Schule abbrechen mit 16 (NRW)?

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 Also meine Frage, angenommen ich habe eine Ausbildungsstelle für den 1. August, kann ich dann jetzt schon die Schule abbrechen und solange z.B. als Aushilfe arbeiten?

Nein. Du bist noch schulpflichtig und musst demnach zur Schule gehen oder ein Ausbildungsverhältnis eingehen. Als Aushilfe arbeiten erfüllt nicht die Schulpflicht.

Das kannst du alles hier genauer nachlesen:

Beides vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW.

Die paar Monate wirst du ja auch noch bis zur Ausbildung durchhalten.

Liebe Grüße

TechnikSpezi

Bis zu den Ferien ist ja nicht mehr lange. Wann sind die Sommerferien Juni? Das sind 5 Monate danach kannst du gehen und eine Ausbildung machen.

fabi12053 
Fragesteller
 06.02.2018, 23:24

Danke, wollte nur Nachfragen ob das möglich ist. Da mein Zeugnis nicht besser sein wird als das Realschulzeugniss und ich somit das Jahr verschwende.

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Nein - für Dich besteht noch Schulpflicht:

10 Jahre Vollzeitschulpflicht (bei G8-Gymnasien 9 Jahre), danach Berufsschulpflicht für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler 18 Jahre alt wird (§§ 37, 38 SchulG NRW)