Eltern-Kind-Kur vs Schulpflicht?

6 Antworten

Der Elternteil bei dem das Kind lebt darf mit dem Kind zur Vater-Kind oder auch zur Mutter- Kind Kur auch in der Schulzeit.

Dieses war bei mir auch so ich habe das Sorgerecht so wie das alleinige Aufenthaltsbesrimmungsrecht wir waren ursprünglich für 4 Wochen angemeldet haben die Kur auf 6 Wochen erhöht.

So etwas würde ich offen mit der Schulleitung erörtern.

Aber - wenn nicht Gefahr im Verzug ist, würde ich empfehlen: Schulferien sind da vorzuziehen, auch im Interesse des Kindes.

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das Kind muss von der Schulleitung vom Unterricht freigestellt werden.

Das musst du glaube ich in der Schule beantragen. Aber der beste Ansprechpartner ist hier die Schule