Leihfirmen arbeiten in der Regel mit ( Pseudo- ) Tarifverträgen , und auch dort kommt es nun darauf an , was in diesem Manteltarif exakt zur Abgeltungshöhe pro Stunde bei Zeitentnahme aus dem Stundenkonto geregelt wurde .

Leihfirmen sind da relativ tricky mit ihren Formulierungen selbst in Tarifverträgen auch gegenüber zwischenzeitlichen Lohnerhöhungen ; zumindest was die Basislohnvereinbarung abseits von etwaigen ( zwischenzeitlich aufstockenden ) Sonderzulagen betrifft .

Wenn sich seit Eintritt in Dein Arbeitsverhältnis an der Grundvergütung von 13,13 Euro an sich bis heute nichts verändert hat , sondern nur die Zulagen stiegen , und im MTV klar auf die Grundvergütung Bezug genommen wird , könntest Du damit echt in die Röhre schauen wenn die GV ( ohne Zulagen ) an sich bis heute nicht allgemeinverbindlich erhöht wurde , sondern nur die Zulagen .

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