Fristen bei Wasserschaden?

Hallo, ich habe schon mal eine Frage bzgl. Wasserschaden gestellt.

Jetzt Mittlerweile habe ich neue Frage.

Der Vermieter unserer Wohnung darf nichts machen sondern darf es nur der Hausverwaltung weiterleiten. Hat er auch getan genauso wie ich auch bei der Hausverwaltung angerufen habe.

Die riefen den Hausmeister an und der wiederum meldete sich bei mir. Am selben Tag kam er noch vorbei und Fotografierte unser Bad.

Eigentlich hätte einen Tag später eine Firma kommen sollen die damit Vertraut sind. Dies passiert nicht. Nach drei Tagen fing es an an der Decke zu tropfen und ich rief erneut unseren Hausmeister an der voller entsetzen meinte das diese Firma schon längst da gewesen hätte sein sollen. Innerhalb von 20 Minuten standen die vor der Tür und begutachteten diesen Schaden. Was wir nicht wussten war, dass diese Leute bei den anderen zwei Wasserschäden (wo wir noch nicht in der Wohnung gelebt haben) nicht Zuständig waren.

Somit hatten sie keinen Plan. Die vorige Firma machte keine Foto Aufzeichnung. Deshalb wissen Sie auch nicht von wo das ganze Wasser kommt. Als Antwort bekam ich auf die Frage was jetzt gemacht wird, "Keine Ahnung wir werden da sicher keinen Finger rühren".

So die Hausverwaltung weiß davon nichts die sind überzeugt davon das die sich schon melden werden.

Jetzt zu meiner Frage gibt es da irgendwelche Fristen oder so? ich mein es ist mittlerweile Gesundheitsschädigend weil schon die ganze Decke voller Schimmel ist und sich das immer weiter ausbreitet. wie kann ich vorgehen ?

LG und danke schon mal für die Antworten :)

Mieter, Vermieter, Hausverwaltung, Österreich, Wasserschaden, Frist
Einmaliger Wasserschaden durch Waschmaschine.

Ich wohne in einer WG mit 2 Mitbewohnern. Zum Semesterbeginn (1.10.) hat einer meiner Mitbewohner eine Waschmaschine besorgt. Er hat sie bei MediaMarkt gekauft, liefern und anschliessen lassen. Der Schlauch der Waschmaschine hing dabei in unserer Badewanne (mit so einer 180 Grad Kurvenhalterung) .

Als ich nun die Waschmaschine zum x-ten mal laufen lies, hat sich der Schlauch aus der Wanne befreit und lag auf dem Boden (er war vorher in der Badewanne und so befestigt wie immer, dies prüfe ich vor jedem Waschgang). Das Wasser lief also ca. eine Stunde auf unserem Badezimmerboden.

Wir waren alle 3 zu Hause, als die Untermieterin hochkam und gefragt hatte, ob wir auslaufendes Wasser hätten. Schnell war klar, dass es unsere Waschmaschine war. Nun haben wir natürlich einen Wasserschaden und sollten diesen beheben. Nur wie sieht es mit der Schuldzuweisung aus? Es gibt folgende Punkte:

  1. Die Waschmaschine wurde von Media Markt Mitarbeitern angeschlossen.
  2. Das Bad sollte im normalfall Wasserdicht verschlossen sein.
  3. Das Wasser lief aus als alle Bewohner anwesend waren

Normal greift zuerst die Gebäuderversicherung des Vermieters. Nun kann diese aber die Schuld (wegen Fahrlässigkeit) auf die Mieter übertragen und das Geld fordern. Meine/Unsere Haftpflicht greif bei Schäden an dritten (auch nur wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt), also dem Mieter von unten. Allerdings sollte ja überhaupt keine Wasser aus dem Bad austreten können oder? Ein Bad muss doch vom Vermieter Wasserdicht verschlossen werden? Die Fugen hinter den Gummileisten sind allerdings eindeutig sehr alt und beschädigt. Also wer hat Schuld? Wer muss für den Schaden aufkommen? Und wer hat evtl. grob Fahrlässig gehandelt?

Ist in meinem Fall damit zu rechnen, dass ich grob fahrlässig gehandelt habe? Wegen evtl. nicht richtig angeschlossener Waschmaschine? Dabei habe ich sie gar nicht angeschlossen sondern eben Mitarbeiter von Media Markt.

Ich habe jetzt Angst, dass ich da 5000 Euro zahlen muss für den Schaden. Als Student ist das unmöglich.

Vielen Dank für Antworten

Manuel

Badezimmer, Versicherung, Wasserschaden, Fahrlässigkeit
Brauche dringend Hilfe (habe Wasserschaden in einer fremden Wohnung verrursacht )

Hallo brauche dringend Rat . habe überweihnachten einen wasserschaden verursacht , habe dort eub Sieb in der Dusche gesäubert ( mache sowas bei mir selbst auch immer ) und die Dichtung war dort so pörös das sie aus einander gefallen ist sah aus wie art lehm nach dem säubern hab ich alles wieder zusammen geschraubt und dann hat sich das wasser den nächsten Tag ist beim duschen des mieters auf gefallen aus dem mauerwerk bwz wand gekommen und das Bad stand mitmal unter wasser :( er hatte es der vermieterin nach den Feiertagen gleich mit geteilt und ein Notdienst kam herraus und meinte da wurde rum gefumelt er hat dann alles wieder in Ordnung gebracht unter der Wohnung befindet sich ein Labor und dort lief das Wasser die Decke auch etwas runter und an der Wand , habe heute meiner Versicherung den Schaden gleich gemeldet und ich habe geschildert was ich gemacht habe ( hoffe war nicht falsch da ich noch nie meine Versicherung gebraucht habe um einen Schaden zu regeln ) und er meinte am Telefon das die Gebäudeversicherung der Vermieterin dafür zuständig sei und ich ja nichts falsch gemacht habe nun bin ich mir voll unsicher da ich ja auch nicht möchte das die Mieter bei denen ich ein paar Tage zu Besuch war Probleme bekommen mit der Vermieterin habe nur gesagt wenn was kommen sollte wegen dem Wasserschaden werde ich es meiner Versicherung melden da auch die Wohnung eine nasse Wand nun hat wo ich gewesen bin .Hoffe auf hilfreiche Andworten weil ich nicht weiss ob das alles richtig ist der Versicherungsmitarbeiter sagte mir das wissen die wenigen das bei solchen Sachen also z.b das was ich gemacht habe die Gebäudeversicherung des Vermieters zu Ständig sei .

liebe grüße

Wasserschaden
Wohnung stinkt nach Wassereinbruch aber in 2 verschiedenen Zimmern

Hallo zusammen, Mein Freund und ich hatten im Sommer 14 im Schlafzimmer ein Wassereinbruch ... es wurde auch durch den Vermieter die Fenster anschließend repariert. Ein paar Monate später fing es an zu stinken erst nur im Schlafzimmer ... es riecht bzw roch nach kalt nass feuchten Metall ... so das wenn man im zimmer kam gleich Kopfschmerzen bekam ... lüftete man wurde es zwischen durch noch schlimmer. Da es kalt wurde hatten wir die Heizung angemacht und es War den im zimmer garnicht mehr auszuhalte. Der Verdacht lag zunächst auf das blumenwasser dies wurde entfernt und anschließend roch die Heizung nach diesem gestank ( wurde also den auch komplett gereinigt) anschließend den such noch das Fenster gereinigt ( ist eine Gaube aus Holz und Gipsplatten herum) und leider ist der Geruch immer noch da. Jetzt riecht es im Nachbar Zimmer genauso (Bad) aber leider noch so wie "verfault Eier" gleichzeitig... also die ganze sache wieder. (Auch Gaube wie im Schlafzimmer) Jetzt haben wir mitbekommen wenn wir das Fenster zum lüften aufmachen riecht es extrem so das man den Raum am liebsten verlassen würde einfach unerträglich. Der Geruch hat sich auch schon stellenweise an den Wänden nieder gesetzt (so unsere Wahrnehmung).

Meine Frage ist jetzt kennt das jemand bzw hat jemand Erfahrung oder kann Tipps und hinweise dafür geben was wir dagegen tuen können weil wir sind jetzt einfach nur noch am verzweifeln?!

Wir wären sehr sehr dankbar wenn irgendjemand eine Idee hätte.

Vielen Dank schon mal im vorraus.

Haus, Wohnung, Renovierung, Wasserschaden
Rigipswand hinterlüften um Feuchtigkeit/Schimmel zu vermeiden?

Folgendes Problem. Hatten im Haus im Juni dieses Jahres einen Wasserschaden. Es wurde eine defekte Leitung ebenfalls getauscht. Für Leckortung, Trocknung und Renovierung hat die Versicherung die Firma Belfor vorgeschrieben. Ende September wurde das ganze endlich fertig, aber 4 Wochen danach, war wieder genau an der selben Stelle an der es Nass war nun der neue Rigips total schimmlig geworden. (Es handelt sich um eine Aussenwand) Das Haus ist 40Jahre alt. Der Raum ist im unteren Bereich wo es schimmlig ist etwas ins Erdreich versetzt. Die Rigipsplatten an dieser Aussenwand sind mit Klebepunkten befestigt. Ohne weitere Zwischendämmung (Hohlraum)

Nach dem wir endeckten das sich an der Wand nun Schimmel bildet haben wir sofort gemessen und festgestellt das die neue Rigipsplatte total nass ist. Versicherung hat erstmals einen Gutachter von sich herausgeschickt. Leider durften wir auch hier keinen anderen nehmen als die Firma Belfor. Die haben aber kein sinnvolles Ergebnis zutage bringen können.

Die Versicherung kam jetzt nochmals mit einem Bausachverständigen. Der hat auch wesentlich mehr gesucht und gemacht, wie alle Belfor Mitarbeiter zusammen gesucht haben.

Sein Ergebnis: Zwischen Rigips und Wand würde sich durch wärme und kälte Kondenswasser bilden. Wir sollen an mehreren Stellen oben und unten Lüftungsgitter in die Rigipsplatten machen. Damit diese Hinterlüftet werden.

  1. Hab jetzt wo gelesen, dass man sowas auf keinem Fall machen soll, weil es dann hinter den Rigipsplatten schimmlig werden kann.

  2. Haben das Problem in 40 Jahren nicht gehabt.

  3. Kann sich dort innerhalb 4 Wochen soviel Kondenswasser bilden, dass der neue Rigips total durchfeuchtet und schimmlig ist.

  4. Und warum ist nur das neu eingesetzte Stück betroffen. Das Alte war beim vorhergehenden Wasserschaden auch Nass aber nie schimmlig gewesen.

Vielen Dank für eure Antworten.

Haus, Schimmel, Baumängel, Bauwesen, Wasserschaden, kondenswasser
Vermieter gibt mir die Schuld für einen Wasserschaden, den ich nicht verursacht habe.

ich habe folgendes Problem mit meinem Vermieter. Letzten Montag gab es einige Straßen von mir entfernt einen Wasserrohrbruch. Morgens hatte ich keine Wasserversorgung, daher habe ich darauf geachtet, dass alle Wasserhähne etc. zugedreht sind, falls das Wasser wieder fließen sollte. Als ich von der Arbeit zurückkam habe ich zunächst nichts auffälliges bemerkt, bis mein Vermieter klingelte und mich darauf aufmerksam machte, dass direkt unter mir ein erheblicher Wasserschaden entstanden ist. Er sah sich in meiner Küche um und sah, dass nichts feucht oder nass war, bis auf eine kleine Pfütze hinter dem Kühlschrank. Daraufhin kam am nächsten Tag der Klemptner, der sich alles anschaute und keinen Schaden an den Rohrleitungen feststellte. Daraufhin schickte mir der Vermieter ein schreiben, worauf hin ich für den Schaden verantwortlich sei, indem ich den Wasserhahn offen gehabt und den Abfluss abgestöpselt hätte, was aber absolut nicht der Fall war. Er möchte mir jetzt den Kostenvoranschlag schicken, den ich meiner Versicherung melden soll. Allerdings habe ich den Schaden nicht verursacht, dies möchte mein Vermieter allerdings nicht wahr haben. Deshalb hoffe ich hiern Rat zu bekommen, wie ich jetzt am besten fortfahre. Ich denke die Haftpflicht würde nicht zahlen, da es laut Formulierung des Vermieters eindeutig meine Schuld gewesen sein soll.

Danke im voraus für Kompetente Hilfe!

Versicherung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Schaden, Wasserschaden
Mietminderung bei Wasserschaden der 4 Monate anhält

Hallo zusammen,

bräuchte mal eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:

Wir haben seit dem wir in die Wohnung eingezogen sind ( 15. Juni 2014 ) einen Wasserschaden in der Küche. Der Schaden wurde angeblich in der darüber liegenden Wohnung repariert, sodass eine Trocknungsfirma beauftrag wurde. Die Trocknungen liefen dann 3 Wochen an, bis man festgestellt hat, das es weiterhin tropft und der Schaden doch noch nicht repariert wurde. Die Trocknungsgeräte wurden ausgestellt aber noch nicht von der Firma wieder abgeholt, sodass diese mit Schläuchen etc.. in der Wohnung verteilt waren. Anfang Oktober wurden diese dann abgeholt, da der Schaden immer noch nicht repariert worden wurde, sprich es tropfte weiter.. Nach einem langen hin und her und etlichen Eskalationsfällen und weiteren Schimmelflecken wurde der Schaden nun von unserer eigenen Hausverwaltung Anfang Dezember repariert. Am Montag kommt erneut eine Trocknungsfirma, die ihre Geräte wieder aufbauen soll. Ich vermute, das die Trocknung erneut 2-3 Wochen andauert.. Anfang Januar werden dann die Maler beauftragt.

Unsere Hausverwaltung hat uns empfohlen, eine Mietminderung einzureichen. Und uns versichert, das wir in diesem Fall bis zu 30 % ab August verlangen können. Desweiteren meint sie, dass durch ein neues Gesetz die Mietminderung von der Warmmiete genommen wird und nicht wie gehabt von der Kaltmiete, ist dies korrekt ?

Sind 30 % ok ? Hab in diesem Gebiet einfach keine Erfahrung.

Eckdaten:

Wohnungsfläche: 78 qm Warmmiete: 795 Euro

Mietwohnung, Mietminderung, Wasserschaden
Mangel am Haus nach Kauf Arglistische Täuschung

Hallo ich habe im Juli ein 30 Jahre altes Haus erworben. Nach Renovierungsarbeiten ist mir ein großer Wasserschaden aufgefallen der sich durch die gesamte unterste Etage des Hauses erstreckt.

Sachschaden über 10.000€ bei der Hausbesichtigung von Privat an Privat habe ich die Verkäuferin extra gefragt ob das Dach mal undicht war oder Wasser eingetreten sei.

Sie sagte nein nur im Keller als es Stark geregnet hat Sei wasser durchs Kellerfenster in Keller gelaufen was ich auch so hin nahm da man nur kleinigkeiten machen musste um dieses zu beseitigen.

Auch vor dem Notar hat die Verkäuferin gesagt das dach sei Dicht und es gäbe keine Schäden Schimmel oder sonstiges.... nur leider ist alles kaputt was holz ist Tragende Balken usW, und auch Schimmel und wir haben 2 kleinkinder und erwarten ein neugebohrenes. Als ich dann die Verkäuferin darauf ansprach gab Sie gleich zu ja da sei mal wasser rein getropft, und auch ein Kollege von mir sagte ja bei der Frau ist mal ein wassereinbruch gewesen er hätte es selbst beseitig.

Die Verkäuferin sagte darauf hin Sie möchte ein Kostenvoranschlag und dann würden wir uns einigen. Nun habe ich ihr den Kostenvoranschlag in Briefkasten geschmissen da Sie auf kein Telefonat mehr Reagierte, 2 Tage später bekamm ich Post von ihrem Anwalt das ich keine gewährleistungsansprüche gegen Sie hätte und vorallem nicht da Sie den schaden noch nie besichtigt hätte was ich auch bezeugen kann das Sie das angesehen hat. Ihre Anwaltskosten von 950€ soll ich jetzt auch bezahlen.Wie gehe ich jetzt vor ? Ich habe eine Private Rechtschutz am 01.10.2014 abgeschlossen und den Schaden am 10.10 festgestellt habe keine Wartezeit ist das nun abgedeckt? Kann ich auf Kaufwandlung oder Schadensersatz klagen? Wie sind die Chancen, wenn die Rechtschutz das nicht übernimmt das ich troztdem Klage zu gewinnen? Ich habe ja auch einen Neutralen Zeugen.

danke für die antworten.

Bild zu Frage
Anwalt, Kaufvertrag, Immobilien, Hauskauf, Schaden, Wasserschaden
Wasserschaden im Kinderzimmer

Hallo, Ich habe das Problem das der Mieter über mir vor ca. 2 Tagen in der Nacht einen Wasserschaden durch einen Wasserboiler in der Küche verursacht hat. Bei ihm stand fast vier cm das Wasser in der Küche. Jedenfalls ging es bei mir durch die Decke. Ich habe eine dreifach Strahler Lampe aus der das Wasser auf beiden Seiten herunter gelaufen ist. Ich habe meine Tochter geweckt, da dies ihr Zimmer ist, und wir haben dann mitten in der Nacht so gut es ging alles aufgewischt. Dadurch das es durch die Lampe tropfte konnten wir kein Licht einschalten, sonst hätte es mir die Sicherung raus gehauen. Soweit so gut. Der vermieter hat sich heute den Schaden angesehen. Dreiviertel der Decke ist immer noch naß, die Rauhfaser an der Decke ist abgegangen da wo es naß war. Auf der Seite wo ihr Bett steht ist die Wand ca 1m von der Decke aus feucht. Meine Tochter hat aber ein Hochbett das fast an den nassen stellen an der Wand reicht. der Kamin ist gleich daneben und da geht das Wasser bis zur Steckdose so das ich diese auch nicht nutzen kann. Das Laminat hat es nur etwas erwischt. in der Mitte des Raumes wo die Lampe hängt, mit einem Durchmesser von ca 30 cm. Der Vermieter hat Markierungen gemacht, ob das Wasser abtrocknet oder noch nach läuft. Bis das alles wieder trocken ist dauert auf jeden fall. meine tochter schläft nicht mehr in ihrem Zimmer, da es ja nach Tapetenkleister und nassen Mauerwerk riecht. Mein Vermieter wollte jetzt meine Hausratversicherung. Aber wieso??? Ich habe den Schaden nicht verursacht . Die Oberen Mieter haben keine Versicherung. Wer Zahlt jetzt den Schaden??? Und kann ich mietminderung geltend machen???

Freue Mich wenn mir einer weiterhelfen könnte

Mit freundlichen Grüßen Shera

Recht, Wasserschaden
Mietstreit nach angebohrter Wasserleitung

Ich habe letzte Woche beim Einzug in eine neue Wohnung beim Anbringen der Hängeschränke für die Küche eine Wasserleitung angebohrt. Nun handelt es sich bei meiner neuen Wohnung um einen Altbau, das Wasserleitungen dort nicht immer notwendigerweise der Norm entsprechen ist mir bewusst. Allerdings befinden sich bei mir die Leitungen bei einer Deckenhöhe von 2,50m ziemlich genau auf 1,90m quer durch den Raum. Und auch alle Leitungen untereinander, Warmwasser, Kaltwasser und Heizung.

Nun hab ich die Leitung angebohrt und das Wasser begann zu spritzen. Ich lief zum Hauptwasserhahn der Wohnung, um dort mit erschrecken festzustellen, dass dieser nicht funktionstüchtig ist. Also rief ich den Hausverwalter an um zu fragen wo der Zentrale Abstellhahn für das Haus ist. Anstatt auf meine Frage zu antworten wollte dieser allerdings, das ich mich ihm gegenüber am Telefon rechtfertige wie dass alles denn passieren konnte. Und das während ich mit einer Hand telefonierte und mit dem Daumen der anderen Hand das Loch abdichtete. Einer meiner zukünftigen Mitbewohner konnte sich dann zum Glück doch erinnern wo der Haupthahn ist. Die Tür zu diesem befindet sich im Keller und war verschlossen. Ich hatte also keine andere Wahl als mein Telefonat zu unterbrechen und die Tür einzutreten um den Haupthahn für das ganze Haus abzudrehen.

Das Problem hätte innerhalb kürzester Zeit gelöst werden können, aber nun habe ich:

Kaputte Wasserleitung in der Küche (Mittlerweile durch den Notdienst) repariert. Die Mieter unter mir haben einen Wasserschaden in ihrer Küche, da das Wasser durch die Wand geflossen ist und dort das gesamte Laminat aufquoll. Einen defekten Haupthahn in meiner Wohnung, der aber am nächsten Tag durch einen vom Hausverwalter geholten Installateur ausgetauscht wurde. (Dies geschah ohne meine Anwesenheit) Und eine beschädigte Kellertür da ich diese eintreten musste.

Der Vermieter verlangt jetzt natürlich von mir das ich für den gesamten Schaden hafte. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher dass ich dafür nicht vollständig haftbar gemacht werden kann, denn hätte der Haupthahn in meiner Wohnung funktioniert, dann hätten dadurch alle anderen Schäden vermieden werden können. Und ich bin mir auch ziemlich sicher dass der Haupthahn des Hauses nicht hinter verschlossenen Türen sein darf, wenn der Vermieter / Hausverwalter der einzige mit Schlüssel ist. Zum Glück habe ich nachdem das Wasser abgestellt war von allem Fotos gemacht. Im Laufe der Woche habe ich auch noch einen Termin beim Mieterbund um mich dort dementsprechend beraten zu lassen. Aber der Vermieter macht jetzt natürlich Druck das alles schnell, und am besten von mir, bezahlt wird.

Ich möchte nun gerne von euch wissen innerhalb welcher rechtlichen Möglichkeiten ich mich hier argumentativ gegenüber meinem Vermieter / Hausverwalter bewegen kann ?

Rechtsanwalt, Mietwohnung, Mietrecht, Vermietung, Vermieter, mieten, Wasserschaden
Wasserschaden, Ärger mit Nachbarn

Hallo

In unserer Wohnung hat sich hinter der Küche an dem Platz wo Kalt-und Warmwasserzufuhr für die Spüle sitzen Feuchtigkeit gebildet. Das Kaltwasserrohr ist dauerhaft feucht. Da dieses jedoch relativ weit hinten an der Wand sitzt und wir den Küchenschrank darunter nie benutzen, weil dieser leer steht, haben die diesen Vorfall nicht gemerkt. Erst die Nachbarn haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass die Wand nass ist. So weit alles kein Problem.

Jedoch sind die Nachbarn sehr unkooperativ und (man kann es leider nicht anders ausdrücken) hinterhältig. Sie haben den Schaden dem Vermieter gemeldet und sich um einen Gutachter bemüht. Dieser soll angeblich mit meinem Freund in Kontakt getreten sein, was aber nicht geschehen ist. Weder per Mail noch per Brief oder Festnetz bzw Mobiltelefon. Darauf folgte eine böse Mail des Vermieters, dass Konsequenzen drohen würden, wenn mein Freund weiterhin den Zugang zur Wohnung verbieten würde.** Ein solches Verbot hat mein Freund jedoch niemandem zu keiner Zeit erteilt.** Er setzte sich mit dem Hausmeister in Verbindung um einen Termin mit dem Gutachter zu bekommen. Dieser kam dann auch und ging seiner Arbeit nach. Hier kommt der nächste Witz: der Gutachter guckte weder hinter die Schränke noch hinein oder machte sich die Mühle mal irgendein Rohr genauer zu begutachten. Der Schaden würde daher kommen, dass das Wasser beim spülen vorne am Küchenschrank in die Tür laufen würde und das über das Brett an die Wand. (Dazu muss man sagen die Schranktür ist oben komplett trocken, wohingegen sie unten nass ist.)

Daraufhin schaltete mein Freund seine Versicherung ein um einen Zweitgutachter zu verständigen. Diese wollte sich auch in nächster Zeit melden.

Nicht, dass das genug Ärger wäre, heute rief der Rechtsanwalt unserer Nachbarn meinen Freund an, da der Schaden behoben werden sollte.Dieser ließ wiederum verlauten, dass man wieder versucht hätte mit ihm in Kontakt zu treten. Jedoch hat man auch hier meinen Freund weder versucht per Mail, per Post oder auf irgendeine Weise telefonisch zu erreichen.

Da aus unserer Sicht das ganze schon an Schikane grenzt und wir das Verhalten der Nachbarn und des Vermieters inakzeptabel finden , wollte ich mich erkundigen ob dieser ganze Vorgang Rechtens ist.

Rechtsanwalt, Mieter, Vermieter, Nachbarn, schikane, Wasserschaden
Wasserschaden durch undichte Dusche - wer bestellt und zahlt Gutachter

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Wir wohnen seit fast 5 Monaten in unserem neugebauten Haus. Nun haben wir nach 5 Monaten festgestellt, dass unsere Dusche undicht ist. Nach einem längeren und ausgiebigeren Duschvorgang tropfte es im Keller von der Decke... Es kann davon ausgegangen werden, dass die undichte Stelle schon seit Monaten besteht, aber da immer nur kurz geduscht wurde, bisher nicht in Erscheinung getreten ist.

Die Dusche wurde von einer Fliesenlegerfachfirma abgedichtet, die Ablaufrinne eingebaut, Fliesen verlegt und alles verfugt bzw. mit Silikon abgedichtet (bodengleiche Dusche, voll gefliest).

Nun also Termin, Schaden begutachtet, Fehler seitens der Fachfirma quasi eingesehen. Es wurden sofort weitere Maßnahmen in die Wege geleitet, Fliesen wurden entfernt und es sollte alles neu abgedichtet werden. Doch der Schaden ist weitreichender als gedacht. Estrich im Bereich der Dusche komplett nass, wurde direkt mitentfernt. Unsere Wände (massiv Holz, ähnlich einem Blockhaus) sind aufgequollen und feucht. Im Bereich wo der Estrich war, sind auch Flecken erkennbar, die Schimmelflecken sein könnten. Wir wissen nicht, wie weit die Feuchtigkeit ins restliche Badezimmer/den restlichen Estrich gezogen ist (Anhydritestrich) und ob durch die feuchten (und eventuell geschimmelten/gefaulten) Holzwände nicht sogar die gesamte Statik unseres Hauses gefährdet ist.

Wir würden gerne ein Gutachten erstellen lassen bzw. einen Sachverständigen hinzuziehen. Wer bestellt diesen? Wir, die Fliesenfirma, die Versicherung der Fliesenfirma? Und noch wichtiger: wer bezahlt diesen? (derjenige, der beauftragt, oder derjenige, der Schuld hat am Schaden?)

Dusche, Fliesen, Gutachter, Haftung, Wasserschaden
Mangelhafte elektrische Versorgung in Mietwohnung?

Wie schätzen dies hier die Experten ein:

Vor 3 Jahren gab es einen Kabelschmor in einem unserer Kinderzimmer. Der Elektriker legte die Leitung einfach tot. In der Küche kam es öfter zu Kurzschlüssen - und somit auch kaputten Elektrogeräten. Defekte leitungen mussten totgelegt werden, nun haben wir noch 2 funktionierende Steckdosen in der Küche. Etwas wenig, wie wir finden.

Bis heute sind uns aus ungeklärter Ursache diverse elektrische Neugeräte defekt gegangen. Neben einem nicht ganz 2 Jahre altem Fernseher auch ein Backofen (Heizstab verschmolz mit der Emaille, so etwas hatte der Elektriker noch nie gesehen!) eine neuwertige Spülmaschine und ein Kühlschrank. Unsere Hausratversicherung ersetzte nicht, der Vermieter nahm sich nichts davon an. Langsam wird die Beschaffung von neuen Geräten echt teuer!

Nach einem Wasserschaden in der Wohnung über uns UND bei uns im vergangenen Jahr ging plötzlich die Spülmaschine und der Kühlschrank in der Küche kaputt.

Zum Hintergrund: Wir haben einen Sicherungskasten OHNE FI-Schalter. Die vom Vermieter beauftragte Elektrofirma bemängelt das schon länger. Allerdings beruft sich der Vermieter auf den Bestandsschutz.

Frage: besteht möglicherweise ein Zusammenhang zwischen den defekt gegangenen Geräten und dem Wasserschaden? Aktuell tropft es auch mal wieder durch die Decke....

Kann ich den Vermieter in dem Fall dazu verdonnern, die Leitungen prüfen und ggf. erneuern zu lassen (Einbau FI-Schalter)? Hierzu wäre aber der komplette Abbau der Küche notwendig - das ist sehr zeitaufwendig und die Küche wäre länger nicht zu benutzen. Wer bezahlt das?

Mietrecht, Wasserschaden, Fehlerstrom-Schutzschalter
Erneuter Wasserschaden in Mietwohnung

Hallo,

vor etwa 1 Jahr kam es zu einem unverschuldetem Wasserrohrbruch in der Mietwohnung über uns. Dadurch bedingt schimmelte lange später unser Badezimmer und die anliegende Schlafzimmerwand. Die Behebung dauerte mehrere Monate, da die Fa. keine direkte Trocknung vornahm, sondern die Nässe im Laufe der zeit selbst abtrockenn sollte. Monatelang lebten wir mit einer aufgerissenen Wand, konnten die Badewanne nicht nutzen (wir haben zwei Kinder!). gefliest wurde nur die Wand um die Badewanne herum wo der schimmel sichtbar wurde. Bröckelnder Putz und andere Schadhafte Stellen wurden ignoriert. Zum Anwalt gingen wir leider etwas zu spät, so dass wir die Miete nicht mehr gemindert haben. Man sagte uns auch, rückwirkend sei das nicht möglich.

Seit etwa 1 Woche tropft es nun stetig im Flur unter der Duschtasse. (Wir haben eine zweigeschossige Wohnung). Wir haben eine alte Badematte drunter gelegt und wischen mehrmals täglich. Die Tapete löst sich ab. Putz bröckelt herunter. Sofort informierten wir den Vermieter, der auch heute eine Fa. rausschickte. Passiert ist heute noch nichts, ausser dass eine Feuchte von 100% festgestellt wurde und ein neuer Termin vereinbart wurde.

1 Woche lang dürfen wir nun die (einzige) Dusche nicht benutzen. Die Badewanne ist laut Aussage der Fa. und des Vermieters zum Duschen nicht geeignet, da die Wände feucht werden könnten und dies wiederum Schimmel begünstigt. Einen Vorhang vor der Badewanne haben wir nicht. Wollen wir eigentlich auch nicht bezahlen ...

Laut ersten Auskünften wird nun wohl die Duschtasche ausgetauscht. Zur Feuchtebehebung im Flur wurde nichts gesagt, ausser, dass wir nicht duschen dürfen.

Wir finden sehr ärgerlich, dass nun zum 2. Mal im Jahr nur eine Teilsanierung vorgenommen wird, wir erneut mehrere Termine wahrnehmen müssen (beide voll berufstätig), wenn doch alles bei einer Komplettsanierung hätte behoben werden können. Wir hatten auch schon beim ersten Schaden auch gemeldet, dass die Toiletten veraltet (Ersteinrichtung, Bau ca. 1970) und undicht sind, der Fussboden im Bad ebenfalss feucht sein und schimmeln könnte .... aber man sah nicht mal nach, sondern ignoriert das. Der Flur, aus dessen Decke es nun stetig tropft, soll ebenfalls nur "teilrenoviert werden". Also, 2 Bahnen Tapete werden ersetzt und gestrichen, dass wars.

In unseren Augen ist das Flickschusterei, die uns nur immer mehr Termine abringt, die wir von der Arbeit freinehmen müssten.

Müssen wir das wirklich hinnehmen? Haben wir eine Chance endlich eine Komplettsanierung der Bäder und des Flurs zu fordern?

Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Wasserschaden
Trocknungsgerät nach nicht verursachtem Wasserschaden - Mietminderung in welcher Höhe?

Guten Tag, ich habe folgendes Problem:

Ich bin Mieter in einem mehrstöckigem Haus. Der Mieter über uns hatte einen Wasserschaden. (Waschmaschinenabfluss defekt, durch Nichtanwesenheit drang das Wasser in seiner Küche in den Schacht ein, lief bis in den Keller unter mir). In meiner bzw unserer (wohne mit meiner Freundin zusammen) Küche haben wir an diesem Schacht nun gelbe Flecken (2 Stück, circa 20x50cm). Nun wurde ein Trocknungsgerät von der Sanitärfirma in der unserer Küche aufgestellt. 2 Löcher gebohrt und circa 15m Schlauchleitungen verlegt. Nicht nur, das ich in der Küche kaum noch treten kann, bzw. die Waschmaschine nur noch durch übersteigen dieser Leitungen erreiche, nein, ich höre die Waschmaschine kaum noch weil das Trocknungsgerät die gleiche Lautstärke aufweist.

Ich habe den Vermieter bei der Schadensbesichtigung auch auf den Faktor der Mietminderung angesprochen. Dieser meinte "bereitwillig" das es die Versicherung übernimmt. Auf die Höhe der Mietminderung kann mir aber niemand eine Auskunft geben und klagen wollte ich aufgrund fehlender Rechtsschutzversicherung nun nicht. Er willigte ja schon so halb ein.

Meine Frage: Wie hoch darf ich diese Minderung ansetzen? Das 100% zu hoch sind ist mir bewusst. Google spuckt Urteile zwischen 10 und 100% aus. Da dieses Ding aber Tag&Nacht laufen muss, sind mir 10% eindeutig zu wenig. Zumal auch bei geschlossener Küchentür der Unterschied zwischen Waschmaschine und Trockengerät nicht zuzuordnen ist.

Ich bedanke mich schon jetzt für eure mühevollen Antworten.

wohnen, Versicherung, Mietrecht, Mietminderung, Wasserschaden
Ursachensuche für Wasserschaden im Haus

Ich bin zunehmend ratlos wegen eines ganz ganz langsam sich vergrößernden Wasserschadens bei mir im Haus. Wir haben Fussbodenheizung. Im EG an der Decke ist seit etwa 2 Wochen ein nasser Fleck, der nicht mehr größer wird, der aber auch nicht abtrocknet. Im 1. OG direkt darüber gibt es einen vergleichbaren Fleck an der Wand. Mein erster Verdacht fiel auf eine Heizschlange der Fussbodenheizung. Der Größe des Fleckes nach sind da schon einige Liter ausgelaufen, aber der Systemdruck in der Fussbodenheizung fällt überhaupt nicht ab! Der Ausgleichsbehälter hat ein Volumen von etwa 20 Litern, eigentlich müssten sich also 5 Liter Flüssigkeitsverlust oder mehr im Druck bemerkbar machen, oder? Ich hatte auch schon eine Wärmebildkamera ausgeliehen, ich sehe damit zwar den Verlauf der Heizschlangen im Fussboden, aber einen "warmen Fleck" von einer Leckage sehe ich nicht. Andere wasserführende Leitungen sind in der Nähe nicht verlegt. Denkbar wäre auch ein Eindringen von Wasser durch das Dach, welches in der Wand nach unten durchsickert - ich habe aber auf dem Dachboden darüber auch keine verdächtigen feuchten Stellen gefunden, und der feuchte Fleck an der Wand im 1. OG reicht auch nicht bis zur Decke rauf. Mir gehen langsam die Ideen aus. Rein verdachtshalber den Fliesenfussboden im 1.OG aufstemmen, um die Fussbodenheizungsschlangen direkt inspizieren zu können will ich auch nicht unbedingt. Fällt jemandem von Euch etwas ein?

Fußbodenheizung, Wasserschaden
Wasserschaden nach unfachgerechtem Anschluss einer Waschmaschine - komplizierte Haftung?

Kurzfassung zum Hintergrund:

Zu einem unbekannten Zeitpunkt schloss eine unbekannte Person bei einem Bekannten von mir eine Waschmaschine an. Dieser Bekannte wohnt zur Miete, und der Abflussschlauch wurde ohne jegliche Sicherung einfach in ein DN40 Abwasserrohr gestopft. Dies lief einige Zeit wohl ohne Probleme.

Nun wollte dieser Bekannte auch eine Spüle in seiner Küche angeschlossen haben. Dies habe ich korrekt und unentgeltlich gemacht und alle Verbindungen auf Dichtigkeit überprüft, inklusive WM-Ablaufschlauch der nun an einer Tülle am Siphon mit Schlauchschelle angeschlossen war. Das Kaltwassereckventil war jedoch undicht und es lag nicht an der Installation.

Ich habe ihm die Situation geschildert und gesagt er müsse den Vermieter auffordern das Eckventil wechseln zu lassen. Erstens ist der Mieter dafür nicht zuständig, und zweitens lasse ich die Finger von allem was Hauptwasserleitungen und Unterputzarbeiten betrifft die Finger, das wäre mir als nicht-Fachmann zu risikoreich. Er hat mich gebeten alles rückgängig zu machen und den Schlauch wieder in das Rohr zu stopfen, wieder ungesichert. Ich habe ihm gesagt dass das mir unangenehm ist und gesagt, er müsse mindestens den 1. Waschgang beobachten dass nichts schief geht.

(Kompletter Hintergrund: http://pastebin.com/7dw5Ym4E)

Zum Schaden:

Die unsichere Installation ergab sich tatsächlich als unsicher, und einige Tage später bekam ich einen panischen Anruf nachdem die Mieterin unter ihm geklingelt hat dass Wasser in ihre Wohnung läuft. Seine eigene Küche stand auch unter einige Zentimeter Wasser. Er hat den Waschgang nicht beobachtet und der Schlauch flog beim Abpumpen raus.

Wer haftet hier? Ich, der der letzte war der an der fehlerhaften Installation etwas vorgenommen habe? Die Hausverwaltung, die weder eine Abflussmöglichkeit für eine Waschmaschine noch eine Anschlussmöglichkeit für eine Spüle bereitgestellt hat? Der Bekannte, der mir die Anweisungen gegeben hat, den Abflussschlauch wieder in das Abflussrohr zu stopfen, meine Anweisungen zuzuschauen nicht befolgt hat, und dem Vermieter nicht gemeldet hat dass die Anschlüsse fehlen? Derjenige der die Waschmaschine erstmalig fehlerhaft installiert hat?

Mein Bekannter hat weder eine Haftpflicht- noch eine Hausratversicherung, sowie die Mieterin unter ihm. Ich habe eine Privathaftpflichtversicherung wo Gefälligkeitsschäden jedoch ausgeschlossen sind. (Der Schaden ist aber nicht bei dem Bekannten entstanden, sondern bei der Mieterin der ich eigentlich keine Gefälligkeit getan habe - wie wirkt sich das aus?) Der Vermieter hat vermutlich eine Gebäudeversicherung.

Was sollte nun der Ablauf der Dinge sein? Welche Versicherung sollte eingeschaltet werden, und wie wird den Schaden in der unterliegenden Wohnung begutachtet?

Danke.

Mietrecht, Haftpflichtversicherung, Wasserschaden
Klo verstopft und Wasserschaden

Mein Klo war verstopft und ist übergelaufen. Habe den Vermieter nicht erreicht und daher schnell eine Firma beauftragt, das zu reparieren. Die Firma konnte nur teilweise helfen, meinte, dass wäre ein größeres Ding und daher eine Sache des Vermieters und dessen Hausfirma. Konnte den Vermieter dann irgendwann am gleichen Tag erreichen. Er hat mich angeschrien, warum ich ihn nicht geholt habe und warum ich eine Fremdfirma beauftragt habe. Er hat dann seine Firma beauftragt, sich das anzusehen. Die unterstellt mir ein Verschulden der Verstopfung. Die Firma, die ich beauftragt hatte, sagt aber das Gegenteil. Jetzt ist in der Wohnung unter mir ein Wasserschaden entstanden, die Bewohner haben sich gleich an mich gewandt und wollen von meiner Versicherung eine Kostenerstattung der Reperatur.

Daher sind meine Fragen jetzt: Wer hat an der Verstopfung schuld? Ich habe nichts, wirklich nichts ins Klo geworfen, dass im entferntesten eine Verstopfung hätte verursachen können. Die eine Firma sagt, ich bin nicht Schuld, die andere sagt, das wäre meine Schuld. Aber kann denn irgendein anderer Mieter an der Verstopfung schuld sein? Bei mir ist das Wasser von allen anderen Mietern rausgekommen. Das heißt doch, dass nicht mein Rohr zu war, sondern ein Hauptroher oder? Also kann es doch nicht automatisch heißen, dass es meine Schuld war, nur weil bei mir alles rausgekommen ist?

Was anderes wichtiges: Ich habe den Dreck selbst entfernt. Kann ich dadurch krank werden? Habe bemerkt, dass die Wand noch dreckig ist von den Werkzeugen und so. Wie entferne ich dass, ohne dass ich krank werde?

Reinigung, Versicherung, Krankheit, Toilette, Bakterien, Verstopfung, Wasserschaden
Übernahme Kosten Ferienwohnung wegen nicht selbstverursachten Wasserschaden - keine Hausratvers.

Hallo!

Ich habe schon gesucht und 100 mal bei google andere Suchbegriffe/-sätze eingegeben aber so ganz schlau bin ich nicht geworden.

Wir haben in unserer Mietwohnung einen Wasserschaden (nicht durch uns verursacht). Dusche, Klo, Wände und Laminat im Flur müssen raus gerissen werden. Bautrocknungsgeräte werden für 4 Wochen aufgestellt und danach wird alles wieder instandgesetzt. Dies zahlt alles die Versicherung unserer Vermieter.

Das heißt unsere Wohnung ist für ca. 6 Wochen nicht bewohnbar. Der Bauleiter der Instandsetzungsfirma sowie der Versicherungsmann unserer Vermieter sagt, wir "dürfen" in eine Ferienwohnung ziehen und das übernimmt unsere Hausratversicherung.

Wir haben aber keine Hausratversicherung!!! Und jetzt??? Zwei Personen und vier Meerschweinchen wo hin???

Klar ist wir müssen für die Zeit keine Miete zahlen und könnten somit eine Ferienwohnung zahlen ABER hier im Umkreis kosten alle Ferienwohnungen für zwei Personen zwischen 45-70 Euro die Nacht.

Ich zahle Miete pro Monat 710 Euro warm. Soll ich jetzt über 600 Euro mehr zahlen für eine Ferienwohnung als Dank das ich überhaupt nichts dafür kann und dafür dass ich noch aus meiner Wohnung raus muss?

Hat da jemand Ahnung, wie das aussieht wenn man halt keine Hausratversicherung hat. Ich habe eine Haftpflichtversicherung mit integriertem Schutz bei Wasser- und Brandschaden. Aber das hilft mir hier ja überhaupt nicht weiter.

Und weil es so schön ist, hat unsere Waschmaschine gestern auch noch den Geis aufgegeben. Das kann doch echt nicht wahr sein.

Ferienwohnung, Hausratversicherung, Wasserschaden

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