Die Zeitfirma bitten die Beschäftigung zu beenden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Prinzip wird es ein Aufhebungsvertrag gewesen sein, denn ihr habt dort ja offenbar vereinbart, dass die Beschäftigung bereits am 22.10. endet. Ob da eine Unterschrift vom Arbeitgeber drauf war, ist eigentlich egal. Die Unterzeichnung eines Vertrags muss nicht gleichzeitig geschehen. Der Arbeitgeber kann also auch nach dir unterschreiben. Dass du kein Expemplar erhalten/behalten hast, war nicht so schlau, ändert aber an der Gültigkeit nichts.

In wie weit du jetzt tatsächlich etwas falsch gemacht hast? Ohne die Aufhebung des Vetrags, hättest du noch die weitere Woche arbeiten müssen. Da hätte dein Arbeitgeber offenbar einen anderen Auftraggeber gehabt und somit hättest du da hin gemusst. Wenn du das nicht wolltest, war die Aufhebung das Mittel der Wahl dies zu verhindern. Manche Menschen lassen sich auch für die restliche Kündigungszeit krankschreiben, aber wenn man nicht tatsächlich krank ist, ist das illegal. Ein Problem könnte es beim Arbeitsamt geben. Wenn du für den Verlust des Arbeitsplatzes selbst verantwortlich bist, kann das zu einer temporären Sperre führen. Andererseits ist es da unerheblich, ob du einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet oder ob du gekündigt hast, da die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in beiden Fällen auf deinen Wunsch bzw. mit deiner Zustimmung geschah.

Das Geld muss dir dein Arbeitgeber aber in jedem Fall für die Zeit bis zum Ende des Arbeitsvertrags (in diesem Fall 22.10.) zahlen. Entlassung und letzte Gehaltszahlung fallen aber im allgemeinen nicht auf den gleichen Tag. Solltet ihr eine Stundengenaue Abrechnung haben, wäre das auch gar nicht möglich, da ja erst nach deinem letzten Tag klar ist wie lange du gearbeitet hast. Das war ja jetzt gerademal letzten Freitag. Ein bisschen (nicht zu viel) Zeit darf sich der Arbeitgeber schon lassen. Es ist auch möglich, dass das Gehalt einfach zum nächsten Regulären Gehaltstermin (oft Anfang/Ende/Mitte des Monats) ausgezahlt wird.

Fenrir100 
Fragesteller
 27.10.2021, 14:08

Danke für die Aufklärung. In Zukunft mache ich das anders. Am besten einfach normal kündigen.

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Du hast vor allem eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit wegen Eigenkündigung ...

Dein restliches Geld wird zum üblichen Abrechnungszeitpunkt überwiesen