Handy bei Media Markt eingeschickt, zurück bekommen und immer noch kaputt - was tun?

3 Antworten

Anrufen und mal lauter werden, sonst ändert sich da nichts. Denke schon das du das so sagen kannst, sehe darin kein Problem. Vielleicht wäre es auch sinvoll, mal mit rechtlichten Schritten zu drohen. Fakt ist, wenn es wirklich soweit kommen muss, dann gewinnst in der Regel sowieso du. Und darauf haben die mit Sicherheit keine Lust. Bei mir in der Nähe, gab es mal mit Saturn einen ähnlichen Fall mit der Garantie. Saturn musste dann ein komplett neues Gerät stellen, und dann auch noch 1350€ an den Mann zahlen. Wie gesagt, ich glaube nicht, das die dann auf so etwas Lust haben.

CountrieGirl 
Fragesteller
 10.10.2015, 10:28

Ja darauf haben die bestimmt keine Lust. Danke für die Antwort:)

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Was stand denn im Begleitschreiben? Wurde es überhaupt Repariert? Wasserschäden sind kein Garantiefall.

CountrieGirl 
Fragesteller
 08.10.2015, 19:30

Ich habe denen geschrieben das die taste und der Akku kaputt ist, und in dem Schein steht, das sie mir einen neuen Akku und ein neuen Display eingebaut haben. und das es ein garantie fall war, also musste nichts zahlen.

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Droitteur  08.10.2015, 19:52
@CountrieGirl

Meines Erachtens kannst vom Vertrag zurücktreten, da sich die Angelegenheit sonst wohl übermäßig lang hinzieht. Dies geschieht nicht im Rahmen der Garantie, sondern der "Gewährleistung" - allerdings war dem Verkäufer nun ja bekannt, dass ein Mangel vorlag (wenn ich das jetzt richtig verstehe) und dass du Nacherfüllung begehrst. Eine ausdrückliche Frist musstest du als Verbraucher nicht setzen.

Aufgrund des Rücktritts hast du Anspruch auf Rückgewähr des Kaufpreises (und nebenbei bemerkt auch Zinsen - der Verkäufer wird aber ebenfalls etwas dafür einbehalten, dass du das Handy nutzen konntest; so bekommst du in der Regel etwas weniger als den Kaufpreis).

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Rockuser  08.10.2015, 19:54
@Droitteur

Es darf 3 Mal nachgebessert werden, bevor man ein Rücktrittrecht hat.

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Droitteur  08.10.2015, 19:56
@Rockuser

Das ist ein kaum auszutreibender Mythos. Nichts für ungut, es wird ja überall so geschrieben! :) Aber es stimmt nicht. Unter anderem ist - wie vorliegend - der lange Zeitraum relevant.

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AalFred2  09.10.2015, 10:57
@Droitteur

Naja, im Gesetz steht schon was von zweimal. Wo genau siehst du einen langen Zeitraum?

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Droitteur  09.10.2015, 11:08
@AalFred2

Ich gehe eigentlich davon aus, dass du dich auskennst, also sprich doch klar aus, wenn du meinst, der einzige Zeitraum, der hier überhaupt angesprochen wurde, erscheint dir nicht lange genug.

Darüber hinaus hätte ich erwartet, dass du als Kenner der Gesetze der "Zwei" differenzierter gegenüberstehst: Erstens steht da was von zweimal, ja - das ist immerhin schon etwas anderes als das hier angesprochene dreimal. Zweitens steht da noch weit mehr als nur "zweimal"; es handelt sich dabei um einen ganz kleinen Aspekt, der auch noch nichts weiter als eine Vermutung ist.

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AalFred2  09.10.2015, 13:12
@Droitteur

Es hätte ja auch sein können, dass ich etwas übersehen habe. Aber ein Monat ist aus meiner Sicht tatsächlich nicht ausreichend.

Hier bewegen wir uns doch wohl offensichtlich im Bereich Nachbesserung. Die ist grundsätzlich nach zwei Versuchen als fehlgeschlagen anzusehen. Dass es da noch diverse andere Aspekte gibt, dürfte in diesem Fall wohl keine grosse Rolle spielen.

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Nein das machen die nicht aber ich würde sagen das ist das zweite mal und es wurde nichts gemacht sie sollen das gefälligst in Ordnung bringen. Nie verkehrt einen Erwachsenen mit zu nehmen. Beim dritten Mal gibts ein Neues oder nach dem dritten mal. Mir ist das auch mal passiert. Lass dich auf kein Gelaber ein. Auch wenn es andere hören das Handy so wieder zurück zu geben ist eine Unverschämtheit