständigen Sätzen geschrieben. Damit kann der zukünftige Arbeitgeber die schriftsprachlichen Fähigkeiten besser einschätzen. Z. B. um im Beruf entsprechende Einsatzberichte verfassen zu können.
Mehr Infos: https://www.e-fellows.net/Studium/Stipendien/Bewerbungstipps/Ausformulierter-Lebenslauf-Tipps-fuer-die-erfolgreiche-Bewerbung
Schau mal auf Ausbildung.de
Sicher kommt es vor, dass SuS mehrfach bei unterschiedlichen Klausuren fehlen und dann über Attestvorlage nachschreiben dürfen.
Es kann auch sein, dass jemand mehrfach die gleiche Klausur durch Krankheit verschiebt. Aber spätestens nach dem 2. Mal würde ich sofort bei "Wiedererscheinen" eine mündliche Feststellungsprüfung anstelle einer Klausur durchführen. Einen Termin muss ich nämlich nicht vereinbaren, den kann ich auch adhoc ansetzen - damit muss man rechnen, wenn man einen angekündigten Termin verpasst.
Das würde bspw. mit einer Office365-Lizenz funktionieren. Evt. nutzt ihr das bereits für Teams und Co.
Hier gibt es eine Anleitung: https://www.infinitas.de/blog/microsoft-office-365-ressourcenpostfaecher-erstellen-und-verwalten
Dabei legt der Admin die entsprechenden Ressourcen an und die Buchung läuft dann über das vernetzte Outlook. Dort ist jeweils ein eigener Kalender angelegt, über den wird dann reserviert.
Die Frage wurde hier schon 1000x gefragt. Bitte mal die interne Suche nutzen und nachschauen.
Mit diesen Informationen lässt sich die optimale Bestellmenge nicht berechnen. Dazu braucht es Bestellkosten, Lagerkosten und Absatzmenge.
Ähm...dass die Formel in der jeweiligen Reihe ausgeführt wird ist doch der eigentliche Sinn. Ich gehe doch mal davon aus, dass in jeder Reihe geprüft werden soll, ob beide Werte vorhanden sind. Durch das automatische Anpassen beim Kopieren machst du die Formel einmal für die erste Zeile und kopierst dann nach unten. Excel passt die Zellbezeichnung an die nächste Zeile an und gibt dir das Ergebnis aus. Fertig ist die Liste mit den 0 und 1 Einträgen.
Du könntest den "geführten Zugriff" aktivieren und damit die Benutzung auf EINE App beschränken:
https://support.apple.com/de-de/HT202612
Der Absatz ist der Text, der über eine oder mehrere Zeilen geschrieben wurde. Also konkret in diesem Fall hier alles vor dem letzen Zeichen, dass gleich am Ende steht.<
Und dieses < symbolisiert hier das Absatzende. Ich habe dieses Absatzende danach mit der richtigen Taste gesetzt - mit der Enter-Taste. Diese Taste fügt dann den Absatzumbruch ein. Absatzumbrüche kann man sich in Textverarbeitungsprogrammen auch optisch anzeigen lassen. Sieht so aus wie: q mit einem zusätzlichen Strich.
Schulungsunterlagen mit Videos findest du direkt auf den Microsoft Support-Seiten:
https://support.microsoft.com/de-de/training
Außerdem gibt es von Microsoft und tausenden anderen Trainer How-To-Videos bei YouTube. Alles kostenlos.
Wenn du eine Zertifizierung deiner Kenntnisse brauchst, dann wäre ein sinnvoller Weg, die ECDL-Zertifizierung zu wählen. Zertifizierungen sind nie kostenlos - der Aufwand für Prüfung, Infrastruktur und Personal muss irgendwie gedeckt werden. https://www.ecdl.de/start.html
Manchmal kommen Rechnung noch im Dezember an und werden aber erst Januar bezahlt. Oder eine Leistung wurde noch im Dezember erbracht, wird aber erst im Januar bezahlt. Da der Beleg oder der Vorgang sofort verbucht werden muss, aber eine weitere Buchung im Folgejahr geschieht, muss die frühe oder die späte Buchung entsprechend dem anderen Jahr zugeordnet werden. Das ist dann eine periodengerechte (Zeitpunkt korrigiert) Erfolgsermittlung (der Aufwand/Ertrag wird korrigiert) und Rückstellung (es werden Mittel für die Folgeperiode reserviert).
Dies macht man mit aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungen. Über diese Konten werden Beträge ins andere Jahr "verlagert".
Kannst du hier lesen: https://www.unternehmerportal.info/periodengerechte-abgrenzung-buchhaltung/
Geh mal mit der Maus ganz oben an den Bildschirmrand...da müsste dann eigentlich die Symbolleiste auftauchen. Unter dem Menü Ansicht findest du verschiedene Möglichkeiten. Eventuell ist "Fokus" angeklickt. Wähle stattdessen "Drucklayout" aus.
Hier der dazugehörige Gesetzestext aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 15 Freistellung, Anrechnung
(1) Ausbildende dürfen Auszubildende vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigen. Sie haben Auszubildende freizustellen
- für die Teilnahme am Berufsschulunterricht,
- an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,
Dies gilt seit dem 1.1.2020 auch für über 18-jährige Schülerinnen und Schüler. Dies gilt für Schultage, die mehr als 5 Unterrichtstunden, also mind. 6 Schulstunden haben. Im übrigen gilt der Weg von der Schule zum Betrieb als Arbeitszeit. Solltest du zwei Berufsschultage haben, müsstest du den zweiten Tag aber trotzdem arbeiten gehen.
Die Antworten auf diese Fragen findest du in deinem Schulbuch oder mit einer kurzen Recherche hier auf gutefrage.net oder über Google.
Der Grund für das Zwischenzeugnis kann auch "auf eigenen Wunsch" problemlos aufgenommen werden.
Weiterhin sollte der Arbeitgeber auf eine Fortsetzung der guten Arbeit hoffen.
Kannst du hier nachlesen: https://www.computerwoche.de/a/anspruch-formulierung-abschlussformel-was-sie-wissen-muessen,3332069
Ignorier mal die ganzen "Nein"-Sager. Ja, das gibt es. Ist aber eine Sache des jeweiligen Bundeslandes.
Am besten ist wohl die Chance über die sog. Assistenten-Berufe (nach Landesrecht). Das sind vollzeitschulische Ausbildungen (bspw. in der IT), die nicht im Betrieb stattfinden. In diesen Bildungsgängen gibt es auch Abiturklassen.
Stellt sich die Frage, wie das in deiner Region ist. Genauer nachlesen kannst du hier: https://www.abitur-abi.de/berufsausbildung-mit-abitur-bma.html
Wenn es nicht gerade das Abitur sein muss, sondern auch eine Fachhochschulreife OK wäre (damit studierst du genauso gut, nur halt an einer Fachhochschule/Technische Universität), was nach einer Berufsausbildung auch empfehlenswert ist: In allen Berufsausbildungen gibt es idR. die Möglichkeit parallel zur Ausbildung durch zusätzlichen Berufsschulunterricht auch die FHR-Prüfung am Ende der Ausbildung abzulegen.
Mit einer Schulung zum Thema Internet-Recherche, oder typischeren Bereichen:
https://www.anwalt.org/rechtsanwaltsfachangestellte-weiterbildung/