Leiharbeiter Übernahme - Arbeitszeugnis?
Ich werde nach 12 Monaten Leiharbeiter dasein, vom Kundenunternehmen übernommen.
Kann ich jetzt von der Leihfirma ein Arbeitszeugnis einfordern? Die werden sich ja dann mit den kundenunternehmen austauschen.
Kommt das denn komisch wenn ich ein Arbeitszeugnis will obwohl ich ja quasi Immernoch bei der gleichen Firma arbeite nur halt jetzt nicht mehr als Leiharbeiter ?
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Nach § 109 Gewerbeordnung, hat ein AN bei Beendigung eines Arbeitsverhältnis Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Das bedeutet, der AG ist verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen und die Zeitarbeitsfirma war/ist ja der AG, bei dem das Arbeitsverhältnis endet.
Verlange ein "qualifiziertes Arbeitszeugnis", sonst bekommst Du nur ein einfaches Arbeitszeugnis und hast danach keinen Anspruch mehr auf das ausführlichere Zeugnis.
Auch bei einer Leihfirma hast Du ein ganz normales Anrecht auf ein Arbeitszeugnis . Das solltest Du dann auch ganz einfach beantragen , wenn sie es Dir nicht schon von sich aus ausstellen .
Da ist auch nichts "komisches" dran , sondern es ist letztlich ja nur ein Nachweis nebst Beurteilung Deiner zurückliegeden Tätigkeit bei der ZAF .
Von jedem Arbeitgeber sollte man ein Zeugnis verlangen.
Ein fehlendes Zeugnis ist wie eine Lücke im Lebenslauf!
Sie sind sogar dazu verpflichtet dir ein Zeugnis auszustellen,.
Da muss man nichts beantragen.
Es kann ja sein, dass du es später nochmal benötigst. Ein Arbeitszeugnis solltest du immer verlangen.