Rechtsrat im Einzelfall ist grundsätzlich nur Anwälten erlaubt, daher dürfen Menschen entsprechendes gar nicht beantworten und Anwälte dürfen es grundsätzlich nicht Umsonst machen (Rechtsdienstleistungsgesetz).
Ich würde sagen, dass ein Widerrufsrecht besteht, denn es handelt sich um Baukastenteile, die einfach wieder zerlegt werden können:
BGH
Das Widerrufsrecht des Klägers sei nicht nach § 3 Abs.
2 Nr. 1 FernAbsG wegen Anfertigung der Ware nach Kundenspezifikation
ausgeschlossen. Maßgebend dafür sei, ob die Rücknahme der gelieferten Ware für den Unternehmer unzumutbar sei. Dies sei hier nicht der Fall. Zwar sei das Notebook nach den Wünschen des Klägers ausgestattet und mit Zusatzkomponenten versehen worden, so dass das Notebook in dieser Zusammenstellung nur zufällig einen anderen Käufer finden dürfte. Jedoch bestehe für die Beklagte die Möglichkeit einer wirtschaftlich tragbaren Verwertung des Notebooks, weil dieses aus Standardbauteilen zusammengesetzt worden sei, die ohne größeren Aufwand
getrennt und anderweitig verwendet werden könnten.
http://www.linksandlaw.info/Urteil-fernabsatz-4-bgh-laptop-widerruf.html
LG Düsseldorf, Urteil v. 12.02.2014, Az.: 23 S 111/13
...Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Düsseldorf stand dem Verbraucher kein Widerrufsrecht zu. Ein solches ist nämlich ausgeschlossen, wenn – wie vorliegend – die Ware kundenspezifisch hergestellt wurde und dem Händler deren Rücknahme unzumutbar ist, weil er hierdurch erhebliche finanzielle Nachteile erleiden würde.
Unzumutbarkeit ist nur abzulehnen, wenn das gefertigte Produkt ohne Probleme wieder in seine Standardeinzelteile aufgetrennt werden könnte, ohne deren Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen, wie es etwa bei einem Notebook möglich ist. Ein Sofa dagegen besteht nicht aus vorgefertigten Standardbauteilen, die nach dem Baukastenprinzip zusammengesetzt werden – es wird grundsätzlich vielmehr von Grund auf anhand der Kundenwünsche hergestellt. Müsste der Händler ein kundenspezifisch angefertigtes Sofa zurücknehmen, würde er ferner Gefahr laufen, es nicht mehr bzw. nur mit erheblichem Preisnachlass weiterverkaufen zu können. Die Ware ist dann für den Händler in wirtschaftlicher Hinsicht wertlos – ihre Rücknahme daher unzumutbar. Ferner handelte es sich im vorliegenden Fall zweifelsfrei um ein individuell hergestelltes Möbelstück – der Kunde konnte sich schließlich aus einer Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten ein „Sofa nach Maß“ auswählen. https://www.anwalt.de/rechtstipps/kein-widerrufsrecht-bei-individuell-hergestellter-ware_061388.html
>Kann man als Grund die Krankheit Demenz meiner Mutter als Widerrufsgrund angeben bzw drauf "pochen"?
Man braucht keinen Grund! Siehe Widerrufserklärung des Verkäufers. Daher kann man auch nicht darauf pochen.
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
...Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. ...
https://dejure.org/gesetze/BGB/355.html