Garantieverlängerung bei gleichem Schaden wenn man das Handy schonmal eingeschickt hat?

5 Antworten

Erst einmal muss man die Garantiebedingungen des Garanten (zB. Hersteller) studieren. Auf die Garantiebedingungen hat man als Verbraucher gemäss §477 BGB einen Anspruch. Soweit diesbezügl. nichts geregelt ist, gilt folgendes:

§443 BGB
(2) Soweit der Garantiegeber eine Garantie dafür übernommen hat, dass
die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält
(Haltbarkeitsgarantie), wird vermutet, dass ein während ihrer
Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie
begründet.


Ist der Mangel also nicht behoben worden, dann bestehen noch Garantieansprüche. Da ja aber nun der Mangel wieder aufgetreten ist, ist er ja in der Garantiezeit behoben worden.

Für in der Garantiezeit aufgetretene Mängel bsteht gesetzlich eine Verjährungsfrist von 3 Jahren gemäss §195 BGB. Allerdings ist der Käufer beweispflichtig, dass ein Mangel innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist.

Desweiteren wird aber die Garantiezeit auch gehemmt bis der Mangel beseitigt ist (OLG Saabrücken NJW-RR, 1423 mwN).


§ 209 Wirkung der Hemmung BGB
Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet.


Das bedeutet, dass sich die Garantiezeit um die Zeit verlängert, in der das Handy in Garantiereparatur war.

Was aber im vorliegenden Fall gemäss der genannten Zeitpunkte wohl kaum noch helfen wird.

Ja es sind die selben Probleme (Bildschirmflackern). Also kann ich es nochmal einschicken lassen bzw. da es das Dritte mal ist eventuell ein neues Handy verlangen?

andie61  16.01.2017, 19:25

Falsch,wenn die Herstellergarantie abgelaufen ist dann ist es völlig egal ob die gleichen Mängel noch einmal auftreten,dann ist Ende der Fahnenstange und mann muss selber für Reparaturen zahlen.Einen Anspruch auf ein neues Handy hat man wenn die Hertsellergarantie greift gar nicht mehr,den hätte man nur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung,ist da  2 mal erfolglos nachgebessert worden kann man vom Kauf zurück treten.Eine Herstellergarantei ist eine freiwillige Leistung des Herstellers,der legt da dann auch die Regeln fest.

0

Durch eine Garantiereparatur wird die Garantie nicht verlängert,auch nicht wenn der selbe Mangel erneut auftritt,ist die Garantiezeit abgelaufen dann ist Ende der Fahnenstange und Du musst für Reparaturen selber bezahlen.Eine Herstellergarantie ist auch eine freiwillige Leistung des Herstellers bei der er selber die Regeln festlegt,anders die Gewährleistung,die ist gesetzlich geregelt.

Messkreisfehler  16.01.2017, 19:29

Die Reparatur erfolgte ja noch in der Gewährleistungszeit.

0
andie61  16.01.2017, 19:35
@Messkreisfehler

Das ist völlig egal,eine Reparatur verlängert diese nicht um die Zeit in der das Handy zur Reparatur war.Ich gehe auch davon aus das die zweite Reparatur auf Herstellergarantie erfolgt ist,wenn die auch abgelaufen ist hast Du keine Ansprüche mehr.

4

Die Garantiezeit verlängert sich durch die Zeit, in der das Gerät in Reparatur war (Einsendedatum bis Zurückerhalt). Bei zweimaliger erfolgloser Reparatur innerhalb der Garantiezeit (nicht Gewährleistungzeit) hasst du das Recht auf Rückgabe und Erstattung des Kaufpreises, bzw bekommst ein Neugerät.

Guten Abend,

ich bin aus der Branche. 1 Jahr ist Garantie, das zweite Jahr ist eine Gewährleistung (also keine Garantie). Der Hersteller hat das Recht, das Gerät 3 mal zu reparieren in den 2 Jahren. Es müssen aber die selben Fehler sein, sollten andere Fehler vorliegen darf der Hersteller es mehrmals reparieren.

Ob du eine Garantie verlängern kannst? Nein. Du musst vor dem kauf entscheiden, ob du die Garantie haben willst oder nicht. Sobald das Gerät über die Kasse geht, kann da nichts mehr verlängert werden.


Messkreisfehler  16.01.2017, 19:21

ich bin aus der Branche.

Dann ist deine teilweise falsche Antwort noch bedenklicher als wenn sie von jemand fachfremden kommen würde...

1 Jahr ist Garantie, das zweite Jahr ist eine Gewährleistung (also keine Garantie).

Garantie und Gewährleistung sind 2 vollkommen unterschiedliche Dinge.

In Deutschland gibt es 2 Jahre Gewährleistung! Allerdings tritt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr in Kraft, der Käufer muss in dem Fall also im dümmsten Fall beweisen, dass der Fehler von Anfang an oder auf Grund eines Fehlers der seit Anfang an vorliegt aufgetreten ist.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers der über die Gewährleistung hinausgeht.

Das mit den 3 Reparaturversuchen stimmt.

Allerdings hat der Fragant hier im Gegensatz zu deiner Meinung einen Gewährleistungsanspruch auf die Reparatur! Er hätte keinen Anspruch wenn das komplette Gerät getauscht worden wäre, dann wäre die Gewährleistung ganz normals ausgelaufen, bei einer Reparatur hat er aber selbstverständlich hierauf auch eine Gewährleistung und die Frist verlängert sich.

1
BlueWaves  16.01.2017, 19:24
@Messkreisfehler

Dann geh in ein anderes Forum,wenn man für dich extra Fachbegriffe raus suchen muss.

Ist mir schon logisch, das Garantie und Gewährleistung was anderes ist. Sonst hätte ich nicht gesagt, 1 Jahr Garantie und ein Jahr Gewährleistung.

0
Droitteur  16.01.2017, 19:27
@Messkreisfehler

Auch die Gewährleistung selbst kann aufgrund eines Austauschs neu beginnen. Der Fragende sollte genauer beschreiben, was er alles getan hat. Wenn er mit seinem mangelhaften Produkt zum Verkäufer geht, kann es gerne passiert sein, dass man die Sache einfach im Rahmen der Garantie "behandelt" hat, um davon abzulenken, dass die Gewährleistung in der Regel die günstigeren Rechtsfolgen bietet. Dann sollte er dem entsprechend entgegentreten.

1
BlueWaves  16.01.2017, 19:29
@Droitteur

Droitteur, ja eine Gewährleistung kann neu beginnen. Nur da sollte sich der Fragensteller nicht blöd anstellen. Die Leute dort aus der GSM wimmeln einen schnell ab. Da muss man die Aussagen schon entkräften können, da Smartphones ein heikles Thema sind im  Umtausch.


1
Messkreisfehler  16.01.2017, 19:34
@BlueWaves

Ist mir schon logisch, das Garantie und Gewährleistung was anderes ist.
Sonst hätte ich nicht gesagt, 1 Jahr Garantie und ein Jahr
Gewährleistung.



Und genau diese Aussage ist schlichtweg vollkommener Unsinn!

0
BlueWaves  16.01.2017, 19:36
@Messkreisfehler

Wenn mir jemand erzählen will, wie ich den Job zumachen habe. Arbeitest wahrscheinlich nicht mal selbst im Einzelhandel/Fachhandel und dann sowas.

0
Messkreisfehler  16.01.2017, 19:43
@BlueWaves

Dazu muss man kein Verkäufer sein sondern einfach nur in der Lage sein das BGB zu lesen und zu verstehen.

Dann zeig uns doch einfach mal das Gesetz das 1 Jahr Gewährleistung und 1 Jahr Garantie regelt!

Kleiner Tip: § 438 BGB ...

0
Droitteur  16.01.2017, 19:58
@Messkreisfehler

Kommt schon! :D Ihr habt doch mit Sicherheit beide längst festgestellt, dass ihr eigentlich beide das Recht in diesem Punkt im Wesentlichen kennt. Da muss man sich ja nicht mehr absichtlich missverstehen.

1
privatfoerster  17.01.2017, 08:25
@BlueWaves

Ich habe auch einige Zeit mal Versandeinzelhandel gemacht und kann dem nur zustimmen, dass es sich um "Schwachsinn" handelt.

Die Dinge muss man nicht erst heraussuchen, sondern man kann diese als Einzelhändler möglichst auswendig:
Gewährleistung gibt es gesetzlich gemäss §434 BGB und die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre.
Garantie steht in §443 BGB und ist eine freiwillige Leistung des Garanten, dessen Dauer auch nicht auf 1 Jahr begrenzt ist.
Kann man sich super merken wegen dem Zahlendreher.

Aber sogar Juristen verkünden hier ihren Glauben und ihre Gefühle als Fachleute, gerade weil diese hoch erhobene Fachleute sind und aufgrund dem Ansehen der Person auch alles so richtig ist.
In der Justiz hinter Richtertischen wird es zusammen mit der Macht und Gewalt noch schlimmer: http://blog.justizfreund.de/category/hochstapler
Hauptschulabschluss sollte man aber haben.

>Ob du eine Garantie verlängern kannst? Nein. Du musst vor dem kauf  entscheiden, ob du die Garantie haben willst oder nicht. Sobald das Gerät über die Kasse geht, kann da nichts mehr verlängert werden.

Ich weiss gar nicht was man dazu jetzt sagen soll:
"ich bin aus der Branche. 1 Jahr ist Garantie, das zweite Jahr ist eine Gewährleistung"

Wenn sich der Kunde also gegen eine Garantie entscheidet, dann hat er nur im zweiten Jahr Gewährleistung?

Warum sollte ein Kunde sich gegen eine freiwillig eingeräumte Garantie des Garanten vertraglich bei Kaufvertragsabschluss entscheiden?

Es gibt sogar Garanten (meist Hersteller), die eine Garantie von 3 oder 5 Jahren geben zB.:
http://www.brother.de/support/3jahregarantie

Ist es überhaupt rechtsverbindlich gegenüber dem Garanten, wenn der Käufer mit dem Verkäufer vertraglich vereinbart auf die Herstellergarantie zu verzichten, wenn der Hersteller der Garantiegeber ist?

Und nach dem auftreten eines Mangels darf die Verjährungsrist sogar vertraglich verkürzt werden und das sogar gegenüber Verbrauchern:
§475 Abs. 1/2 BGB

0
privatfoerster  17.01.2017, 08:38
@Droitteur

Aber so wie ich das sehe betrug die Garantie 1 Jahr und er hat diese kurz vor Ablauf wahrgenommen.
So hätte er noch Gewährleistung müsste aber beweisen (da die 6 Monate Beweislastumkehr vorbei sind §476 BGB), dass der Mangel bei Übergabe vorgelegen hat, soweit der Verkäufer das vorliegen eines Mangels bei Übergabe bestreitet.

-----------------

§ 203 BGB Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen
§ 204 BGB Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung
usw.

Kettengewährleistung im Jahr 2003:
Bei mangelhafter Nacherfüllung entstehen die Rechte aus §437 neu, so dass  auch die Verjährung neu beginnt, soweit nicht ist Hemmung möglich (Auktor NJW 03, 120).

Im Jahr 2004:
Wird eine Kettengewährleistung gefordert (also gibt es die nicht), die aber in der Höchstdauer begrenzt sein soll.
http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2014/november/stellungnahme-der-brak-2014-42.pdf

Im Jahr 2014:
"Die rechtliche Handhabung solcher Fälle ist streitig."
https://www.recht-freundlich.de/allgemeine-rechtsberatung/kettengewaehrleistung

Auch die Gewährleistung wird also auf jeden Fall gehemmt und verlängert sich.
Streitig ist ob diese bei Fehlschlagen nicht sogar neu beginnt.

0
noah2504 
Fragesteller
 16.01.2017, 21:26

vielen Dank! Jetzt weiß ich wenigstens wie ich argumentieren kann wenn sie versuchen mich abzuschütteln.

1
BlueWaves  16.01.2017, 21:48
@noah2504

Droh allgemein nicht mit einem Anwalt, dann nehmen sie dich nicht mehr ernst.

0