Im Online Shop auf Kauf Button geklickt Inkasso?

2 Antworten

Ja, das kann sehr ernst sein.

Wenn du auf Kaufen geklickt hast, kann ein Vertrag entstanden sein.

Prüfe die AGB und kontaktiere den Shop erneut.

Ignorieren ist keine gute Idee, vertrau mir.

Es handelte sich um eine Prepaid Aufladekarte ende Januar habe ich versucht die zu kaufen und vor 2 Wochen fingen die Mahnungen an ich könnte natürlich im schlimmsten fall die Rechnung zahlen und dann die Prepaid Karte nehmen aber habe eigentlich kein bedarf mehr würde mir aber vermutlich viele nerven ersparen"'

Dann schick denen per Mail hilfweise einen erneuten hilfsweisen Widerruf.

Das Widerrufsrecht dürfte nicht erloschen sein, da der Unternehmer jedenfalls noch nicht i.S.d. § 356 Abs. 5 Nr. 2 Lit. a BGB - so dieser hier überhaupt anzuwenden wäre - mit der Vertragserfüllung begonnen haben dürfte. Andere Erlischensgründe sind nicht ersichtlich.

Die Frist des § 355 Abs. 2 S. 1 BGB dürfte noch nicht zu laufen begonnen haben, da der Unternehmer dich vermutlich noch nicht über dein Widerrufsrecht belehrt hat (§ 356 Abs. 3 S. 1 BGB). Die Höchsfrist des § 356 Abs. 3 S. 2 BGB ist noch nicht verstrichen.

Anschließend würde ich das Bestehen der Forderung des Unternehmers mit Hinweis auf einen fehlenden wirksamen Vertragsschluß bestreiten; hilfsweise bestreitest du das Bestehen der Forderung mit Hinweise den - in diesem Falle - jedenfalls wirksamen Widerruf.

Bei evtl. folgende Inkassoschreiben kannst du das Bestehen der (Haupt-)Forderung gleichartig bestreiten.

Dann können die nichts machen außer zu klagen oder einen Mahnbescheid zu beantragen (dem du fristgemäß widersprechen kannst).


Heino111631 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 13:11

Danke