Hallo liebe Leute!
Folgende Situation:
Ich habe meinen Jahresurlaub (X Tage) eingereicht, genehmigt bekommen und verplant. Nun habe ich mein Arbeitsverhaltnis vor Jahresende gekündigt. In der Zeit zwischen Kündigung, Frist und Amtsaustritt habe ich noch eine Woche Urlaub (theoretisch der letzte Urlaub in diesem Jahr). 3 Werktage vor Urlaubsantritt habe ich erfahren, dass mein Urlaub gestrichen ist, da ich ja sonst zu viel Urlaub in Anspruch genommen hätte (was ja auch der Tatsache entspricht, da dies ja der Jahresurlaub war).
Ist es nicht so, dass zu viel genommener Urlaub mit Entgelt verrechnet werden kann, oder darf der AG einfach den Urlaub streichen?
LG.