Media Markt 2x Reparatur kein Erfolg

3 Antworten

Das mit den 6 Monaten ist halb richtig.

Grundsätzlich verjähren deine Ansprüche erst nach 2 Jahren. Allerdings musst du nachweisen, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt vorhanden war. Dieser Nachweis ist meist schwer zu führen -wenn du Media Markt nicht selbst überzeugen kannst, müsstest du praktisch einen Gutachter beauftragen und sein Honorar vorstrecken. Wenn der Gutachter zu dem für dich positiven Ergebnis kommt, kannst du das Geld von Media Markt zurück verlangen, wenn aber nicht, bleibst du auf den Kosten sitzen.

Nur in den ersten 6 Monaten ist es umgekehrt (§ 476 BGB). Da muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel zum Kaufzeitpunkt noch nicht vorhanden war - und repariert es meist lieber, als sich damit herumzuplagen.

Der Verkäufer kann zur Bearbeitung der Reklamation verlangen, dass du die Ware zum Erfüllungsort bringst - und das ist das Ladengeschäft, in dem du das Telefon gekauft hast. Zudem ist fraglich, ob beide Geschäfte überhaupt von derselben juristischen Person betrieben werden. Bei vielen Ketten hat jede Filiale eine eigene Gesellschaft.

  1. Wenn das Handy mangelhaft ist, dann hast Du die entsprechenden Recht, aber nur gegenüber dem Verkäufer. Das ist bei Dir Mediamarkt Chorweiler.

  2. Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um. Das ist bei Dir der Fall. Jetzt wird nämlich nicht mehr vermutet, dass Dein Handy von Anfang an fehlerhaft war. ABER, Du hast Dein Handy ja schon zweimal zur Reparatur gegeben (hoffentlich innerhalb der 6 Monate). Wenn damals ein Mangel festgestellt worden ist, kann das für Dich sprechen.

An Deiner Stelle würde ich das Handy über den Mediamarkt Chorweiler zur Reparatur geben. Vielleicht schicken die es ja weg oder geben Dir ein neues oder Preisnachlass.

Frag also lieber beim Verkäufer mal nach.

Hast Du keine Herstellergarantie?

Ja, das mit den 6 Monaten stimmt.

Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand.Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html