Antwort
Auch bei einer Leihfirma hast Du ein ganz normales Anrecht auf ein Arbeitszeugnis . Das solltest Du dann auch ganz einfach beantragen , wenn sie es Dir nicht schon von sich aus ausstellen .
Da ist auch nichts "komisches" dran , sondern es ist letztlich ja nur ein Nachweis nebst Beurteilung Deiner zurückliegeden Tätigkeit bei der ZAF .