Antwort
Der Elternteil bei dem das Kind lebt darf mit dem Kind zur Vater-Kind oder auch zur Mutter- Kind Kur auch in der Schulzeit.
Dieses war bei mir auch so ich habe das Sorgerecht so wie das alleinige Aufenthaltsbesrimmungsrecht wir waren ursprünglich für 4 Wochen angemeldet haben die Kur auf 6 Wochen erhöht.