Ausbildung abgebrochen , Ausbildungsplatzsuchend melden?
Hallo , ich habe im August meine Ausbildung abgebrochen also mit einem Aufhebungsvertrag. Ich habe jetzt vor die nächsten 8 Monate einfach nur über eine Zeitarbeitsfirma zu arbeiten um mir ein Auslandsjahr zu finanzieren. Nächste Woche unterschreibe ich dort den Arbeitsvertrag. Muss ich mich jetzt Ausbildungsplatzsuchend beim Arbeitsamt melden , damit mein Vater für mich ( bin schon volljährig) weiterhin Kindergeld erhält ? Ich bin ja eigentlich nicht Arbeitssuchend/Ausbildungsplatzsuchend.
Ich werde wie gesagt die nächsten Monate einfach nur arbeiten wollen und keine Ausbildung und kein Studium beginnen. Ich denke aber,dass ich nächstes Jahr nach dem Auslandsjahr (bzw. halbes Jahr) eine Ausbildung oder ein Studium beginnen werde .
Muss ich mich jetzt nun für die Zeit wo ich nur arbeite wirklich ausbildungsplatzsuchend melden ?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
3 Antworten
Muss ich mich jetzt nun für die Zeit wo ich nur arbeite wirklich ausbildungsplatzsuchend melden ?
Die Frage wäre eher, ob du vom Alter her ggfs. sogar noch der Schulpflicht unterliegst und dir deine Idee "einfach nur arbeiten zu wollen" möglicherweise auf Eis legen musst. Denn wenn du noch der Schulpflicht unterliegst, hast du die Wahl zwischen Ausbildung oder Schule, aber nicht "ich mach mal ein Jahr was Anderes".....
Wie gesagt ich bin volljährig , habe letztes Jahr mein Abitur erfolgreich abgeschlossen
Wenn Du jetzt erst einmal nur arbeiten und Geld verdienen willst und gar nicht auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung bist, dann musst Du dich auch nicht ausbildungssuchend melden, da dann eh kein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Hallo, müssen tust du das gar nicht. wäre aber sinnvoll