Geld zurück?

2 Antworten

Solche Klauseln benachteiligen den Verbraucher regelmäßig unangemessen und sind rechtlich unwirksam.

Gemäß § 357 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist der Unternehmer verpflichtet, für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat.

Das ist rechtens.

Und mit deiner Bestellung akzeptierst du dies.