Media Markt 2x Reparatur kein Erfolg
Hallo liebe Leute
Also ich habe mir in Januar ein Handy bei Media Markt Köln Chorweiler gekauft und in August/September fingen die Probleme an mit dem Handy. Ich brachte das Handy zu Reparatur nach Media Markt Köln Kalk. Die haben es eingeschickt aber der Fehler wurde nicht behoben beim zweiten Mal wurde es auch nicht gebessert. Also sagte ich dem gleichen Servicemitarbeiter in Köln Kalk, dass ich gerne ein Ersatzhandy oder eine Minderung vom Kaufpreis haben möchte. Er sagte mir das es nicht mehr geht und das es nur in den 6 Monaten nach Kauf ginge. Er könne auch 20 mal das Handy einschicken, aber er wird es nicht umtauschen weil ich das Handy auch bei einem anderen Media Markt gekauft habe und ich dort hin gehen sollte nach Köln Chorweiler. Also ich habe ein Handy was über 400euro gekostet hat von Media Markt. Zwei Mal wurde es zur Reparatur eingeschickt aber der Fehler nicht behoben. Media Markt Köln Kalk weigert sich weil das Handy nicht bei denen gekauft wurde es zu ersetzten. Und zur Reparatur einzuschicken würde sich auch nicht lohnen laut deren Aussage. Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen. Ich fühle mich wie ein kleines Wurm der gegen ein Riesen wie Media Markt gegenüber steht Wie sind meine Rechte, stimmt es mit den 6 Monaten
3 Antworten
Das mit den 6 Monaten ist halb richtig.
Grundsätzlich verjähren deine Ansprüche erst nach 2 Jahren. Allerdings musst du nachweisen, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt vorhanden war. Dieser Nachweis ist meist schwer zu führen -wenn du Media Markt nicht selbst überzeugen kannst, müsstest du praktisch einen Gutachter beauftragen und sein Honorar vorstrecken. Wenn der Gutachter zu dem für dich positiven Ergebnis kommt, kannst du das Geld von Media Markt zurück verlangen, wenn aber nicht, bleibst du auf den Kosten sitzen.
Nur in den ersten 6 Monaten ist es umgekehrt (§ 476 BGB). Da muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel zum Kaufzeitpunkt noch nicht vorhanden war - und repariert es meist lieber, als sich damit herumzuplagen.
Der Verkäufer kann zur Bearbeitung der Reklamation verlangen, dass du die Ware zum Erfüllungsort bringst - und das ist das Ladengeschäft, in dem du das Telefon gekauft hast. Zudem ist fraglich, ob beide Geschäfte überhaupt von derselben juristischen Person betrieben werden. Bei vielen Ketten hat jede Filiale eine eigene Gesellschaft.
Wenn das Handy mangelhaft ist, dann hast Du die entsprechenden Recht, aber nur gegenüber dem Verkäufer. Das ist bei Dir Mediamarkt Chorweiler.
Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um. Das ist bei Dir der Fall. Jetzt wird nämlich nicht mehr vermutet, dass Dein Handy von Anfang an fehlerhaft war. ABER, Du hast Dein Handy ja schon zweimal zur Reparatur gegeben (hoffentlich innerhalb der 6 Monate). Wenn damals ein Mangel festgestellt worden ist, kann das für Dich sprechen.
An Deiner Stelle würde ich das Handy über den Mediamarkt Chorweiler zur Reparatur geben. Vielleicht schicken die es ja weg oder geben Dir ein neues oder Preisnachlass.
Frag also lieber beim Verkäufer mal nach.
Hast Du keine Herstellergarantie?
Ja, das mit den 6 Monaten stimmt.
Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand.Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.