Rückerstattung – die neusten Beiträge

Produkt auf ebay von Verkäufer nach der Rückerstattung wegen "Artikel kam nicht an" geschickt und weigert es zurück zu nehmen?

Ich habe am 5. Dezember auf ebay ein Produkt gekauft, es wurde am gleichen Tag als verschickt ohne Sendungsverfolgung gemerkt. Trotz viele negative Bewertungen, weil die Artikeln nicht angekommen sei, habe ich gedacht eine Chance zu geben.

Nach einer Woche kam nichts an, der Verkäufer hat meinen Frage nach Sendungsverfolgung ignoriert, sodass ich einen Fall " Artikel kam nicht an" geöffnet habe und um Rückerstattung erbetten. Ich musste am Ende ebay einschalten, weil der Verkäufer einfach mich (und auch ebay) ignoriert hatte. Am 18 Dezember bekam ich meine Rückerstattung.

Nach weitere 3 Wochen bekam ich das Produkt, laut Sendungsverfolgung wurde das Etikett am 05.Dezember erstellt, aber geschickt erstmal am 29 Dezember, längst nach der Rückerstattung.

Ich babe den Verkäufer kontaktiert und um einen Retourlabel erbeten. Endlich hat er geantwortet und er weigert sich ein Rucksendungsetikett zu geben. Er sagt ich soll die Rücksendungskosten (ca 30 Euro) selbst tragen wenn ich das Produkt nicht will. Ebay habe ich versucht einzuschalten, aber der Fall wurde zu meinem gunsten schon längst geschlossen.

Was kann ich noch machen? Oder einfach ignorieren? Die Rückerstattung habe ich vor dem Versand erhalten, der Verkäufer konnte es sehen und das Produkt nicht schicken.

eBay, Rückerstattung, Rückgabe, Rücksendung, Retoure

Paypal Problem ( Käuferschutz)?

Ich habe eine Jacke über Vinted verkauft und habe sie als guten Zustand deklariert. Ich habe zusätzlich in die Beschreibung geschrieben

„Der Artikel ist von jeglicher Garantie und Rücknahme ausgeschlossen“

der Käufer hat anscheinend Mängel festgestellt von denen ich nichts wusste !
danach habe ich von Paypal einen eröffneten Fall bekommen mit folgender Nachricht vom Käufer: Der Verkäufer unterstellt meinem Stiefvater, die Jacke nach Ankunft des Pakets beschädigt zu haben und möchte keine Rückerstattung gewähren. Ich vermute dass die Sache von vorne hin geplant war, da wir schon fast 2-3 Wochen auf das Paket gewartet haben. Ich möchte hiermit Gebrauch von meinem Käuferschutz machen.

worauf ich folgendes geantwortet habe: im Rahmen des besagten Privatverkaufs habe ich eine gebrauchte Jacke an den Käufer verkauft. In meiner Verkaufsanzeige habe ich den Artikel ausdrücklich als „in Top-Zustand“ deklariert und darauf hingewiesen, dass es sich um einen Privatverkauf handelt, bei dem jegliche Garantie, Gewährleistung und Rücknahme ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Folgendes ist festzuhalten:

1. Privatverkauf und Ausschluss von Gewährleistung:

Der Verkauf erfolgte unter klarer Vereinbarung eines Privatverkaufs. Eine Rücknahme oder Rückerstattung ist vertraglich ausgeschlossen. Es wurde keinerlei Gewährleistung übernommen.

2. Unbekannte Mängel:

Die vom Käufer geltend gemachten Mängel waren mir zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht bekannt. Es liegt weder eine arglistige Täuschung noch eine vorsätzliche Falschdarstellung vor.

3. Vertragliche Vereinbarung:

Durch den Kauf hat der Käufer den in der Anzeige ausdrücklich genannten Zustand und die Bedingungen akzeptiert. Es besteht somit keine rechtliche Grundlage für einen Anspruch auf Rückerstattung.

Aus den oben genannten Gründen weise ich den Anspruch meines Gegenübers auf Rückerstattung entschieden zurück. Ich bitte Sie, diesen Sachverhalt in Ihrem Verfahren zu berücksichtigen und den Fall zu meinen Gunsten zu entscheiden.

Der Käufer tut das Erscheinungsbild hervorrufen, diesen Artikel absichtlich beschädigt zu haben, da er von Anfang an darauf hinaus war, sein Geld zurück zu bekommen aufgrund dessen, dass die Jacke zu spät bei ihm eingetroffen sei aufgrund der falschen Frankierung (mein Fehler)

Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen.

meiner Meinung nach stehe ich im Recht.

kann mir jemand seine eigene Meinung abgeben ?

danke

Versand, Betrug, eBay, Kleinanzeigen, Käuferschutz, PayPal, Rückerstattung, Rückgabe, Vinted

Erstattung für einen Ersatzflug nach Annullierung?

Hallo zusammen,

zuerst entschuldigt bitte die lange Geschichte, aber ich bin mittlerweile wirklich ratlos und brauche eure Tipps.

Im Sommer habe ich für die ganze Familie einen Flug (Zürich nach Beirut – Libanon) und zurück gebucht. Der Hinflug mit Lufthansa und Rückflug mit Swiss Air alles über Booking.com. Der Hinflug ist normal gelaufen. Allerdings wurde der Rückflug aufgrund der damaligen Eskalation im Nahosten seitens Lufthansa Gruppe gestrichen. Nach der Ankündigung habe ich die Fluggesellschaft kontaktiert und sie konnten uns keine Alternative anbieten. Demensprechend haben sie uns angeboten, den Rückflug zu stornieren, dass wir uns um eine Alternative selbst kümmern. Das habe wir angenommen und einen Ersatzflug bei Turkish Airlines gebucht. Die Fluggesellschaft hat uns darauf hingewiesen, dass die Erstattung für den gestrichenen Flug über das Reisebüro (booking.com) geregelt werden muss. Das haben wir auch getan und am Ende ungefähr den halben Preis des gesamten Tickets zurückerstattet bekommen, also ungefähr 1000 Euro haben wir bekommen. Ich habe dann den Kundensupport kontaktiert und darauf hingewiesen, dass der Ersatzflug uns ungefähr 2000 Euro gekostet hat. Die Antwort von booking.com lautete „Wir können nur das weitergeben, was uns die Fluggesellschaft überwiesen hat“ Also, wir mussten Swiss Air kontaktieren, um die Sache abzuklären. Der Kundendienst von Swiss Air hat mir am Telefon erklärt, dass ich einen „Antrag auf Rückerstattung bei Unregelmäßigkeiten“ ausfüllen und Schicken muss, und das habe ich getan. Nach 3 Monaten ohne Reaktion und mehreren telefonischen Nachfragen und Eskalation bekam ich eine Kurze Antwort, dass meine Anforderung nicht rechtens ist, weil die Fluggesellschaft die Streichung des Fluges länger als zwei Wochen vor dem geplanten Abflug angekündigt hat. Also, die Antwort macht es schlimmer statt zu klären. Mit dieser Antwort habe ich 2 Probleme. Zum einen die Behauptung stimmt nicht, da die Lufthansa Gruppe die Streichung aller Flüge 10 Tage vor dem Abflug angekündigt hat. Zum anderen diese Antwort verweist auf das EU-Recht zur bekannten Entschädigung von bis zu 600 Euro bei Verspätung oder Annullierung, wobei bei meinem Antrag ging es nicht um die Entschädigung, sondern das Recht darauf, den Ersatzflug der Fluggesellschaft in Rechnung zu stellen, falls sie mir keine Alternative anbieten konnte. Ich zitiere hier von einem Artikel vom ADAC diesbezüglich

„Wer seine Reise trotz einer Annullierung antreten will, hat bei EU-Flügen folgende Rechte:

-         Sie können eine gleichwertige Ersatzbeförderung von der Airline verlangen.

-         Wird kein Ersatzflug angeboten, dürfen Sie selbst einen Flug buchen. Die Kosten dafür können Sie später in Rechnung stellen.“

Ich habe anschließend diese Erklärung über das Online Kontaktformular unter allgemeine Angelegenheiten geschickt und seit 5 Wochen keine Rückmeldung bekommen, wobei ich bezweifle, dass ich auf diesem Wege überhaupt eine Antwort bekomme.

Kann sich jemand hier mit solchen Situationen aus? Was kann ich da tun? Es kann nicht sein, dass ich auf den Zusatzkosten sitzen bleiben muss!

Danke euch im Voraus!

Rückerstattung, Annullierung

Paypal prüft noch meinen Fall (Käuferschutz) doch die Sendung vom Onlineshop aus China kommt morgen an. Annehmen oder Annahme verweigern?

Hallo :) Ich bräuchte mal Eure Hilfe. Vielleicht hat jemand Ahnung wie ich das handhaben soll.

Also: Am 15.01.2025 bestellte ich eine Winterjacke in Höhe von 55,00 € bei Heidi-Mode.de. Diesen Onlineshop fand ich über google als ich nach einer neuen Jacke suchte. Ging natürlich bei dem Namen von einem deutschen Onlineshop aus. Hab auch keinen Gedanken an etwas anderes gehabt.

Bezahlt habe ich über Paypal und zack, bekam ich von Paypal diese Meldung die man dann ja immer bekommt nach Zahlung, „Sie haben 55,00 € an Hong Kong YaMing Group Limited gezahlt“. Tja, da hab ich es dann gesehen und habe
sofort diese Bestellung per E-Mail storniert. Ich hätte dort nie bestellt, hätte ich das vorher gewusst.

Nach der Stornierung las ich mir die AGBs durch und es stand drin, dass Bestellungen innerhalb von 5 Minuten nach Aufgabe einer Bestellung storniert werden können. Ich war tatsächlich noch in der Zeit und war froh, diesen Kauf abgebrochen zu haben. Dachte ich…

Der Händler schrieb mir daraufhin direkt zurück und sagte, es geht nicht, man kann nur innerhalb von 5 Minuten stornieren. Ich schickte ihm daraufhin Screenshots aus meinem E-Mailaccount (seine Bestellbestätigung mit Uhrzeit sowie meine Stornierungsmail mit Uhrzeit. Ne, zu spät, geht nicht mehr sagte er.

Habe dann direkt Hilfe über Paypal gesucht und einen Fall eröffnet. Der Verkäufer bot mir eine großzügige Teilrückzahlung in Höhe von 5,90 € an. Diese lehnte ich selbstverständlich ab.

So und seit dem 17.01. steht der Fallstatus bei Paypal auf „Wird geprüft“.

Was die da prüfen wollen weiß ich nicht. Habe ja form- und fristgerecht wie in den AGB‘s des Onlinehändlers vorgeschrieben die Bestellung storniert. Die Bilder hat Paypal natürlich auch von mir bekommen.

Am 23.01. fragte ich Paypal, ob ich die Sendung annehmen soll oder verweigern soll.

Die Antwort: „Sie sind nicht zur Annahme verpflichtet.“

Na hilft mir ja richtig weiter… Was ist denn, wenn Paypal dann in zwei Wochen vielleicht entscheidet, dass ich die Ware zahlen muss. Dann hab ich die Annahme verweigert und Geld hab ich auch nicht zurück bekommen.

Wenn ich die Sendung aber annehme, und Paypal entscheidet ich muss nicht zahlen und der Fall ist geklärt, will der Verkäufer ja seine Jacke zurück. Kann er ja auch haben aber wenn er dann verlangt, dass ich die Portokosten zahle (die zahlen nämlich kein Porto für Rücksendungen sämtlicher Art, so steht es in den AGB‘s), schockt das ja auch nicht. Soll ja so teuer sein.

Ich weiß ja nicht ob er das dann von mir verlangen kann. Der denkt sich ja auch: „Dann hätte die blöde Kuh die Jacke ja nicht annehmen müssen, nu ist sie eben in der Pflicht, mir meine Ware, mein Eigentum auf ihre Kosten zurück zu schicken.

Versteht ihr meine Sorge?

Vielleicht weiß ja jemand von euch etwas Bescheid und kann mir weiterhelfen:)

Liebe Grüße aus dem hohen Norden:)

Versand, Betrug, Bestellung, Käuferschutz, Lieferung, PayPal, Rückerstattung, Scam

Bin ich im Unrecht oder der EBay Verkäufer?

Hi Leute,

Eine ganz interessante Geschichte: Ich habe mir eine Bratz-Puppe auf eBay bestellt, da ich gerne Puppen sammle. Der Verkäufer hat jedoch weder das angegebene Lieferdatum eingehalten noch auf meine Nachrichten reagiert, als ich nachgefragt habe. Ich hätte es überhaupt nicht schlimm gefunden, wenn er mir mitgeteilt hätte, dass es Probleme beim rechtzeitigen Versand gibt. Leider kam aber keinerlei Rückmeldung. Natürlich macht man sich in so einer Situation Sorgen, ob man abgezockt wurde, also habe ich den eBay-Support kontaktiert und eine Rückerstattung beantragt.

Ich habe dann auch eine eher negative Bewertung abgegeben, da ich keine andere Möglichkeit sah. Daraufhin meldete sich der Verkäufer plötzlich und warf mir vor, lächerlich zu sein, wegen angeblich vielen schlechten Bewertungen, die ich hinterlassen hätte – was nicht stimmt, da ich nur 3 positive und 1 neutrale Bewertung habe (und die neutrale war wegen einer verspäteten Lieferung von Hermes). Zu meiner Überraschung bekam ich kurz darauf eine schlechte Bewertung vom Verkäufer, in der stand: „Kauft niemals von diesem Verkäufer! Absolut schrecklicher Verkäufer!“ – obwohl er nie etwas von mir gekauft hat.

Ich habe dem Verkäufer sogar angeboten, die Situation zu klären und die negative Bewertung in eine positive zu ändern, doch daraufhin wurde ich blockiert.

Bin ich im Unrecht? Und was kann ich jetzt gegen diese Situation unternehmen?

Versand, eBay, Käuferschutz, Lieferung, Rückerstattung

eBay Betrug was tun?

Ich habe bei eBay.de ein Handy gekauft. Es stand bei der Anzeige, dass keine Rückgabe möglich sei. Das Bild war ein 3D-Foto des Handys, und in der Beschreibung stand, dass das Handy gebraucht ist. Ich kontaktierte den Verkäufer vor dem Kauf und fragte ihn, in welchem Zustand das Handy sei und ob es Gebrauchsspuren habe. Der Verkäufer meinte, der Zustand sei wie neu und die Schutzfolie sei noch drauf. Das Handy kam tatsächlich mit Folie, war jedoch nicht in einem neuen Zustand. Es hatte zwar nur an einer Stelle Gebrauchsspuren, sah aber aus, als ob es neue Bauteile bekommen hätte. Und jetzt das große Problem: Das Mikrofon funktioniert einfach nicht. Man hört nichts bei Videos, Audios oder beim Telefonieren.

Ich habe den Verkäufer angeschrieben und das erwähnt. Er meinte, als er es getestet habe, sei alles noch in Ordnung gewesen, und ging gar nicht darauf ein, was ich ihm erzählte bzw. welche Probleme ich entdeckte. Als ich ihm sagte, dass ich mein Geld zurückhaben möchte und er das Handy wieder nehmen soll, sagte er, ich solle es doch selbst zum Verkauf anbieten. Soweit ich weiß, kann man dagegen in Deutschland vorgehen, weil es nicht so ist, wie er es beschrieben hat. Trotz seines Angebots, in dem er schrieb, dass keine Rückgabe möglich sei, hat er den Schaden jedoch nicht erwähnt. Ich fühle mich sehr betrogen und habe momentan keine Arbeit. Ich habe mir dieses Geld für das Handy hart erarbeitet und zum Teil geliehen. Wie kann ich vorgehen? Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

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Stornierter Flug von Wizz Air - Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Hallo,

ich habe für zwei Personen einen Hin- und Rückflug gebucht. Nun wurden beide Flüge seitens Wizz Air storniert.

Gehe ich nun auf Rückerstattung beantragen, wird mir folgendes angezeigt:

Aufgrund der Stornierung laden wir automatisch WIZZ Kredit für den Preis der stornierten Buchung auf Ihr WIZZ-Konto hoch.

Der Betrag steht Ihnen sofort nach dem Hochladen zur Verfügung und ist ein Jahr lang gültig.

Sie können dieses WIZZ Kredit-Guthaben im kommenden Jahr gegen Flüge und Serviceleistungen von Wizz Air einlösen

Der erstattete Betrag entspricht dem Kaufpreis, beinhaltet jedoch nicht den Preis für die Services des Partners (Flughafentransfer, Hotelreservierung, Autovermietung). Diese Partnerservices werden nicht automatisch storniert. Wenden Sie sich daher bitte direkt an die jeweiligen Dienstleister, um diese Services zu stornieren.

Nach dem Hochladen der WIZZ-Gutschrift können Sie anstelle der WIZZ-Gutschriften eine vollständige Rückerstattung entweder per Banküberweisung oder auf die Bankkarte, mit der die Zahlung getätigt wurde (je nach ursprünglicher Zahlungsmethode), erhalten.

Weitere Informationen zu Rückerstattungen entnehmen Sie bitte den zugehörigen Nutzungsbedingungen.

Diesen Absatz soll ich mit einem Haken bestätigen.

Soll ich diesen Absatz überhaupt bestätigen? Ich möchte kein Guthaben bei Wizz Air haben, sondern eine Rückerstattung des Geldes.

In dem Text steht zwar, dass ich das Guthaben in eine vollständige Rückerstattung umwandeln kann, jedoch bin ich mir unsicher, ob dies so einfach funktioniert. Daher habe ich meine Bedenken diesen Absatz mit einem Häkchen zu akzeptieren.

Hat jemand hier schon Erfahrungen damit gemacht?

Viele Grüße

Rückerstattung, Wizz Air

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