Bibliotheksbücher leicht "beschädigt" - Was dürfen sie in Gegenzug verlangen?

Ich habe mir vor kurzem in der Stadtbibliothek zwei Bücher entliehen. Als ich sie wieder am letzten Tag der Frist zurück geben wollte, hatte die Bibliothek aufgrund von Renovierungsarbeiten geschlossen und wie zu erwarten, war das Pech nicht weit und die Bücher wurden noch wenige Stunden danach, leider, von meinem auslaufenden Wasser gezeichnet. Als ich diese dann am nächsten Tag in einer Zweigestelle der Bibliothek abgeben wollte (welche am Tag zuvor auch geschlossen war), wurde mir gesagt, dass die diese in dem Zustand nicht zurück nehmen könnten, obwohl (bis auf leichte Wasserflecken am Rand des einen Buches und auch etwas an den Seiten des zweiten Buches) keine Schäden - wie verwischte Schrift oder herauslösende Seiten - zu erkennen waren. Ich bin mir bewusst das es ärgerlich ist, wenn man Bücher mit Vertrauen und ohne etwas dafür zu Verlangen, in die Obhut anderer Menschen gibt und sie dann so zurück gegeben werden. Aber jeden passieren einmal Missgeschicke.. Das selbe versuchte ich auch der Bibliothekarin zu erklären und sie umzustimmen, die Bücher doch zu nehmen. Doch diese hörte gar nicht richtig zu und beharrte auf ihrer Meinung, die Bücher so nicht zurück nehmen zu können. Auf jeden fall wurde nun gefordert die Bücher zu ersetzen, was bedeuten würde, diese neu aus der Buchhandlung zu besorgen. Daher meine Frage: Dürfen die Mitarbeiter oder allgemein die Bibliothek einen dazu verdonnern, die Bücher gegen neue Exemplare zu ersetzen oder dürfen sie nur lediglich eine Gebühr dafür verlangen?

Bibliothek, Wasserschaden
Haftpflichtversicherung bei selbstverschuldeten Wasserschaden?

Guten Abend,

vor 2 Tagen hatte mein Sohn 1,5 Jahre die Idee einen Eimer Sand in die Badewanne zu kippen und den Wasserhahn aufzudrehen.. als ich das Wasser im Bad gehört hatte war schon genügend Sand in den Abfluss gekommen um mir alles zu verstopfen.

Nachdem ich es auch mit diesem "Gummitümpel" nicht aufbekam, habe ich den Papa von meinem Sohn angerufen. Dieser kam vorbei hat mir die Badewanne an der Seitenklappe aufgemacht, das Rohr aufgeschraubt und den Sand herausgeholt. War also keine große Sache- bis jetzt zumindest.

Gerade eben klingelt der technische Notdienst meines Vermieters und eröffnet mir dass bei meinen Nachbarn im 2 OG unter meiner Wohnung die Decke droht herunter zu kommen. Diese sei komplett durchnässt! Er sah sich mein Bad an und schraubte an meiner Badewanne die Seitenklappe auf- alles nass!!! Er drehte den Wasserhahn kurz auf und tatsächlich es lief direkt durch das kaputte/nicht richtig befästigte Rohr durch! Ich erzählte ihm von der Verstopften Badewanne von vor 2 Tagen und er sagte mir ich hätte daran nichts selbst machen dürfen sondern hätte direkt meinen Vermieter informieren müssen.

Er fragte mich ob ich eine Haftpflichtversicherung habe, sagte mir jedoch im selben Zug dass diese bei diesem Schaden vermutlich nicht einspringen wird da ich eben nicht selbst hätte was an der Badewanne "reparieren" dürfen.

Auf seine Anweisung hin habe ich nun alles mit Handtüchern trocken gelegt und soll bis Montag nicht duschen etc. dann würde eine Firma kommen und alles abdichten.

Ich war gerade bei meiner Nachbarin unten, diese war völlig fertig da sie gerade erst nachhause gekommen war und sagte mir wo sie eben ins Bad gekommen ist habe es schon "motrig" gerochen und da sah sie auch schon wie es von der Decke tropft.

Wenn das Wasser an ihrer Decke getrocknet ist, besteht die Gefahr dass es prögelig wird und die Decke sich löst, so sagte es der Herr vom technischen Notdienst.

Ich bin völlig fertig, wollte mir nun erstmal alles von der Seele schreiben und nun um Rat bitten. Ich wohne hier erst seit Febraur diesen Jahres und nun direkt sowas..

Ich bin seit September 2015 bei der Haftpflichtversicherung der Sparkasse, zahle einen monatlichen Beitrag in höhe von ca. 7 € und bin bis zu einem Schaden von 5. Millionen Euro abgedeckt.

Aber übernimmt die Haftpflicht bei so einem selbstverschulden überhaupt? Und wenn ja, wie geht sowas von statten? Bekomme ich die Rechnung und muss sie weiterleiten o. erstmal in Vorzahlung gehen? Ich hatte sowas wirklich noch nie und bin da völlig Ratlos..

Lieben Dank für Eure Zeit!

Haftpflichtversicherung, Wasserschaden
Wasserschaden durch Rückstau?

Hallo zusammen,

mich hat es bei dem Starkregen in der Nacht vom 02.06. auf den 03.06. erwischt. Als ich brav geschlafen habe ist Wasser durch den Starkregen von der Dusche aus (ebenerdig) hochgekommen und hat sich in meiner Wohnung breit gemacht. Das Wasser lief vom Bad aus in den Flur, die Abstellkammer und mein Schlafzimmer. Ich habe das Wasser schnellstmöglich aufgenommen und die Teppichfliesen im Schlafzimmer an den betroffenen Stellen entfernt. Alle weiteren Räume sind normal gefliest. Nun hat sich in der Abstellkammer an einer Ecke Schimmel gebildet und selbst nach tagelangem Stoßlüften bin ich mir nicht sicher ob der Boden und/oder die Teppichfliesen komplett getrocknet sind.

Am Sonntag habe ich den Schimmel in der Abstellkammer entdeckt und aus Panik habe ich die Teppichfliesen im Schlafzimmer erneut entfernt. Meine Vermieterin habe ich natürlich direkt am Tag der "Überflutung" informiert und Sonntag und gestern noch mal bzgl. des Schimmels. Am Sonntag sagte sie mir, dass ihr Handwerker (scheinbar ein Bekannter) erst in 2 Wochen Zeit hätte und gestern (Montag), als ich ihr über meine Bedenken im Schlafzimmer berichtete, sagte sie mir dass sie sich nun um einen anderen Handwerker bemühe.

Dabei kamen wir auch auf Versicherung zu sprechen und sie nimmt wohl an, dass meine Hausrat dafür zuständig ist. Das ist doch nicht korrekt oder? Sobald es um die Wände und Böden geht, ist doch ihre Gebäudeversicherung zuständig oder? Ganz davon zu schweigen, dass ich für einen Rückstau und den daraus entstandenen Schimmel nichts kann oder?

Verhalte ich mich richtig, wenn ich meiner Vermieterin jetzt mit der Lösung beauftrage und ich erste mal "nur" den Teppich raus nehme und für ordentliches Lüften sorge? Die Schimmelstelle lasse ich auch erst mal unberührt, da ich auch kein Fachmann bin und nichts "verschlimmbessern" will.

Wasser, Schimmel, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Wasserschaden
Bilgepumpen gegen Wasser im Lichtschacht?

Wir hatten kürzlich mal wieder das Problem, dass Wasser in die Lichtschächte gekommen ist und in den Keller gelangt. Mir ist klar, dass dies ein verbreitetes Problem ist und es dafür schon ausreichend Lösungsansätze gibt (bessere Drainage, Pumpenschacht, Tauchpumpen 220V, Fenster dicht etc.). Mich interessiert, ob jemand positive oder negative Erfahrung mit folgender Lösung gemacht hat:

Ausgangslage: zwei PVC-Lichtschächte in nebeneinander liegenden Kellerräumen mit einbruchgesicherten Gitterrosten und Laubschutz darüber. Es gibt zwar einen Abfluss, der ist aber nicht angeschlossen – das Wasser soll eigentlich in der Erde versickert, was aber nicht immer funktioniert. Wir brauchen ein Lösung, die auch von selbst anspringt, wenn wir nicht daheim sind, und am besten auch dann, wenn der Strom ausfällt.

Lösung: In jeden Lichtschacht eine kleine 12V Bilgepumpe z.B. diese hier https://www.amazon.de/dp/B00ESZKJTU/. Die Schläuche nach draußen in den Hofauslass. Beide Pumpen mit einer 12V-Batterie verbinden (18-30Ah, z.B. für Moped oder Rasenmäher). An diese Batterie ein Automatik-Ladegerät, das permanent daran hängen kann. Alternativ ein "Energiestation" bzw. "Starthilfebatterie". Dann alle drei Monate mal ein paar Liter Wasser in den Schacht zum Testen. Zusätzlich ggf. einen Stromgenerator mit 220V- und 12V-Anschluss in Reserve.

Meine Überlegung dahinter ist: - Die Pumpen sollen möglichst wartungsfrei sein und permanent in Bereitschaft. - Die Leistung ist zwar gering, aber das Wasser steigt eher moderat. - Durch die 12V-Batterie habe ich auch bei Stromausfall noch 2-3h Reserve.

Klingt das sinnvoll – oder hab ich was übersehen?

Haus, Bau, Boot, Keller, Wasserschaden, Pumpe
Wer haftet für einen fremdverschuldeten Wasserschaden an meinem Laminat?

Guten Tag,

letzten Donnerstag entstand mir ein Wasserschaden durch die Mieterin über mir. Das Rückschlagventil ihres Geschirrspülers war defekt, sodass das Wasser durch meine Küchendecke tropfte. Da ich von der Spätschicht kam und das Ganze schon mehrere Stunden auf mein Laminat getropft sein muss (es war ein großes Rinnsal, welches dank der offenen Wohnküche von der Küche bis unter die Couch gelaufen ist), ist das Laminat an einigen Stellen aufgequollen. Durch den Trocknungsservice wurde mir empfohlen den Schaden meiner Hausratversicherung zu melden. Allerdings will mir nicht so ganz in den Kopf weshalb meine Versicherung für einen Schaden am Laminat aufkommen soll, der durch den Mieter über mir verursacht wurde. Die Zimmerdecke (neu tapezieren und malern) wird wohl von der Gebäudeversicherung übernommen, das Laminat und die dafür anfallenden Umstände (ca. 4 Wochen Auszug aus der Wohnung (Übergangswohnung o. Ä.), Möbelauslagerung (Küche und Wohnzimmer), Material und Arbeitslohn) soll aber meine Hausratversicherung zahlen? Ist dafür nicht die Haftpflichtversicherung der Mieterin über mir zuständig? Da ich so gar keine Erfahrung in derlei Angelegenheiten habe, weiß ich nun nicht wirklich, wie ich mich verhalten soll bzw. an wen ich mich wenden und etwaige Ansprüche geltend machen soll. Am Montag findet ein Temin mit dem Trocknungsservice, dem Maler- und Bodenleger und einem Gutachter statt, bei dem der Schaden noch einmal festgehalten werden soll (unter anderem Aufbohrung des Laminats, um festzustellen, ob sich Feuchtigkeit darunter gesammelt hat). Mich überfordert die Ganze Situation ein wenig.. ich hoffe Sie können ein wenig Licht in mein "Dunkel" bringen.

Vielen Dank im Voraus!

Versicherung, Haftpflichtversicherung, Haftung, Hausratversicherung, Wasserschaden
Muss ich für den Wasserschaden aufkommen und den Feuerwehreinsatz bezahlen?

Mein Mitbewohner hat mir ein Zimmer untervermietet. Die Badewanne war verstopft und das Wasser ist nicht mehr abgeflossen. Ich habe alles mögliche ausprobiert. Essig und Backpulver, mit einer Saugglocke versucht den Abfluss zu reinigen, ohne Erfolg. Mein Mitbewohner war im Urlaub. Ich habe ihn angerufen. Ihm war s egal. Er war betrunken, hat gelallt und meinte, er kommt erst am Mittwoch zurück. Das war an einem Samstag. Er hat sich sogar noch lustig darüber gemacht! Ich musste zur Arbeit, fatal, hab das Sieb aufgeschraubt . Wusste nicht das man das nicht machen darf, im Gegensatz zu meinem Mitbewohner. Trägt das zu der Sachlage bei? Oder ist das egal, weil ich fahrlässig gehandelt habe?

Ich musste dann aus dem Haus und eine Stunde später hat sich die Feuerwehr über das Fenster Zugriff verschafft. Der Nachbar unter uns hat einen Wasserschaden, die Elektronik im Badezimmer ist ausgefallen. Ich glaube die Sicherung ist ausgefallen. Das ganze wurde an die Polizei übergeben.

Jetzt muss der Feuerwehreinsatz bezahlt werden und ich habe Sorge das die Hausverwaltung nichts übernimmt. Ich habe den Fall an meine Haftpflichtversicherung weitergeleitet. Aber weil mein Mitbewohner generell total verantwortungslos ist, sehe ich irgendwie nicht ganz ein, dass ich für den Schaden aufkommen soll?!?

Recht, Mietrecht, Untervermietung, Haftpflichtversicherung, Wasserschaden
Wasserflecken hinter Smartphone-Display wegbekommen?

Hallo,

ich war gestern auf einem Konzert auf dem viel getanzt (gepogt) und mit Wasser gespritzt wurde. Mein Handy hatte ich dabei die ganze Zeit im Hosenbund, weil meine Hose keine Taschen hatte. Als ich die Garderobenmarke rausholen wollte (packe die immer in mein Handy, also zwischen Handy und Akkudeckel), war die total durchnässt und auch das Handy war innen nass. Auf dem Display waren ,,Wasserflecken'' zu erkennen. Habe mich total erschrocken, erstmal das Gehäuse so gut es ging trocken gemacht und ein paar mal ein und aus geschaltet (nicht das schlauste, ich weiß). Die Bildschirmhelligkeit ließ sich nicht mehr regulieren und der Bildschirm flimmerte die ganze Zeit. Außerdem war meine Frontkamera auch total verschwommen beim Anzeigen. Zuhause angekommen habe ich dann Sim und Speicherkarte rausgenommen (Akku geht leider nicht raus) und das Handy in Reis gelegt, da liegt es jetzt seit ca 18 Stunden. Habe es in der zwischenzeit kurz rausgenommen, weil ich so neugierig war. Das Problem mit dem flimmern und der Helligkeit war weg, die Wasserflecken waren noch da. Die Frontkamera habe ich nicht ausprobiert, aber ansonsten funktionierte alles perfekt.

Die eigentliche Frage nun:

Wielange meint ihr, soll ich das Handy noch im Reis lassen, bis keine möglichen Schäden mehr beim anschalten entstehen können? (Das Handy ist ja nicht direkt ins Wasser gefallen oder so..)

Gehen die Wasserflecken irgendwann komplett weg?

Geht das Wasser aus der Frontkamera irgendwann komplett wieder raus?

Danke im Voraus,

Handy, Display, Wasserschaden
Nachbarn verklagen uns wegen Wasserschaden, hilfe?

Hallo, ich hätte da mal eine Frage. Und zwar, meine Nachbarn drehen wieder völlig am Rad und wollen uns Anzeigen, weil bei denen die Kücher unter Wasser steht. Also das sind die Nachbarn die unter uns eine Wohnung haben und deren Küche ist direkt unter unserer Küche. Ich habe es mir nicht selbst angesehen, aber so wie ich das mitbekommen habe, läuft das Wasser von der Wand runter.

An dem Tag, hat meine Mutter zufälligerweise den Eisschrank aufgetaut und als der Nachbar das gesehen hatte, war für ihn sicher, dass meine Mutter schuld an dem Schaden hatte. Dazu meinte er auch, dass unsere Küche ebenfalls komplett nass wäre und es zu ihm runter läuft. Jedoch war unsere Küche trocken, da meine Mutter jede halbe Stunde das aufgetaute Wasser aufgewischt hatte.

Der momentane Freund meiner Mutter versucht auch ständig mit rumtelefonieren und alles, das wieder zu richten und so, aber ich glaube meine Mutter hat da nicht wirklich schuld, weil:

Am selben Tag nur früh am Morgen, haben wir die Heizung in unserer Wohnung aufgedreht. Auch die in der Küche. Das ist eine Fußbodenheizung. Durch Google habe ich auch mal gelesen, dass dieser Wasserschaden dadurch auftreten kann. Und dazu noch in den Erdgeschoss runterlaufen kann.

Also mal zusammengefasst, meine Nachbarn wollen uns für den entstandenen Schaden verklagen der durch diesen Wasserschaden entstanden ist.

Meine Frage: Können die Nachbarn direkt uns verklagen, oder sollte man das an den Vermieter schicken, da der Schaden möglicherweise an der Heizung liegt?

Der Anwalt meiner Mutter sagt auch, dass durch das Auftauen des Kühlschrankes, gar nicht so viel Wasser im Erdgeschoss landen kann. Es würde eigentlich überhaupt kein Wasser zu denen runterlaufen! Ich bin da sicher, dass es an der Heizung liegt. Vielleicht kann mir das auch jemand beantworten, ob es wegen der Heizung ist oder nicht.


Jo, das wars. Hoffe es kann mir dabei jemand helfen, da diese Nachbarn mir langsam richtig auf den * gehen. Die versuchen uns sowieso schon für jeden * verantwortlich zu machen und wenn wir mal einen Film etwas zu laut schauen, kommen die hoch und drohen uns damit, dass sie sich beim Vermieter melden. Aber wenn die da unten selbst den ganzen Tag sich gegenseitig anschreien und die Kinder zum heulen bringen, sagen wir leider nichts. (Jetzt übrigens auch, diese Mutter kann Liebe anscheinend nur durch Geschrei ausdrücken -.-)

Kühlschrank, auftauen, Heizung, Fußbodenheizung, Wasserschaden, Mehrfamilienhaus, Erdgeschoss, nervige-nachbarn, verklagen
Kosten übernahme durch Wasserschaden von Mieter über uns?

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen.

Seit Sonntag abend haben wir folgendes problem. Durch einen Fehler durch eine Umzugsfirma über uns haben wir einen enormen Wasserschaden in Küche sowie Flur. Dort wurde ein Verlängerungsstück der Spülmaschine falsch angeschlossen und ist 1 Woche lang schön gemütlich ins Mauerwerk geflossen.

Nun stehen dort 2 große Industrietrockner die die Feuchtigkeit aus der Luft und Mauerwerk ziehen.

Das problem ist nun das wir eine 3 Köpfige Familie sind mit 17 Monate altem Kleinkind & 1 Schwerbehinderten Person die Zeitweilig an den Rollstuhl gebunden ist.

Meine eigentlichen Fragen sind nun folgende:

Wir haben den Schaden nicht verursacht und sind nun schon seit Montag bei Oma & Opa wer übernimmt diese kosten?

Laut Vermieter ist die Wohnung nicht mehr Bewohnbar aber keiner fühlt sich Schuldig uns eine gleichgute Wohnung zu stellen oder ähnliches. Den wir müssen unser Leben nun schon extrem ändern.

Laut der Firma die diese Trocknungsmaschinen gestellt hat sollen diese vorerst für 2 Wochen 24/7 laufen was mit Kleinkind nicht möglich ist. Wir mussten die Hängeschränke in der Küche abbauen und diese inkl. inhalt Lagern wir aktuell im Wohnzimmer.

Laut unseren Informationen muss unsere Hausratversicherung uns nun eine Unterkunft stellen die darf am Tag max. 60 € Kosten.

Ist dafür normal nicht die verursacher Versicherung verpflichtet?

Was für Rechte habe ich bzw. möglichkeiten?

Schadensersatz? Durch diese Situation geht alles drunter und drüber. Speziell Psychisch da man nicht mehr sein normalen Tagesablauf hat. Mehr kosten in Verpflegung Mehrkosten durch Transport Ausfall der Betriebskosten von Telefon und Internet. Div. andere Ausfall Betriebskosten.

Vermieter sagte schon Miete einbehalten.

Sorry für dieses durch einander schreiben. Muss es mit dem Handy schreiben da ich keine anderen Online möglichkeiten habe.

Wäre euch sehr verbunden wenn ihr mir da weiter helfen könntet den unsere nerven liegen Blank.

Die Wohnung sieht aus wie ein Schlachtfeld einfach nur noch alles runter von den Wänden. Würden halt gerne wieder schnellst möglich in die Wohnung zurück den anderst geht es auch nicht. Da die Wohnung in der wir akutell sind ein altes Fachwerkhaus sind inkl. Treppen und diese sind nicht machbar.

Bin auf gute Tipps gespannt

Vielen Dank
Bild zum Beitrag
Versicherung, Mietrecht, Anwalt, Wasserschaden

Meistgelesene Beiträge zum Thema Wasserschaden