Rückgaberecht, wenn die Ware aufgemacht wurde?
Angenommen, ich verkaufe auf eBay Kopfhörer privat, noch original versiegelt, und später möchte der Käufer die Kopfhörer zurückgeben, weil sie ihm vielleicht nicht gefallen. Muss ich dann diese Kopfhörer zurücknehmen? Er hat sie jetzt ja auch aufgemacht und ich kann sie ja dann nicht mehr als Neuware verkaufen.
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