Arbeitszeit Ausbildung?

5 Antworten

Wenn die Berufsschule an zwei Tagen stattfindet, werden meist ja nicht 6 Zeitstunden erreicht. Dann müssen die Azubis noch in den Betrieb. Der Weg zur Schule ist KEINE Arbeitszeit. Genau so wenig, wie der Weg zur Arbeit

JugendArbeitsschutzGesetz

Schlicht: Ja es ist zulässig, wenn du nur bis 13 Uhr Schule hast danach noch auf Arbeit zu müssen.

Eben nicht in dem Ausmaß. 8 bis 13 Uhr sollten bei normaler Taktung mehr als 5 Stunden sein. Damit darf der Azubi nur einmal pro Woche, nicht an beiden Schultagen, eingestellt werden.

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Wie alt bist du? Wenn du noch minderjährig bist musst du nur in den Betrieb, wenn du weniger als 5 Stunden dort warst. Wenn du Volljährig bist musst du danach auch in den Betrieb, wenn er das verlangt. Da ist es egal wie lange du dort Schule hattest, es darf nur nicht länger sein als die normale Arbeitszeit.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Das gilt sei kurzem (2020?) nicht mehr. Das BBiG unterscheidet nicht mehr zwischen voll-und minderjährigen Azubis.

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@DpB11

Mist,zu spät zum editieren...

Vergiss das. Gesetz verwechselt.

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und warum sollte das nicht erlaubt sein? du arbeitest von 8-16:30 Uhr, das sind 7,5 Stunden und eine halbe Stunde Pause. Das ist vollkommen in Ordnung.

Das sind 8 Stunden mit 30 min Pause. Das passt schon so