Hallo zusammen,
mal angenommen :
ein Mitarbeiter einer Kfz-Werkstätte fährt im Auftrag seines Chefs auf dem Betriebsgelände ein Kundenfahrzeug von A nach B und beschädigt das Kundenfahrzeug aufgrund einer Unachtsamkeit.
Sehe ich das richtig, dass der Geschädigte (Kunde) sich nicht direkt an den Mitarbeiter in Bezug auf Ersatzansprüche wenden kann sondern an den Eigentümer der Werkstätte in dessen Obhut sich das Fahrzeug befand aufgrund eines Reparaturauftrags ?
Und weiterhin natürlich von Interesse (ein vorsätzliches Handeln des Angestellten ist nicht gegeben - ist einfach passiert) wer haftet ? Welche Versicherung des Arbeitgebers würde regulieren ? (Betriebshaftpflicht allein weil Unfall oder ein Baustein davon wie z.B. Kaskoversicherung für den Kfz-Betrieb ?)
Zum Kern der Frage : Was kommt auf den armen Kerl zu dem das passiert ist ?
Würde mich überaus freuen wenn sich jemand die Zeit nimmt zu antworten und bestenfalls zu helfen.
Dankeschön