Ausbildungsbetrieb will mich nach der Schule noch im Betrieb haben?

4 Antworten

Wann startest du den zweiten Schultag?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen
Luk180195 
Fragesteller
 08.09.2021, 06:34

Um 7:45 Uhr !

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§ 8 Jugendarbeitsschutzgesetz: Arbeitszeit
Minderjährige Auszubildende dürfen laut § 8 JArbSchG nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Die tägliche Arbeitszeit in der Berufsausbildung kann auf 8,5 Stunden erhöht werden, wenn sie die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden nicht überschreitet.
§ 9 Jugendarbeitsschutzgesetz: Freistellung Berufsschule
Jugendliche müssen laut § 9 JArbSchG während der Ausbildung für den Besuch der Berufsschule freigestellt werden. Ein Berufsschultag in der Woche, der mehr als fünf Unterrichtsstunden umfasst, muss pauschal mit acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Bei einem zweiten Berufsschultag wird die Unterrichtzeit laut § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz einschließlich der Pausen angerechnet. Beginnt der Unterricht der Berufsschule vor neun Uhr, dürfen Jugendliche davor nicht beschäftigt werden.

https://www.institut-bildung-coaching.de/wissen/ausbildung-hintergrundwissen/das-jugendarbeitsschutzgesetz-jarbschg.html

Edit:

https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__9.html

(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen
1.
vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,
2.
an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,
3.
in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig.
(2) Auf die Arbeitszeit des Jugendlichen werden angerechnet
1.
Berufsschultage nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit,
2.
Berufsschulwochen nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 mit der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit,
3.
im Übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen.
(3) Ein Entgeltausfall darf durch den Besuch der Berufsschule nicht eintreten.
(4) (weggefallen)

https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__8.html

(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
(2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten.
(2a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden.
(3) In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als neun Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden.
blacksheepkills  08.09.2021, 06:32

So hatte ich das auch noch im Kopf. Wusste nur nicht, ob das noch up to date ist...

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Rein rechtlich kann ich dir leider nichts dazu sagen. Da wissen andere bestimmt mehr.

Aus Erfahrung kann ich dir aber sagen: Wenn das so schon anfängt werden auch die nächsten Ausbildungsjahre zur Qual. Solche Betriebe verseuchen und verheizen ihre Mitarbeiter gerne mal. Selbst wenn es Unrecht ist, dich nochmal in den Betrieb zu zitieren: Stellst du dich dagegen wird die Zeit danach meist kein Zuckerschlecken...

Luk180195 
Fragesteller
 08.09.2021, 06:30

Ja, kriege halt nur unmöglichen Druck von zu Hause, dass ich diese Ausbildung machen muss. Fühle mich selbst nicht sehr wohl.

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