Gut, wegen der hier erfolgenden Zensur, dann eben wirklich keines.
Und das ist in der Praxis tatsächlich so, denn es will keiner Wissen.

Das braucht man garantiert nicht:


Falscher Anwalt aus London täuscht mehr als 100 Richter und vertrat seine Mandanten auch am höchsten Strafgericht, dem Old Bailey, 25.03.1999
Der hochseriös wirkende Einwanderer aus Nigeria hatte mehr als 100 Fällen verhandelt – vor Amtsgerichten bis hoch zum Old Bailey. Und dies so überzeugend, daß sich vor Gericht nun kein Ex-Mandant zum Zeugen gegen ihn hergab. Die Anklage resigniert: „Die sagen alle, einem besseren Anwalt seien sie nie über den Weg gelaufen.“

Es sind andere Dinge, die wichtig sind, die aber auch hier nicht genannt werden dürfen.

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§315 Nr. 1/3 scheiden meiner Ansicht schon mal aus.
Bei Nr. 4 wäre die Frage welcher gefährliche "Eingriff" hier vorgenommen worden ist.

Nr. 4 = Verhaltensweisen, die unmittelbar auf Verkehrsvorgänge einwirken, den Eingriffen nach Nr. 1 bis 3 ihrer Art nach verwandt und außerdem enbenso abstrakt gefährlich, dh. gefahrenträchtig sind. Verstösse geringen Gewichts scheiden aus. Grob pflichwidriges Verhalten gegen Rechtsvorschriften zur Verkehrssicherung als solches reicht noch nicht aus, sondern fällt grundsätzlich unter §315a Abs. 1 Nr. 2

Nr. 4 kommt also auch nicht unbedingt in Frage ausser als Hindernis

Verbliebe noch Nr. 2, das Hindernis.
Das herbeiführen eines Vorgangs, der geeignet ist, durch körperliche Einwirkung den regelmässigen Verkehr zu hemmen oder zu verzögern zB. das Legen einer Gleissperre auf die Schienen, das überqueren der Gleise durch einen Kraftwagen, Werfen eines Metallbügels auf die Oberleitung.

Das blosse Heranfahren an einen Bahnübergang auch wenn es zu einer Notbremsung des Zuges führt, ist noch kein Hindernisbereiten (BGH 13, 66 mit anderen Auffassungen bzw. kann unter Nr. 4 fallen)

Jetzt ist einfach die Frage wie weit die Plattform vom Schienenverkehr entfernt war und es ist eine Ermessenssache inwieweit durch euch ein Hindernis gegeben war, welches eine konkrete Gefahr erzeugt hat.

Es muss eine konkrete Gefahr vorgelegen haben.

"Leib oder Leben" = eines beliebigen anderen Menschen, also nicht des Täters selbst und nicht eines Tatbeteiligten und damit ist das mit "Leib und Leben anderer" auch nicht so einfach. Aber eine Kollission würde zumindest zu einem erheblichen Sachschaden führen.

Versucht gemäss Abs. 1 wurde auch nichts.

Abs. 3 scheidet ohnehin aus.

Vorsatz hinsichtlich sämtlicher Tatbestandsmerkmale ist im Fall des Abs. 1 (BGH 22, 67) erforderlich. Er umfasst das Bewusstsein, die Verkehrssicherheit durch Herbeiführung der konkreten Gefahr zu beeinträchtigen (Gefährdungsvorsatz); bedingter Vorsatz reicht aus.
Für die Annahme des Vorsatzes einer konkreten Gefahr reicht das Bewusstsein, allgemein fremde Rechtsgüter zu gefährden, nicht aus; der Täter muss vielmehr die Umstände kennen und mindesten billigend in Kauf nehmen, welche einen konkreten Schadenseintritt als nahme liegende Möglichkeit erscheinen lassen.

Demgemäss kann auch nur eine Fahrlässigkeit gemäss Abs. 5 oder 6 vorliegen.

Also kann man im Grunde gar nichts genaues sagen, weil es sooviiiele Abwägungsfaktoren enthält.

Ich würde einfach abwarten was kommt.

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Grundsätzlich gilt das der Spritverbrauch analog zur Drehzahl steigt.
Somit gilt das was schon gesagt wurde: Mit möglichst niedriger Drehzahl im höchsten Gang.
Ausserdem steigt der Luftwiderstand quadratisch zur Geschwindigkeit an.

Klimaanlage benötigt ca. 0,5l/100km mehr (Benzin)
Tempomat bei konstanter Geschwindigkeit benötigt ca. 0,5l/100km weniger (Benzin)
Fahrzeug-KAT benötigt ca. 0,5l/100km mehr (Benzin) aber der ist nun mal da, wenn er da ist. Russfilter = Mehrverbrauch von 3-8%.



Kosten beim Treibstoff, Erdgasautos sind um die Hälfte billiger, Wirtschaftswoche 20.06.2014
Wie weit kommen die unterschiedlichen Antriebe mit 10 Euro? (Opel Zafira Tourer)
Benzin 97km
Diesel 148km
Autogas 169 km
Erdgas 201km
Das schwankt aber und kommt darauf an wo man tankt. Im Emsland ist Erdgas schön billig. Derzeit ist Autogas in etwa so billig wie Erdgas. Aber die Autogassteuerbegünstigung soll Ende dieses Jahres gesenkt werden/wegfallen.

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Als erstes müsste man wissen wer mit wem wofür einen Mietvertrag hat?
Dann müsste man wissen was bezügl. der Schönheitsreparaturen im Mietvertrag steht.

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Erstmal braucht man ein Wideraufnahmeverfahren und das gibt es in der Regel nicht egal was man beweisen kann.

Fall Marquardt:
Gerichtsprecher: "Über den Fall haben insgesamt 21 Richter entschieden und alle mit dem gleichen Ergebnis und 21 Richter können nicht irren. Das ist ausgeschlossen."
Staatsanwaltschaft: „Wir suchen keinen Mörder mehr. Den haben wir“, betont der Staatsanwalt. „Das damalige Urteil haben so viele Gerichte überprüft. So viele können nicht irren.“ http://www.mz-web.de/22672282

Herr Marquardt wurde mittlerweile vom Landesjustizminister begnadigt:
http://www.focus.de/regional/magdeburg/justiz-haseloff-begnadigt-erstmals-verurteilten-moerder_id_3966931.html

Fall Maquardt: Forensiker Mark Benecke fordert Glaubhaftigkeitsgutachten, Justiz geht über Leichen um keine Fehler zugeben zu müssen

Der Ausbruch wird zwar nicht formell als solcher bestraft, weil er gesetzlich nicht strafbar ist aber als Strafe gibt es dann eben kein Wideraufnahmeverfahren oder keinen Freispruch.
Es kann auch sein, dass man als Tatleugner in die Psychiatrie gesteckt wird.

In Deutschland sitzen zu jeder Zeit etwa 4000 Menschen unschuldig im Gefängnis.

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Genau das gleiche gilt für die Garage auch.
Grenzbebauung ist halt für "untergeordnete" Gebäude *ausnahmsweise* bis max. 15m (9m+6m)Grenzlänge erlaubt ohne das der Nachbar dagegen etwas machen kann. Und jetzt beschwert sich der Nachbar....
Ist eure Garage für das Gartenhaus irgendwie schädlich?
Er hat doch die gleichen Rechte wie ihr? Oder etwa nicht?!

Wenn von eurer Garage irgendwelche Schädigungen an dem Gartenhaus entstehen seid auch ihr für die Schäden dafür verantwortlich, denn  auch die dürfen Grenzbebauung machen, genau wie ihr. Und so haftet jeder für die Schäden des anderen. Wenn sein Gartenhaus Schäden durch eure Grenzbebauungsgarage nimmt,dann zahlt ihr.

Da hätte es nur geholfen, wenn ihr 3m Abstand zur Grenze gehalten hättet wie es normal vorgesehen ist.

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https://help.libreoffice.org/5.3/Writer/Variables/de

Anstatt den Feldbefehl Seitennummer, den Feldbefehl Seitenvariable anzeigen verwenden:

Einfügen/Feldbefehl/WeitereFeldbefehle/Variablen/Seitenvariable_anzeigen

Mit dem vorstehenden Feldbefehl ist genau so zu verfahren wie mit dem Feldbefehl Seitennummer

Auf der ersten Seite davor:Einfügen/Feldbefehl/WeitereFeldbefehle/Variablen/Seitenvariablesetzen=an,Korrektur=4

Duch Doppelklick mit der linken Maustaste auf den Feldbefehl kommt man danach auch direkt in die Einstellungen des jeweiligen Feldbefehls.

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"deswegen gehe ich mal davon aus, dass es ein Preisfehler ist."

Gut das Du das schon weisst.
In dem Fall wäre es ratsam nachzufragen. Teilt Dir der Verkäufer mit, dass es kein "Irrtum" ist, dann ist der Monitor Dein.


§241 BGB Pflichten aus dem Schuldverhältnis
(2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.


Ansonsten wird es schwierig in jeder Hinsicht für beide.

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Das kommt immer darauf an wo für es gut sein soll.

Zum Ethereum minen ist die die RX 480 besser.
Für Spiele ist die gtx 1060 pauschal gesagt besser:
http://www.gamestar.de/hardware/grafikkarten/nvidia-geforce-gtx-1060/test/geforce_gtx_1060,1005,3275984,2.html

Wenn man mit 4 Monitoren arbeiten will gibt es RX480 mit 3xDP+HDMI/DVI
So eine habe ich mir gerade gekauft für 200 EUR von privat aber neu.

Der Ryzen dürfte ein wesentlich besseres Preis-/Leitungsverhältnis haben.

Diese Jahr müsste aber alsbald eine neue Grafikkarte von AMD erscheinen.

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>Ist ein Auto z.B. nach 6 Monate immer noch neu? Bei einem Smartphone dürfte das wohl kaum der Fall sein.

"Neu" ist eben nicht genau definiert.
Wenn das Smartphone oder das Auto unbenutzt sind, dann kann man beides auch noch nach 6 Monaten als neu bezeichnen.

Dineiger: Eine gesetzliche Definition oder eindeutige Grenzen gibt es in der Rechtsprechung nicht. Das BGB setzt die Begriffe "neue" und "gebrauchte" Sachen voraus, definiert sie aber nicht. Auch die Richtlinie 1999/44/EG der Europäischen Union, die so genannte Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie, definiert diese Begriffe nicht.

Die Rechtsprechung verwendet die Formel, dass eine Sache dann neu ist, wenn sie aus neuen Materialien hergestellt wurde und unbenutzt ist (so das OLG Zweibrücken im Jahre 1998). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine Sache dann nicht neu ist, wenn sie entweder nicht aus neuen Materialien hergestellt ist oder aber schon im Gebrauch war.
https://www.heise.de/resale/artikel/Wann-ist-Ware-noch-neu-1447499.html

>Viele Unternehmen werben z.B. bei einem Produkt mit "neu"

Wenn jemand die Werbung nach 2 Jahren sieht und dadurch durch die neue Funktion erfährt, dann ist diese Funktion für ihn subjektiv neu obwohl die Funktion objektiv schon 2 Jahre alt ist.

Wenn man in ein Zeitungsarchiv geht und eine Zeitung von 1896 liest und darin steht: "Neu: Das Automobil", dann muss man auf den Zeitpunkt abstellen zu dem die Zeitung herausgegeben wurde bzw. der Artikel geschrieben worden ist. Das gleiche gilt für das Internet, wenn Internetseiten nicht aktualisiert werden oder dort ein Zeitungsarchiv vorhanden ist.

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Rechtsrat im Einzelfall ist grundsätzlich nur Anwälten erlaubt, daher dürfen Menschen entsprechendes gar nicht beantworten und Anwälte dürfen es grundsätzlich nicht Umsonst machen (Rechtsdienstleistungsgesetz).

Ich würde sagen, dass ein Widerrufsrecht besteht, denn es handelt sich um Baukastenteile, die einfach wieder zerlegt werden können:

BGH
Das Widerrufsrecht des Klägers sei nicht nach § 3 Abs.
2 Nr. 1 FernAbsG wegen Anfertigung der Ware nach Kundenspezifikation
ausgeschlossen. Maßgebend dafür sei, ob die Rücknahme der gelieferten Ware für den Unternehmer unzumutbar sei. Dies sei hier nicht der Fall. Zwar sei das Notebook nach den Wünschen des Klägers ausgestattet und mit Zusatzkomponenten versehen worden, so dass das Notebook in dieser Zusammenstellung nur zufällig einen anderen Käufer finden dürfte. Jedoch bestehe für die Beklagte die Möglichkeit einer wirtschaftlich tragbaren Verwertung des Notebooks, weil dieses aus Standardbauteilen zusammengesetzt worden sei, die ohne größeren Aufwand
getrennt und anderweitig verwendet werden könnten.
http://www.linksandlaw.info/Urteil-fernabsatz-4-bgh-laptop-widerruf.html


LG Düsseldorf, Urteil v. 12.02.2014, Az.: 23 S 111/13
...Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Düsseldorf stand dem Verbraucher kein Widerrufsrecht zu. Ein solches ist nämlich ausgeschlossen, wenn – wie vorliegend – die Ware kundenspezifisch hergestellt wurde und dem Händler deren Rücknahme unzumutbar ist, weil er hierdurch erhebliche finanzielle Nachteile erleiden würde.
Unzumutbarkeit ist nur abzulehnen, wenn das gefertigte Produkt ohne Probleme wieder in seine Standardeinzelteile aufgetrennt werden könnte, ohne deren Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen, wie es etwa bei einem Notebook möglich ist. Ein Sofa dagegen besteht nicht aus vorgefertigten Standardbauteilen, die nach dem Baukastenprinzip zusammengesetzt werden – es wird grundsätzlich vielmehr von Grund auf anhand der Kundenwünsche hergestellt. Müsste der Händler ein kundenspezifisch angefertigtes Sofa zurücknehmen, würde er ferner Gefahr laufen, es nicht mehr bzw. nur mit erheblichem Preisnachlass weiterverkaufen zu können. Die Ware ist dann für den Händler in wirtschaftlicher Hinsicht wertlos – ihre Rücknahme daher unzumutbar. Ferner handelte es sich im vorliegenden Fall zweifelsfrei um ein individuell hergestelltes Möbelstück – der Kunde konnte sich schließlich aus einer Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten ein „Sofa nach Maß“ auswählen. https://www.anwalt.de/rechtstipps/kein-widerrufsrecht-bei-individuell-hergestellter-ware_061388.html


>Kann man als Grund die Krankheit Demenz meiner Mutter als Widerrufsgrund angeben bzw drauf "pochen"?

Man braucht keinen Grund! Siehe Widerrufserklärung des Verkäufers. Daher kann man auch nicht darauf pochen.

§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
...Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. ...
https://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

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Das kann Dir im Grunde keiner sagen, denn in der Regel wird Dich evtl. irgendwann Gefängnis erwarten usw., da es schwierig sein wird Dich zu stoppen, denn nur Strafen und Sozialstunden werden da nicht ausreichen.Was Dich im Leben noch so erwartet kannste Dir Doch so einfach selbst in etwa ausrechnen.

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Das kann Dir im Grunde keiner sagen.
Ich habe mal wegen einem Anwalt Strafantrag gestellt, der eine falsche Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat incl. folgendem Prozessbetrug oder auch mal wegen eines Staatsanwalts, der einen Betrug gemacht hat.
Beides wurde eingestellt.

Bei einem Reisekostenentschädigungsantrag bin ich nun nach über 3 Jahren bei der 25ten Beschwerde/Rechtsmittel. Das ist zwar kein Strafverfahren aber das OLG-Bamberg sagt, dass so ein Antrag gar nicht bearbeitet werden muss.
Da muss dann immer erst der Landesverfassungsgerichtshof tätig werden, damit es weiter geht.

und..und..

Rechne mal damit, wenn überhaupt etwas passiert, bis es zur ersten Reaktion kommt mit 1 Monat bis 2 Jahre. Je nach dem Interesse welches die Staatsanwaltschaft hat und wie einfach es sein dürfte den Deliquenten zu verurteilen.

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>Gibt es da irgendwelche Regelungen? Kann der Autohändler quasi nach einer gewissen Zeit sagen: "Okay, entweder Sie kommen jetzt vorbei, unterschreiben den Vertrag und nehmen das Auto mit, oder wir stellen das
Fahrzeug wieder zum Verkauf zur Verfügung."


Das kommt wie es schon gesagt wurde auf den genauen Erklärungsinhalt am Telefon an.
"Sie müssen bis Montag warten" daraus würde ich noch nicht auf einen Kaufvertragsabschluss schliessen, sondern auf die Möglichkeit eines solchen ab Montag.
Man hätte aber am Telefon auch gleich fest einen Kaufvertrag machen können, dass man das Auto kauft, soweit der andere Käufer es bis Montag nicht abholt, wenn der Verkäufer damit einverstanden gewesen wäre.

Bei allem hätte man aber auch Beweisprobleme und man hätte ein Auto telefonisch ohne Besichtigung gekauft.
Will man erst am Montag vorbeikommen um sich das Auto erst noch anzuschauen, dann ist es ohnehin egal.

BGB §147 Annahmefrist
(1) Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag.

Macht man nicht gleich am Telefon Nägel mit Köpfen (mit dem Beweisproblem), dann ist ohnehin wieder alles offen.

>Weil rein theoretisch könnte es ja jetzt sein dass er einfach erstmal zugesagt hat weil er vielleicht geahnt hat dass das Auto sonst schnell weg ist, sucht aber eigentlich noch nebenbei nach anderen Angeboten und sagt dann ab wenn er was Besseres findet.

Ja, das gibt es und noch ganz andere Dinge um das vermeintliche Schnäppchen hochzujubeln im Preis.

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Ja und trotzdem ist es egal.

Man bekommt das an Willkür was man im Einzelfall bekommt:„Ich bin in meiner Berufstätigkeit als Richter mit der Organisierten Kriminalität kollidiert, die es in der Justiz gibt“. Richter Rudolf Heinrich a.D., 2010

Entscheidend ist nur die Willkür gemäss Artikel 97 Abs. 1 GG, die man bekommt.

„Justiz hat mit Gerechtigkeit so viel zu tun wie die Landeskirchenverwaltung mit dem lieben GOTT.“ Gerichte bieten rechtskräftige Entscheidungen. Mehr können sie nicht leisten, und mehr sollte von ihnen nicht erwartet werden.“ Richter Herbert Rosendorfer, FAZ, 17. Juni 2010

Im Falle der Beweisnot könnte entsprechende Tätigkeit sogar erlaubt sein aber nicht zu dem Zeitpunkt, sondern erst wenn später eine Beweisnot eintritt.

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Wie schon gesagt wurde kannst Du sofort kündigen ohne Angabe von Gründen. Schau mal in Deinen Mietvertrag, wenn Du einen schriftlichen hast, denn da steht das gerne auch drin.
Wenn Du sofort ausziehst musst Du allerdings trotzdem die Miete weiterhin zahlen innerhalb der Kündigungsfrist es sei denn, es ist eine Nachmieterklausel enthalten.
https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/nachmieter.html

Oder kaufe Dir selbst ein entsprechendes Parfüm und dann riechst Du es nach einer Weile nicht mehr, wenn Du es stetig benutzt:
https://www.parfumdreams.de/Il-Profvmo/Unisexduefte/Cannabis/Eau-de-Parfum-Spray/index\_50205.aspx?AffId=GA\_PLA\_Il-Profvmo&wt\_mc=adwords\_nonbrand.cpc.pla-de&gclid=CIXFmsHo2NICFekp0wod6HQOYA

Falls es noch andere Mieter gibt, dann geht denen das vielleicht auch auf den Keks. Wenn nicht, dann verwendest Du vielleicht schon ein solches Parfüm.

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Nein, das machen die nicht und es würde Dir auch keinen Kostenvorteil bringen.

Selbst wenn Du in einem der Automobilclubs etc. Mitglied werden würdest:
http://www.automobilclubvergleich.de/vergleichoder einen sogenannten Schutzbrief der Versicherung besitzen würdest, dann würde der ADAC auch nur folgende Leistung erbringen:

"Abschleppen und Kostenübernahme nach Panne oder Unfall zur nächsten geeigneten Werkstatt/Fachwerkstatt bis zu 300 Euro inkl. Gepäck und Ladung"

Genau genommen ist es ja auch keine Panne Unfall was sich evtl. ja sogar aus dem Mangel ergibt und damit erkennbar ist.

Bei den anderen Automobilclubs müsstest Du selbst nachschauen.

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Juristisch noch weniger erfassbar wie nicht erfassbar.
Die Juristen versprechen dem Bürger Sicherheit (und Gerechtigkeit).
Vergiss alles. 90% derer sind nur an ihrem eigenen Wohl und Geld interessiert.

Wer weiss denn was man da machen soll?

Ich würde notfalls mit 2 Zimmermannshämmern joggen zum Training der Arme. Ich habe mal Beton- und Stahlbetonbauer gelernt und einen 80er Nagel fortlaufend mit einem Schlag versenken ist dann irgendwann gar nichts.
Aber noch geiler ist es den Zimmermannshammer mit der Spitze in seine Richtung mit 2 Umdrehungen hochzuwerfen und zu fangen. Das ist richtig spannend. Und man kann je nach Reaktionsfähigkeit die Hände noch wegziehen. Es reicht irgendwann nicht mehr und dann muss er noch um sich selbst rotieren. Es trainiert auch das Gehirn!
Und dann fühlt man eine Sicherheit und Handfertigkeit im Umgang mit dem Hammer und das wird Dir dann auch langsam klar.

Aber wenn man damit doch rechnet, dann geht man doch bei KfZ immer zur Seite. Das verstehe ich nicht so ganz. Viel Erfolg.

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